Diskussion:Ladenburger, Maria/Archiv/2017

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Verurteilung?

Ist bereits etwas über das verhängte Strafmaß bekannt oder dauern die Verhandlungen noch an? Leider trugen meine Recherchen keine Früchte. --Alpinfreigeist1994 18:37, 15. Hartung (Januar) 2017 (CET)

Geduld! Ein angeblicher 17-Jähriger, der schon vor etlichen Jahren ebenfalls als angeblicher 17-Jähriger registriert wurde (und Straftaten beging), den läßt die BRD-Justiz nicht sang- und klanglos im System verschwinden. Der muß präsentiert werden zur maximalen Verhöhnung der deutschen Steuerdeppen, umsorgt werden, therapiert werden, milde verwarnt werden usw. Das System der totalen Verhöhnung der Alteingesessenen, das System unserer Mundtotmachung, unserer Entrechtung, Enteignung — und Brandmarkung als »die Schuldigen« der Weltgeschichte — wird diesen Fetisch-Rotzlöffel noch vielfältig einsetzen, seine besorgte Großfamilie pämpern, subventionieren...
Und wenn es mit dem Rotzlöffel nicht geht, ihn zu verbeamten (als authentischen, kultursensiblen Resozialisierungshelden), dann können immer noch Teile seiner einzuschleppenden Großfamilie verbeamtet werden. In der raschen, pauschalen Verbeamtung liegt die Stärke des Umvolkungsregimes.
Wenn Du etwas einarbeiten möchtest, interessierst Du Dich vielleicht für unseren Metapedia-Artikel »Kuscheljustiz«...
Auf gute Zusammenarbeit... ~ CodexThelema 18:53, 15. Hartung (Januar) 2017 (CET)
Hier was NEUES. Das ganze soll wohl wirklich auf eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht hinauslaufen. --Alpinfreigeist1994 14:18, 20. Lenzing (März) 2017 (CET)
UNFASSBAR!!! — Hyperboreer 15:46, 20. Lenzing (März) 2017 (CET)
@ Alpinfreigeist1994: Verbindlichen Dank für den Quellenhinweis. Der Artikel auf »Journalistenwatch« verschweigt dem Leser natürlich etwas Wesentliches: Unreife Personen können zwar durchaus ins Jugendstrafrecht hineingenommen werden (oder wie hier: ein angeblich unklares Alter kann vorliegen und zur Bestrafung nach Jugendstrafrecht führen), sehr wohl aber können auch Jugendliche und Heranwachsende unter 21 wie Erwachsene bestraft werden, wenn eben eindeutig KEINE »jugendliche Unreife« und KEINE »Jugendverfehlung« vorliegt. Bei einem Sexualmörder, der eine kriminelle Vorgeschichte im Ausland aufweist, ist jedoch weit und breit kein Anlaß für die Anwendung von Jugendstrafrecht zu erkennen!
Man muß schon Absicht im Justizsystem und bei der politischen Befehlsebene, die die Generalstaatsanwälte anweist, annehmen. Mit dem staatsrechtlichen Grundsatz der Gewaltenteilung (nach Montesquieu) hat der korrupte Zirkus, den das BRD-Regime veranstaltet, nun erst recht nichts zu tun. Zum Glück aber sind die viehisch verblödeten BRD-Schlafschafe ja zu Millionen so völlig betäubt, ahnungslos und abgelenkt, daß sie nichts davon merken und ihre Verhöhnung, Ausplünderung, Enteignung und Bevormundung als »Fortschritt« und als »Frieden« wahrnehmen. Die »vertrauen« und »wählen« dann auch den Brüsseler NWO-Hauptakteur Martin Schulz ins Kanzleramt. Das hier ist die offizielle EU-Politik:
Ganz genau: »Neuansiedlung«. Das ist der Fachausdruck, den die EU-Kommission in ihren feststehenden Beschlüssen seit Jahren verwendet: »Neuansiedlung«. Und ob da nun Hunderttausende, oder Millionen oder »keine Obergrenze« in diesen Beschlüssen steht, spielt keine Rolle, weil ebendiese Beschlüsse nach Befehlslage der Hintergrundmächte ja jeden Tag beliebig geändert werden können (die Lügenpresse, die Medienkloake verkauft den Schlafschafen das dann schon). Das ist Dekadenz in ihrer perfektesten Form: Auf höchstem technischen Niveau, juristisch fundiert, propagandistisch zur puren Alternativlosigkeit deklariert und massenpsychologisch mit einem christlich-humanistischem Selbstverleugnungsmodus ausgestattet. Jetzt kann der totale Untergang kommen! Kackeimer — um auf den totalen Untergang dann noch die totale Verachtung der »Menschen, die früher einmal hier lebten« in Form eines Ozeans aus Kacke draufzukippen — stehen ebenfalls bereit...
~ CodexThelema 16:30, 20. Lenzing (März) 2017 (CET)
Die Anklage wegen Mordes wurde gestern nun erhoben...--Wilhelm Schmitz 00:26, 31. Lenzing (März) 2017 (CEST)
Und nach Jugendstrafrecht natürlich: »Weil Zweifel jedoch nicht ausgeräumt werden könnten, werde nach Jugendstrafrecht angeklagt, erklärte die Staatsanwaltschaft.«  --Alpinfreigeist1994 15:20, 2. Launing (April) 2017 (CEST)