Diskussion:Messerstecherei

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Notwehr

Umseitig wird der Notwehrparagraph zitiert:

»§ 32 StGB – Der Notwehrparagraph: (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.«

Über die Notwehr heißt es auch: »Sie muss geeignet sein um den gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff effektiv abzuwehren und zugleich das relativ mildeste Mittel unter den verfügbaren Verteidigungsmitteln darstellen. Das relativ mildeste Mittel ist immer das, welches den geringsten Schaden verursacht.«

Klingt alles wunderschön. Man wird sich ja wohl wehren dürfen gg. Räuber, Killer, Vergewaltiger und Geiselnehmer, sollte man meinen. Das alles kann aber bös nach hinten losgehen, zumal, wenn jemand von Beruf Jurist ist! Der Jurist lernt nämlich:

»Grundsätzlicher Maßstab für das „unmittelbare Bevorstehen“ ist hier die Wertung (unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung) des § 22 StGB (Versuch).« — Übersetzt heißt das: Wenn die Gefahr, der Angriff, ganz unmittelbar bevorsteht, dann ist auch jene Gegenwehr, die zuerst zuschlägt, Notwehr im vollen Sinne des Paragraphen 32 StGB!

Ich meine damit natürlich den Fall Dominik Brunner. Dieser studierte Jurist und Kampfsportler ist auf einem S-Bahnhof bei München von Ölaugen 2009 totgeschlagen worden, weil er korrekt nach Notwehrparagraph unzweifelhaft der direkt bevorstehenden Gewaltlage zuvorgekommen ist, seinen Rucksack abgelegt hat und klargestellt hat, daß er einem Raub oder einer Körperverletzung nicht tatenlos zusehen werde.

Für all die Millionen Kulturbereicherer und Fachkräfte, die die Wall-Street- und Pentagon-Marionette Merkel hier ins Land holt, gilt das alles nicht. Für die gilt: Wer anfängt, darf totgeschlagen werden (deutsches Notwehrrecht scheißegal). Unsere Kuscheljustiz paßt sich dem orientalischen Machtanspruch übrigens täglich mehr an. Wer überführten Sitten-Musels eine fegt, um sie zur Räson zu bringen, der bekommt als Deutscher die volle Härte der BRD-Rechtsprechung (mit Pleitemachen, Arbeitslosmachen und Obdachlosmachen der ungeschützten Deutschen) zu spüren. Aber Ölaugen können hier serienmäßig Straftaten begehen — auch schwerwiegende Straftaten — und werden weiter gefüttert und umsorgt.

Nur deshalb sind überführte Terroristen mit Koran-Hintergrund immer schon der Polizei bekannt und immer auf freiem Fuß! Ich denke (was den umseitigen Artikel betrifft), daß man das Wort »Notwehr« als juristischen Begriff überhaupt nicht erwähnen darf, ohne auf die tatsächliche Situation (daß unsere Rechtsordnung nämlich gerade abgeschafft wird und nur noch Anwendung findet, wenn es gegen Deutsche geht) klar hinzuweisen...

~ CodexThelema 20:44, 31. Heuert (Juli) 2016 (CEST)

Bitte in den Artikel hinein. --Thore 21:22, 31. Heuert (Juli) 2016 (CEST)