Diskussion:Rechtslage der Bundesrepublik Deutschland/Archiv/2014

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Andreas Clauss

Habe die neuen Bearbeitungen (minus 960 Bytes, Stabsdienst) nur kurz überflogen und hoffentlich richtig verstanden. Finde alle vorgenommenen Veränderungen gut. Leider ist ein Verweis auf Andreas Clauss hinausgeflogen. Hat das technische oder sachliche Gründe? In beiden Fällen würde ich es begrüßen, wenn die jahrelange, gründliche Arbeit von Clauss am Thema des Artikels hier bei uns benannt, eingestuft, kommentiert oder explizit korrigiert würde. Eine bloße Löschung wird meines Erachtens der vielen (auch weiterhin) nützlichen Arbeit von Clauss in keiner Weise gerecht... ~ CodexThelema 11:54, 22. Hartung (Januar) 2014 (CET)

Der Verweis auf Clauss wurde entfernt, da er nur pauschal auf das Sammelsurium eines Netztagebuchs verwies – und weil „BRD-GmbH“-Sektiererei wenig Erkenntnis und keinen sittlichen Nährwert hat. Nachträglich wurde aber etwas thematisch Passendes zum Artikel gefunden, das nun einen speziellen Verweis auf eine Unterseite von Claussens Netztagebuch rechtfertigt (meinerseits unter Vorbehalt eingefügt). --Stabsdienst 21:15, 22. Hartung (Januar) 2014 (CET)

Bei mir hat Clauss einen ganz anderen Status: Ich finde, daß er — insbesondere in deutlichem Kontrast zu gewissen Reichsbürger-Aktivisten — genau kein Sektierer ist, sondern vielmehr zeigt und beweist, wie die neoliberale Agenda eines absichtlichen Überwucherns staatlicher und bürgerrechtlicher Kategorien mittels firmenrechtlicher Kategorien schon seit Jahrzehnten still und leise verfolgt wird! Ein absolut brillanter Mann! Ich räume allerdings ein, daß sein Berliner Tonfall für etliche Nicht-Berliner (also auch für mich selbst) gewöhnungsbedürftig ist. Klar: So reden Akademiker nicht, so reden sensible Freunde des Hochdeutschen aus Hannover und Umgebung nicht. Ganz klar. So reden tatsächlich Finanzdealer, so salopp, so luschig, so schnodderig. Ja. Entscheidend sind aber die inhaltlichen Leistungen: Da würde ich mir nun allerdings dutzende, hunderte Schreiber und Redner vom Schlage eines Andreas Clauss sehr wünschen... ~ CodexThelema 21:33, 22. Hartung (Januar) 2014 (CET)

Wenn der Verweis nicht auf einen Text zeigt, der in Bezug zum Artikel steht, dann ist er sinnlos. Gruß Rauhreif 21:36, 22. Hartung (Januar) 2014 (CET)

Verzichtbare Verweise

Die folgenden Verweise haben nichts mit dem Thema des Artikels zu tun, welches ein staatsrechtliches ist:

  • [1]: Private Verkehrsordnungswidrigkeitssache
  • [2] : Ebenso private Verkehrsordnungswidrigkeitssache, enthält auch noch persönliche Daten!
  • [3]: Ein Metapedia-Artikel zu einem staatsrechtlichen Thema ist nicht der Platz zur Verbreitung oder Unterstütung privater und nicht nachvollziehbarer Fehden einer Privatperson mit der BRD-Justiz (Persönliche Daten auch hier!)
  • [4]: Private Ausarbeitung und Zitatesammlung (Rundumschlag) eines "Majors Friedrich Schlegel" aus dem Jahr 1974 - kein fundierter oder sonst verwertbarer Bezug zum Artikel

Auf die genannten Verweise kann und sollte verzichtet werden. Dadurch entstünde kein Schaden, es wäre m. E. nur günstig für den Artikel. --Stabsdienst 21:15, 22. Hartung (Januar) 2014 (CET)

Also meine Zustimmung hast Du. Es sei denn, es handelt sich um Fußnoten oder Zitate. Eventuell meldet sich ja auch noch der Einsteller und kann das begründen. Gruß Rauhreif 10:48, 23. Hartung (Januar) 2014 (CET)