Doktor

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Der Doktor (Abkürzung Dr.; Plural Doktoren, Abkürzung Dres.) ist der höchste akademische Grad. Der akademische Doktorgrad (das Doktorat) wird durch die Promotion an einer Hochschule mit Promotionsrecht erlangt. Durch die Promotion wird dem Kandidaten die Fähigkeit zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten bescheinigt.

Eine abgeschlossene Promotion ist in der Regel Voraussetzung für eine Habilitation.

Doktorgrad

Hauptgrad

Ph.D.-Graduierung

  • Ph.D. Freie Kunst (engl.: Doctor of philosophy Fine Arts): (künstlerisch-wissenschaftliche) Promotion für Graduierte aus den Künsten (Bauhaus-Universität Weimar)
  • Ph.D. Kunst und Design (engl.: Doctor of philosophy Design): Promotion für Graduierte aus dem Design (Bauhaus-Universität Weimar)
  • Ph.D. Medienkunst (engl.: Doctor of philosophy Media Art): Promotion für Graduierte aus der Medienkunst (Bauhaus-Universität Weimar)

Der akademische (künstl.-wiss.) Doktorgrad Ph.D. Freie Kunst/Design/Medienkunst unterscheidet sich vom akademischen Grad Dr.phil. (philosophiae). Eine ähnliche, verwandte deutsche Entsprechung ist der Dr. phil. in art. (philosophiae in artibus) an der HfbK Hamburg.

Titelführung: An einer deutschen Hochschule erworbene akademische Grade dürfen innerhalb Deutschlands nur in der Form geführt werden, wie sie in der Urkunde benannt sind. Ein in einem EU- oder EWR-Staat erworbener Ph.D.-Grad kann in Deutschland als „Dr.“ ohne weitere Zusätze oder Herkunftsangabe geführt werden (siehe Paßregelung).

Sonstige Doktorgrade

  • Dr. mult. (multiplex): abkürzend bei einer Person mit mehreren Doktorgraden.
  • Dres. (doctores), Abkürzung bei Nennung mehrerer Personen mit Titel (bspw. Dres. Meier und Müller)
  • Dr. habil. (habilitatus): Doktor mit Lehrberechtigung (Habilitation)
  • Drs. (doctorandus): Bezeichnung für eine Person, die eine Doktorarbeit schreibt
  • Dr. des. (designatus): Doktortitel, der nach einigen Promotionsordnungen zwischen dem Ende des Promotionsverfahrens und der Veröffentlichung der Dissertation geführt werden kann.
  • DDr. (Dr. theol. et Dr.): Eine Person mit einem theologischen (Ehrendoktortitel) und einem weiteren Doktortitel.

Ehrendoktorwürde

  • Dr. h. c. (honoris causa): Ehrendoktor („der Ehre halber“)
  • Dr. e. h. (ehrenhalber): Ehrendoktor, auch eh. oder E.h.
  • D. (ehrenhalber): Ehrendoktor der ev. Theologie

Die Ehrendoktorwürde kann von einer Hochschule mit Promotionsrecht verliehen werden. Dies erfolgt ohne Dissertation. Die Ehrendoktorwürde ist kein akademischer Grad.

Fußnoten

  1. § 1 Abs. 1 der Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock zur Erlangung des Grades Dr. rer. hum. Website der Universitätsmedizin Rostock, abgerufen am 23. August 2012
  2. § 2 Abs. 1 der Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden zur Erlangung des Grades Dr. rer. medic. Website der Technischen Universität Dresden, Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus, abgerufen am 5. November 2012
  3. Promotionsordnung Fakultät Umweltwissenschaften, § 1 Doktorgrade. Webseite Technische Universität Dresden. Abgerufen am 4. Dezember 2012