Dum-Dum Geschoß

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Dum-Dum-Geschosse, wie sie bei unseren Gegnern gefunden wurden

Namensgeber der sogenannten Dum-Dum-Geschosse ist die indische Stadt Dum-Dum, in der Nähe Kalkuttas. Im Jahre 1885 wurde in der dort ansässigen Munitionsfabrik auf Wunsch des englischen Militärs für die englischen Kolonialtruppen eine Patrone mit Teilmantelgeschoß produziert, das die gleiche Wirkung im Ziel hervorrief, wie die bis dahin selbstgefeilten Patronen der Soldaten. So wurde eine Stadt Namensgeber für Geschosse, die sich im Ziel zerlegen oder stark aufpilzen und somit eine absolut tödliche Wirkung versprachen. Derartige Geschosse wurden von den Engländern in Indien sowie im Burenkrieg zur Niederschlagung der südafrikanischen Befreiungsbewegungen benutzt.[1] Bald galt diese Geschoßart als inhuman, weil die Verletzungen verheerend waren.

Nach der Haager Landkriegsordnung sind für Militärmunition ausschließlich Vollmantelgeschosse zugelassen. Ein Vollmantelgeschoß durchschlägt einen Soldaten und macht ihn damit kampfunfähig. Das Teilmantelgeschoß hat einen Tombakmantel wie ein Vollmantelgeschoß, jedoch eine offene Spitze aus Blei. Beim Eindringen in einen Körper verformt sich das Blei und treibt den Mantel auseinander. Durch den somit vergrößerten Geschoßquerschnitt reißt das Geschoß bei getroffenen Menschen eine weitaus größere Wundhöhle auf, als es bei Vollmantelgeschossen der Fall ist. Beim Eindringen in den Körper zersplittern diese Geschosse in kleine Metallteile, die das innere Körpergewebe regelrecht zerreißen. Ein gewöhnliches Geschoß verläßt den Körper wieder, ein Dum-Dum-Geschoß nicht. Die Geschosse pilzen im Körper auf und zerstören Knochen und Gewebe nachhaltig mit grauenhaften Folgen. Die zermalmten Knochen und das aufgestaute Gewebe treten in einem sich stark vergrößernden Trichter nach außen und erzeugen schreckliche Wunden, die kaum oder nur mit dauernder Entstellung heilen.

Auf der Haager Friedenskonferenz 1899 beantragte Rußland das Verbot solcher Geschosse. Der Antrag wurde, gegen die Stimmen Englands und der VSA, angenommen. Die militärische Nutzung von solchen Geschossen ist seitdem geächtet und gilt als Kriegsverbrechen.

Erster Weltkrieg

Die Engländer setzten im Ersten Weltkrieg gegen deutsche Soldaten dennoch diese verbotenen Geschosse ein, die bei englischen und auch französischen Gefangenen in größeren industriell gefertigten Mengen gefunden wurden. Mitunter fertigten sich die Soldaten solche Geschosse aber auch selbst, indem sie verbotswidrig die Spitzen abfeilten.

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Zweiter Weltkrieg

Deutschen Soldaten war die Verwendung von solcher Munition strikt verboten. So heißt es in den 10 Geboten für die Kriegsführung des deutschen Soldaten:

„Dum-Dum-Geschosse sind verboten. Geschosse dürfen auch nicht in solche umgestaltet werden.“

Fußnoten