Emeritierung

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Emeritierung ist eine Form der altersbedingten Befreiung (Entpflichtung) eines Pastors, Bischofs, Papstes, Hochschullehrers, oder Professors von der Pflicht zur Wahrnehmung der Alltagsgeschäfte. Die Person kann als Emeritus/Emerita bezeichnet werden, die Abkürzung lautet em., emer. oder emerit. Das Adjektiv emeritus wird beispielsweise dem Titel entpflichteter Hochschullehrer angefügt.

Ein emeritierter Hochschullehrer (Emeritus bzw. Emerita) befindet sich in einer Art Teil-Ruhestand; er hat sich das lebenslange Recht erworben, sich von den Alltagspflichten zurückzuziehen. Er muß sich, sofern er vorher Institutsvorstand war, nicht mehr um die Verwaltung des Instituts kümmern und verliert gegebenenfalls seinen Sitz im Senat oder Fakultätskonvent. Er braucht keine Lehrveranstaltungen mehr zu halten, kann dies jedoch noch weiter tun. Eventuell kann er noch ein Dienstzimmer benutzen, um Forschungsarbeiten weiter zu betreiben oder neue aufzunehmen. Außerdem darf ein Emeritus kraft seines Amtes beispielsweise Magisterkandidaten, Diplomanden und Doktoranden betreuen, Mitglied akademischer (nicht aber staatlicher) Prüfungskommissionen, Berufungskommissionen und anderer Kommissionen sein. Er kann zudem, wie ein pensionierter Professor, Gutachten erstellen, etwa für Gerichte oder Staatsanwaltschaften.

Etymologie

Das Wort leitet sich vom lateinischen Verb emerēre (auch das Deponens emerēri wird verwendet) ab, das neben „sich ein Recht, einen Anspruch auf etwas erwerben“ auch „ausdienen, alt/unbrauchbar werden“ bedeutet. Allein in diesem Sinn, ursprünglich primär auf den Soldaten angewandt („stipendia emeritus“, auch absolut, „Veteran“), wird es heute gebraucht.

Römisch-katholische Kirche

Unter ähnlicher Bedeutung wird der Begriff Emeritierung auch auf Bischöfe und Domkapitulare innerhalb der katholischen Kirche angewandt. Ein emeritierter Bischof (Altbischof) ist somit von den diözesanen Leitungsaufgaben entbunden, behält jedoch alle Rechte, die ihm aufgrund seiner Bischofsweihe zukommen. (Er kann beispielsweise weiterhin die Firmung spenden und Priester weihen.)

Mit dem Vollzug des Rücktritts des Papstes Benedikt XVI. am 28. Februar 2013 gibt es seitdem zum ersten Mal in der Neuzeit einen emeritierten Papst.

Siehe auch