Kögel, Ernst Günter

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Studiendirektor i. R. Günter Kögel war als Vorstandsmitglied der DenkfabrikCollegium Humanum“ u. a. Schriftleiter von „Deutschland – Schrift für neue Ordnung“ und „Stimme des Gewissens“. Er war Chef der „Vereinigung gesamtdeutsche Politik“, dem Trägerverein des „Bundes Heimattreuer Jugend“ (BHJ), wo seine Söhne als Jugendführer agierten. Er war ein mehrfaches Opfer der BRD-Gesinnungsjustiz, 1990 wurde er wegen „Volksverhetzung“ zu einer Geldstrafe verurteilt, erneut 1992 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (12 600 DM). 2004 und 2005 stand er erneut wegen Meinungsdelikten vor Gericht und wurde von Sylvia Stolz verteidigt.

Ernst Günter Kögel (Lebensrune.png November 1926; Todesrune.png 12. Dezember 2018) war ein pensionierter deutscher Studienrat eines Remscheider Gymnasiums und Hobby-Publizist, der u. a. auch langjährig ehrenamtlich an der Remscheider Volkshochschule leitend tätig war.

Wirken

Aufgrund seiner publizistischen Tätigkeit als Autor und Schriftleiter für die Info-Heftreihe „Deutschland - Schrift für neue Ordnung“ wurde er vom BRD-Regime systemparteienübergreifend angefeindet und es wurde dafür gesorgt, daß E. G. Kögel aus politischen Gründen mit einer Haftstrafe für Meinungsdelikte bedacht wurde.[1] Kögel wurde weil er sich als Revisionist betätigte zu Haftstrafen verurteilt.[2] Einer Verurteilung zu 14 Monaten ohne Bewährung folgte eine weitere zu drei Jahren ohne Bewährung.[3]

Besuch von der Antifa

Wie er selber berichtet, hatten ihn persönlich die örtlichen Antifa-Kräfte zum Anlaß einer Demonstration vor seinem Haus genommen, worauf er sie zu einem Gespräch bei Kaffee und Kuchen zu sich in seinen Reihenbungalow eingeladen hatte. Die Unterhaltung verlief lebhaft und am Ende verließen die beiden Linksextremisten, die den Mut hatten, der Einladung Folge zu leisten, nachdenklich und offensichtlich später ihren Genossen Bericht erstattend diese Sitzung. Seitdem hat es keinerlei Störversuche gegen die Familie Kögel bzw. ihre Nachbarn mehr gegeben in Remscheid.

Berichterstattung Kögels über den Anschlag von Solingen

Besonders abstrafenswürdig wurde Kögel offensichtlich dadurch, daß die von ihm seinerzeit verantwortete Schriftreihe minutiös nachweist, daß der angebliche Solinger Brand-Anschlag auf ein Haus in der dortigen Oberen Wernerstraße, bei dem fast nur Türkinnen betroffen wurden, so gar nicht abgelaufen sein konnte, wie die BRD-Politik samt dem unvermeidlichen Zentralrats-Chef übereifrig verlautbarten. Obwohl der örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete das ebenfalls im „Solinger Tageblatt” ausschloß, wurde dieser Brandanschlag mit Todesfolgen vier jungen naiven Besuchern der Kampfsportschule Hak-Pao, die zufälligerweise ein mehrfach vorbestrafter Lockspitzel des Verfassungsschutzes in dessen Auftrag leitete, in die Schuhe geschoben. Kögel berichtete in seiner stark beachteten Schrift dazu weiterhin, daß eine Gruppe besonders geschulter Verhörspezialisten, Bundeskriminalamt-Hauptkommissare, die Jugendlichen solange mit Drohungen eingeschüchtert hatten, bis zwei von ihnen zusammengebrochen waren und Fakten gestanden, die, aufgrund späterer kriminaltechnischer Untersuchung des benutzten Brandbeschleunigers (es war eindeutig Naturpinienterpentinöl keinesfalls hochoktaniger Otto-Motorentreibstoff einer Tankstelle) vom Anschlagsort, keinesfalls stimmen konnten. Man bog sich von höherer Warte die nicht vorhandene Faktenlage zurecht, riß sehr schnell den Tatort ab und verunmöglichte somit weitere, genauere Spurensuche und -analyse.

Ein BKA-Kriminalhauptkommissar gestand später öffentlich, daß es stimmen würde, daß er und ein Verhör-Kollege sich einen ansprechbar erscheinenden Jungen mit dem Vorhalt, daß man ihn zu schwulen Türken in die Zelle stecken würde, die sich solange mit ihm beschäftigen würden, bis er alles gestehen würde, weich bekommen und zum vollständigen Geständnis gebracht haben.[4]

Der zusammengebrochene später verurteilte Jugendliche hatte dies weinend seinem ihn im Knast besuchenden Vater gegenüber gestanden, der dies der Schrift „Deutschland“ des E. G. Kögel zum dortigen Abdruck weiterleitete. Erst daraufhin habe er wahrheitswidrig gestanden, obwohl die Gruppe um die behauptete Tatzeit weder fünf Liter Benzin an einer Shell-Tankstelle für den Brand gezapft, noch überhaupt in dem Stadtteil in dieser Nacht gewesen sei. Die Spurensuche der Kripo erbrachte gar keine Sachbeweise für diese Geständnis-Behauptung, obwohl eingehend auch entlastend ermittelt worden sein soll. Das System der BRD hat keine Untersuchung, Wiederaufnahme oder Entschuldigung dafür bis heute 2009 finden können, wobei zwei weitere aus der behaupteten und ebenfalls verurteilten Vierergruppe der angeblichen Täter, aus eher linkem Elternhaus kommend, niemals irgend etwas gestanden haben.

Das besondere Verdienst Kögels mit dieser von ihm verantworteten Infoschrift wird es gewesen sein, daß offensichtlich geplante und aus dem Anschlag zum Fanal zu entwickeln beabsichtigte Tumulte der empörten und nach Aktionismus dürstenden türkischen Bewohnerschaft im Einzugsbereich der Kölner Ford-Werke AG in der Region durch das besonnene und faktengenaue Berichten der Fakten NICHT über die Maßen (türkische Autokorsos) hinaus eskalierten. Wie später zusätzlich bekannt wurde, ist Naturpinienterpentinöl, zumal in den verwendeten Mengen für die erfolgte Brandlegung, in der BRD gar nicht erhältlich und wird in Südländer-Kreisen üblicherweise für Küchenbedarf, Speisenbereitung u. a. m. eingesetzt. Das mit Papierabfällen und sonstigem leicht brennbaren Gerümpel vollgestellte Treppenhaus dieses zu einem politischen Brandopfer gemachten Anschlages, der eine Flucht der Opfer ausschloß, konnte die örtliche Kripo nicht dazu veranlassen, Ermittlungen darüber anzustellen, warum zur Tatzeit keine erwachsene männliche Türken im Haus anwesend waren und erst später dann überaus zahlreich herbeiströmten.

Erneute Gesinnungshaft 2005

„Am 11. August 2005 wurde Studiendirektor i. R., Ernst Günter Kögel, zu weiteren drei Jahren Haft verurteilt. Dem Urteil liegt derselbe Tatbestand zugrunde, für den Günter Kögel bereits im Jahre 2004 zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Die ersten 15 Monate Haft ergingen gegen den tadellosen Geschichtsforscher, weil er einen politisch nichtkorrekten Artikel über den Holocaust in seinem ‚Deutschland‘-Heft veröffentlicht hatte. Da Günter Kögel bereits Herzoperationen hinter sich hat und sein Gesundheitszustand deshalb nicht gerade gut ist, befand er sich im freien Vollzug als sogenannter ‚Selbststeller‘. Die neuerliche Verurteilung (jetzt 3 Jahre Freiheitsentzug zusätzlich) erfolgte zum einen, weil Günter Kögel die Drucktexte auch im Internet veröffentlicht hatte. Die Internetveröffentlichung fand jedoch zu einem Zeitpunkt statt, an dem noch kein Urteil gegen ihn ergangen war. Dazu kam am 11. August 2005 eine Verurteilung wegen seiner im Jahre 2004 vor Gericht gehaltenen Verteidigungsrede. Kögel bot in seinem Schlußwort dem Staatsanwalt im ersten Verfahren an, die Dokumente, auf die er seine publizistischen Veröffentlichungen stützte, zur Prüfung vorzulegen. Das reichte aus, um das neue Verfahren gegen ihn zu eröffnen - drei Jahre Haft, so der Urteilsspruch am 11. August 2005.“[5]

Verweise

Fußnoten