Stolz, Sylvia

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Sylvia Stolz und Horst Mahler

Sylvia Stolz (Lebensrune.png 6. August 1963 in München) ist eine ehemalige deutsche Rechtsanwältin. Hauptsächlich aufgrund ihrer abweichenden Meinungsäußerungen zur jüdischen, im Westen und in Rußland gepflegten Erzählung zum Schicksal jüdischer Häftlinge in deutschen Konzentrationslagern während des Zweiten Weltkrieges sperrte das BRD-Regime Sylvia Stolz seit 2009 mehrfach ein und belegte sie viele Jahre mit einem Berufsverbot. Zuletzt verlor sie im Mai 2019 für 18 Monate ihre Freiheit.[1]

Sie bekannte sich öffentlich zur nationalsozialistischen Weltanschauung und geriet vor allem als Pflichtverteidigerin von Ernst Zündel medial in die Öffentlichkeit.

Juristische Auseinandersetzungen mit der BRD

Sylvia Stolz wurde aus dem Prozeß gegen Ernst Zündel, dem sie ursprünglich als Pflichtverteidigerin zugewiesen war, ausgeschlossen, da eine von ihr diesbezüglich eingereichte Beschwerde sogenannte volksverhetzende Inhalte enthielt. Der Berliner Tagesspiegel zitierte sie am 24. März 2006 mit den Worten:

„Ich habe festgestellt, daß der Holocaust nicht offenkundig ist.“[2]

Weiterhin vertrat sie auch Horst Mahler vor Gericht. In der Beschwerde gegen die Anklage Ernst Zündels spricht Sylvia Stolz von der „Staatsattrappe ‚Bundesrepublik Deutschland‘, die einen Vernichtungskrieg gegen das deutsche Volk mit dem Ziel seiner vollständigen Auslöschung führt.

Im März 2007 erhob die Staatsanwaltschaft Mannheim Anklage gegen Sylvia Stolz. Sie wurde unter anderem beschuldigt, bei der Verteidigung von Ernst Zündel den Holocaust als „größte Lüge der Weltgeschichte“[3] bezeichnet zu haben. Laut Horst Mahler bedeutet diese Tatsache, daß Angeklagte in der BRD vom Rechtsobjekt zum Rechtssubjekt herabgewürdigt werden, da eine Verteidigung des Angeklagten durch dessen anwaltliche Vertretung von vornherein ausgeschlossen ist. Der Verteidiger von Sylvia Stolz, Ludwig Bock, eröffnete demzufolge auch die Verteidigung mit dem Hinweis auf die angebliche freie Meinungsäußerung in der derzeitigen OMF-BRD.[4]

Am 14. Januar 2008 verurteilte das Mannheimer Landgericht die bis dahin nicht vorbestrafte Sylvia Stolz dennoch zu dreieinhalb Jahren Haft, außerdem wurde gegen sie ein weiteres fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen, weil sie ihre Anwaltstätigkeit zur Verbreitung revisionistischer Thesen mißbraucht habe.

Im Februar 2009 hob der Bundesgerichtshof dieses Urteil zum Teil auf und änderte den Schuldspruch dahingehend, daß Sylvia Stolz „der Volksverhetzung in zwei Fällen, der Beleidigung sowie der versuchten Strafvereitelung in Tateinheit mit Volksverhetzung in zwei Fällen, Nötigung, Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole und Beleidigung in zwei Fällen schuldig” sei. Am 13. April 2011 wurde sie aus der Haft entlassen.

Erneute Gesinnungshaft

Am 25. Februar 2015 wurde Sylvia Stolz vor dem Landgericht München II aufgrund eines Vortrages bei der AZK-Konferenz in Chur im November 2012, in welchem sie die Art und Weise kritisiert hatte, wie Holocaustleugnungsprozesse geführt werden, zu einem Jahr und acht Monaten Gesinnungshaft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und drei Monate gefordert.

Zitate

  • „Ihr Holocaustjuristen, glaubt Ihr wirklich, daß wir dieses Joch noch lange tragen werden? Daß wir weiter tatenlos zusehen, wie das Andenken unserer Ahnen geschändet wird? Wie die großen Taten unseres Volkes verdreht und ins Gegenteil verkehrt werden? Wie unsere Ehre mit Füßen getreten wird?
Wie deutsche Sprache und deutsche Kultur zersetzt werden? Wie Deutschland den Deutschen mehr und mehr entzogen und von fremdkulturell geprägten Ausländern besetzt wird? Wie unsere Jugend durch Erziehungsverbot, Anti-Kultur, Rauschgift, Zukunfts- und Orientierungslosigkeit zugrundegerichtet wird? Wie immer größere Teile unseres Volkes durch Beschäftigungslosigkeit entwürdigt und verelendet werden? [...]
Wie das Deutsche Volk in tückischster Weise belogen, betrogen und ausgeplündert wird? Wie alles – bis hin zu den höchsten ethischen und kulturellen Werten – hinter den geschäftlichen und strategischen Interessen des Judentums zurückstehen muß? Wie wir weiterhin von Freiheit, Selbstbestimmung, Gerechtigkeit, Identität, Heimat, Gesundheit, Eigentum, Vermögen, Ehre und Lebensfreude ‚befreit‘ werden?
Wenn Ihr das erwartet, dann wird es für Euch ein böses Erwachen geben. [...] Das Deutsche Volk erwacht. Seid seines berechtigten heiligen Zorns gewärtig! Ihr habt das Recht zynisch mit Füßen getreten. Ihr seid nicht als irrende Mitläufer anzusehen, sondern als Feinde bzw. Kollaborateure, die mit Vorsatz handeln. Ihr seid als Mittäter des Seelenmordes an unserem Volke erkannt! [...] Eure Zeit ist abgelaufen. Heil Hitler!“[5]
  • „Ich habe gemerkt, daß man als Nazi bezeichnet wird, wenn man sich für etwas Positives einsetzt.“[6]
  • „Ich gehe ins Gefängnis, das ist mir die Wahrheit wert, und das ist mir das Deutsche Volk wert. Sie wollen mit einer Strafe meine Überzeugungen ändern, aber das können Sie nicht.“[7]

Siehe auch

Schriften

Fußnoten

  1. Sylvia Stolz befand sich zwischen Mai 2009 und April 2011 aufgrund einer Verurteilung, u. a. wegen „Volksverhetzung“, in Haft. Im Februar 2015 mußte sie sich aufgrund eines Richterspruchs erneut in Gesinnungshaft begeben, und wieder am 23. Mai 2019.
  2. Fräulein Stolz, Der Tagesspiegel, 24. März 2006
  3. Rechtsextremismus: Zündel-Verteidigerin droht Berufsverbot, Zeit Online, 15. November 2007
  4. Zündel-Anwältin muss selbst vor Gericht, Welt Online, 15. November 2007
  5. Sylvia Stolz, Rechtsanwältin, 10.04.2006 – Sofortige Beschwerde – gegen Beschluß mich von der Mitwirkung an der Verteidigung des Bürgers des Deutschen Reiches, Ernst Zündel, gegen den Vorwurf der Volksverhetzung pp. auszuschließen. Handelnd in eigener Sache und zugleich für das Deutsche Reich (Auszug)
  6. Julia Jüttner: Fräulein Stolz und der Hitlergruß, Spiegel online, 9. Mai 2009
  7. Worte der deutschen Jeanne d’Arc vor dem Mannheimer Inquisitionsgericht am 8. Mai 2009, National Journal, 17. Mai 2009