Erste Teilung Polens

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Die erste Teilung Polens (erster Petersburger Vertrag) erfolgte mit Zustimmung des polnischen Reichstages. Bei dieser Teilung 1772 wurde auch nicht der gesamte polnische Staat aufgeteilt, sondern es wurden einige Gebiete an Rußland, Österreich und Preußen abgetreten. Hierzu gab der polnische Reichstag seine Einwilligung. Die polnische Teilung war die notwendige Folge der Mißwirtschaft, die in dem vollständig in Verfall geratenen Staatswesen herrschte.

Nach dem Tod König Augusts III. von Sachsen-Polen hatte die Zarin Katharina II. in Anwesenheit russischer Truppen 1764 die Wahl ihres Günstlings Stanislaus Poniatowski zum polnischen König durchgesetzt. Dies stieß auf Widerstand des polnischen Adels, der sich 1768 in der Konföderation von Bar zusammenschloß, sich mit den Türken verbündete und gegen Rußland und Poniatowski wandte. Auf Wunsch des polnischen Königs entsandte Kaiser Joseph II. dann im Jahre 1769 Truppen. Nach Erfolgen im Krieg gegen die Türken und die Konföderierten nahm die russische Zarin ihren lange gehegten Plan eines polnischen Protektorats unter russischer Vorherrschaft auf und gewann dafür Österreich im Jahre 1772. Friedrich dem Großen lag natürlich ebenfalls daran, das Land des Deutschen Ordens, das Polen durch kriegerische Ereignisse im Frieden von Thorn an sich gerissen hatte und damit die erste Teilung Preußens durchführte, zurückzugewinnen, zumal das Land vorwiegend von Deutschen besiedelt war. Überdies stellte dieses Gebiet die Landbrücke zwischen Preußen und Brandenburg dar. Preußen war also nicht die treibende Kraft des Geschehens und ein Verzicht auf das deutsche Land wäre unverantwortlich gewesen und hätte Polen nicht retten können. Der polnische Reichstag bestätigte am 30. September 1773 völkerrechtlich wirksam den Petersburger Vertrag vom 5. August 1772.

(...) Alle diese Interessen aber mussten in den Vordergrund treten, als die Unnahbarkeit der Polnischen Zustände mit jedem Tage offener heraustrat und als das unaufhaltsame Vordringen Russlands in Polen von Preussen immer gebieterischer forderte, dass es sich mit klarer Entschiedenheit bei Lösung der Polnischen Frage betheilige, wenn es nicht wollte, dass Russland bei noch längerem Zögern die Mittel zur alleinigen Entscheidung völlig in die Hände bekommen sollte. Nun bot sich aber, wie die Sachen einmal standen, kaum ein anderer Ausweg für Preussen, als unter Opferung Polens Russlands drohende Vergrösserung durch eigene Theilnahme zu beschränken und so der Gefahr einer Russischen Ueberflügelung durch Ausdehnung der eignen Machtlinie auf Polnische Kosten zu begegnen.
Denn mit Oesterreich sich gegen Russland zu verbinden, liess, auch abgesehen von den bestehenden Verträgen, das nun einmal vorhandene Missverhältniss der beiden Deutschen Mächte, welches zu beseitigen sich auf keiner Seite Neigung und Ernst zeigte, nicht zu. Sich aber allein der Russischen Uebermacht in den Weg zu werfen, wäre für den jungen Preussischen Staat um so grössere Vermessenheit gewesen, als er es sich von Oesterreich wohl versehen konnte, dass dieses den Konflikt zur Schwächung oder gar Vernichtung des verhassten Nebenbuhlers, unter Hintansetzung auch wichtigerer Interessen, zu benutzen versucht sein möchte.
Der Versuch Preussens endlich, Polen von Innen heraus zu kräftigen und sich dann mit ihm zu verbünden, war entweder, wie wahrscheinlich, erfolglos oder jedenfalls doch erst in langsamem Stufengang und, zumal der starken Russischen Partei und einem Russisch gesinnten König gegenüber, nur nach Ueberwindung der grössten Schwierigkeiten durchzuführen, und was nicht weniger schwer wog, Preussen zog sich, wenn jener Versuch wirklich gelang, selbst einen Nachbarn gross, der, wie wir zeigten, durch alle seine Interessen auf eine feindliche Stellung gegen Preussen angewiesen war.[1]

Literatur

Verweise

Fußnoten

  1. O. Agricola: „Polens Untergang und Wiederherstellung“, Gotha 1863, S.99 (PDF-Datei)