Erzherzog
Erzherzog (Abk.: Ehzg.) war von 1453 bis 1918 der Titel des Herrschers des Erzherzogtums Österreich als „Erzherzog zu Österreich“. Alle seit 1463 gewählten römisch-deutschen Kaiser aus dem Hause Habsburg, bzw. seit 1780 Habsburg-Lothringen, trugen ihn im Sinne eines erblichen Adelstitels, und in diesem Sinne trugen ihn seit 1804 auch alle Kaiser des Kaisertums Österreich bzw. der Donaumonarchie.
Erläuterung
Herzog Rudolf IV. wollte in dem als Privilegium Maius bezeichneten Schriftstück von 1359, einer im Auftrag des Herzogs entstandenen, komplett erfundenen Staatsurkunde mit gefälschter Signatur des Kaisers Friedrich I. „Barbarossa“, den Stellenwert (de facto Gleichstellung) eines deutschen Kurfürsten („wie ein Pfalzerzherzog“) im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation erlangen. Die Macht der Kurfürsten, die als „Erzfürsten“ bekannt waren, diente als Vorbild.
Erzherzoginnen und Erzherzoge, zuvor nur durchlauchtigst, waren im Kaisertum Österreich von 1804 an als kaiserliche Hoheit anzusprechen und standen rangmäßig über allen anderen Adeligen. Das 1839 vom Kaiser erlassene Familienstatut schrieb ihnen vor, Eheschließungen, Wohnsitzwechsel und Auslandsreisen vom Kaiser genehmigen zu lassen und nur standesgemäß zu heiraten. Nicht standesgemäß entstandene Kinder waren von der Zugehörigkeit zum Erzhaus und von jedem Anspruch auf Thronfolge ausgeschlossen.
Nach der Abschaffung aller Adelstitel in Deutschösterreich nach dem Ersten Weltkrieg im Dezember 1918 wurde von 1935 bis 1945 das Recht des Titeltragens in der Ostmark ab 1938, nach dem Beitritt als Teil des Großdeutschen Reiches, wieder eingeführt.