Großdeutsches Reich
Das Großdeutsche Reich (kurz: Großdeutschland) war seit dem 26. Juni 1943 die amtliche Bezeichnung des Deutschen Reiches. Maßgebend für den Amtsgebrauch war der Erlaß RK 7669 E des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei, Hans Heinrich Lammers, vom 26. Juni 1943.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung
Die seit dem Anschluß Österreichs an das Deutsche Reich verwendete Bezeichnung nahm Bezug auf die aus dem 19. Jahrhundert stammende Reichsidee der „großdeutschen Lösung“.
Bei den Gebietserweiterungen im Zuge des Zweiten Weltkrieges wurden keine staatsrechtlichen Verträge abgeschlossen und die Gebiete wurden nur formell Teil des Deutschen Reiches, was darauf schließen läßt, daß die Grenzen des Reiches nicht bindend sein sollten. Im Altreich blieb die Gliederung in Länder bestehen. Die neuen Gebiete wurden meist in Reichsgaue unterteilt.
Gebietserweiterungen
Gebietszuwachs des Deutschen Reiches nach der Eingliederung des Sudetengebietes:
- 15. und 16. März 1939: Einmarsch in die Resttschechei (Übriggebliebener Teil der Tschechoslowakei nach Rückkehr der deutschen Gebiete zum Reich und Unabhängigkeitserklärung der Slowakei) und Bildung des „Protektorats Böhmen und Mähren“ als integraler Bestandteil des Deutschen Reiches mit Sonderrechten (Schutz der tschechischen Sprache und Kultur)
- 23. März: Rückgabe des Memelgebietes von Litauen aufgrund vertraglicher Einigung
- 26. Oktober 1939: Eingliederung der früheren reichsdeutschen und zwischenzeitlich polnisch verwalteten Gebiete in das Deutsche Reich; Bildung der neuen Reichsgaue Danzig-Westpreußen und Wartheland und Erweiterung der preußischen Provinzen Ostpreußen (neuer Regierungsbezirk Zichenau) und Schlesien (neuer Regierungsbezirk Kattowitz). Das Generalgouvernement (restlicher vom Deutschen Reich besetzter Teil Polens) blieb unter besonderer Verwaltung und wurde nicht Teil des Deutschen Reiches.
- 18. Mai 1940 (nach dem Westfeldzug): Wiedereingliederung der an Belgien zwangsabgetretenen Gebiete Eupen und Malmedy in das Deutsche Reich
- 1. Juni: Eingliederung von zehn bisher zu Belgien gehörende Gemeinden in das Deutsche Reich
- 2. August: Unterstellung der Gebiete Luxemburg, Lothringen und Elsaß unter besondere Zivilverwaltung
- 14. April 1941: Unterstellung vormals jugoslawischer Gebiete in Slowenien unter die Militärverwaltung eines Chefs der Zivilverwaltung (CdZ). Die CdZ-Gebiete Kärnten und Krain sowie Untersteiermark wurden formell nicht Teil des Deutschen Reiches, aber faktisch wie Reichsgebiete behandelt.
- 1. August: Bildung des Bezirks Bialystok nach dem Einmarsch in die Sowjetunion (Unternehmen Barbarossa). Dieses CdZ-Gebiet wurde formell nicht Teil des Deutschen Reichs, aber faktisch wie Reichsgebiet behandelt.
- 1. August: Bildung des Distrikts Galizien nach dem Einmarsch in die Sowjetunion, Anschluß dieses CdZ-Gebietes an das Generalgouvernement, das fortan faktisch wie Reichsgebiet behandelt wurde
Politische Korrektheit
Der Begriff „Großdeutsches Reich“ wird von den meisten Bewohnern der Bundesrepublik aufgrund des antideutschen Propagandakriegs seit 1945 als negativ empfunden, in sämtlichen Veröffentlichungen wird der Begriff meist auch noch in Anführungszeichen gesetzt, wie es auch beim Begriff „Anschluß Österreichs“ bereits der Fall ist. Oftmals auch wird der Begriff heute mit der angeblichen völligen Germanisierung und Annexion Osteuropas bis zum Uralgebirge gleichgesetzt, womit man die Tatsache verschleiern will, daß Österreich nach wie vor ein deutsches Land ist, als auch den großdeutschen Gedanken ersticken. Teilweise werden in den Begriff fälschlicherweise nur die deutschen Ostgebiete, nicht aber auch Österreich einbezogen.
Siehe auch: Deutsche Annexionsbestrebungen
Verschwiegen wird in diesem Zusammenhang heute auch meist die Tatsache, daß die Opposition gegen den Nationalsozialismus um Henning von Tresckow und Claus Graf Schenk von Stauffenberg für den Fortbestand des Großdeutschen Reiches und der Großdeutschen Idee handelte. Pläne für die Neugliederung Großdeutschlands lagen von den Verschwörern bereits vor, das Reich hätte auf den Grenzen von 1914 basiert, Deutsch-Österreich und das Sudetenland hätten diesem Post-NS-Staat mitangehört, die besetzten polnischen, französischen und tschechischen Gebiete wären gemäß dem Selbstbestimmungsrecht der Völker wieder abgetreten worden. [1]
Siehe auch
- Wie die Ostmark ihre Befreiung erlebte – Adolf Hitler und sein Weg zu Großdeutschland
- Großdeutschlands Freiheitskrieg (Quellentext)
- Lebensraum im Osten
- Nationalsozialistische Flaggen und Standarten (mit Flaggen des Großdeutschen Reiches)
- Deutschland als Ganzes
- Großdeutscher Reichstag
- Quelle / Staatsangehörigkeitsrecht des Großdeutschen Reiches
Literatur
- Wilhelm Stuckart / Rolf Schiedermair: Neues Staatsrecht II. Die Errichtung des Großdeutschen Reiches, Verlag W. Kohlhammer, Leipzig, 15. Aufl. 1941 [101 S.]
- Arthur Seyß-Inquart: Idee und Gestalt des Reiches (Mit zip gepackte PDF-Datei)
- Harms-Schulatlas 1937: Deutsches Land, Deutsches Volk und die Welt, Nachdruck der Originalausgabe, Melchior-Verlag, ISBN 978-3-939791-34-8
- Nikolaus von Preradovich: Großdeutschland 1938; Traum, Wirklichkeit, Tragödie (Klappentext)
- Johann von Leers: Das Großdeutsche Reich, in: „Der Weg“, Jg. 1955, Heft 4
Fußnoten
Architektur · Frauen · Kunst · Literatur · Musik
Marsch auf die Feldherrnhalle · Reichsparteitag · Reichstagsbrand · Röhm-Putsch · Große Deutsche Kunstausstellung · Ausstellung „Entartete Kunst“ · Münchener Abkommen · Olympische Sommerspiele 1936 · Beitritt Österreichs · Polnische Paßkrise · Reichskristallnacht · Jüdische Kriegserklärungen an Deutschland · Zweiter Weltkrieg · Sportpalastrede