Großdeutsches Reich

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Der Aufbau des Großdeutschen Reiches bis 1943 mit fremdvölkischen Gebieten

Das Großdeutsche Reich (kurz: Großdeutschland) war seit dem 26. Juni 1943 die amtliche Bezeichnung des Deutschen Reiches. Maßgebend für den Amtsgebrauch war der Erlaß RK 7669 E des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei, Hans Heinrich Lammers, vom 26. Juni 1943.

Erläuterung

Die seit dem Anschluß Österreichs an das Deutsche Reich verwendete Bezeichnung nahm Bezug auf die aus dem 19. Jahrhundert stammende Reichsidee der „großdeutschen Lösung“.

Bei den Gebietserweiterungen im Zuge des Zweiten Weltkrieges wurden keine staatsrechtlichen Verträge abgeschlossen und die Gebiete wurden nur formell Teil des Deutschen Reiches, was darauf schließen läßt, daß die Grenzen des Reiches nicht bindend sein sollten. Im Altreich blieb die Gliederung in Länder bestehen. Die neuen Gebiete wurden meist in Reichsgaue unterteilt.

Gebietserweiterungen

Gebietszuwachs des Deutschen Reiches nach der Eingliederung des Sudetengebietes:

Großdeutsches Reich, Verwaltungsgliederung 1944

Politische Korrektheit

Der Begriff „Großdeutsches Reich“ wird von den meisten Bewohnern der Bundesrepublik aufgrund des antideutschen Propagandakriegs seit 1945 als negativ empfunden, in sämtlichen Veröffentlichungen wird der Begriff meist auch noch in Anführungszeichen gesetzt, wie es auch beim Begriff „Anschluß Österreichs“ bereits der Fall ist. Oftmals auch wird der Begriff heute mit der angeblichen völligen Germanisierung und Annexion Osteuropas bis zum Uralgebirge gleichgesetzt, womit man die Tatsache verschleiern will, daß Österreich nach wie vor ein deutsches Land ist, als auch den großdeutschen Gedanken ersticken. Teilweise werden in den Begriff fälschlicherweise nur die deutschen Ostgebiete, nicht aber auch Österreich einbezogen.

Pfeil 2 siehe auch.pngSiehe auch: Deutsche Annexionsbestrebungen

Verschwiegen wird in diesem Zusammenhang heute auch meist die Tatsache, daß die Opposition gegen den Nationalsozialismus um Henning von Tresckow und Claus Graf Schenk von Stauffenberg für den Fortbestand des Großdeutschen Reiches und der Großdeutschen Idee handelte. Pläne für die Neugliederung Großdeutschlands lagen von den Verschwörern bereits vor, das Reich hätte auf den Grenzen von 1914 basiert, Deutsch-Österreich und das Sudetenland hätten diesem Post-NS-Staat mitangehört, die besetzten polnischen, französischen und tschechischen Gebiete wären gemäß dem Selbstbestimmungsrecht der Völker wieder abgetreten worden. [1]

Siehe auch

Literatur

Fußnoten

  1. Marie Therese Hug Prinzessin von Preußen (Hrsg.): Von der Maas bis an die Memel. 2000 Jahre Kampf um Deutschlands Einheit und Freiheit, 1990, S. 292