Päpstin Johanna

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Päpstin Johanna ist ein kirchengeschichtlicher Mythos, nach dem es eine Frau Ende des 11. Jahrhunderts geschafft haben soll, als Mann getarnt zum Oberhaupt der Römischen Kirche ernannt zu werden. Die Katholische Kirche weist diesen Mythos bis heute energisch zurück, gleichwohl ist er recht lange lebendig geblieben. Vor allem der Roman „Die Päpstin“ von 1996 und dessen Verfilmung (2009) förderten die Bekanntheit der Thematik.

Ein Großteil auch der Mittelalterhistoriker hält dies jedoch für frei erfunden. Vor allem Laien sprechen oftmals die angeführten „Beweise“ für deren Existenz direkt an. Abgesehen von der dürftigen Quellenlage (einige Jahrhunderte vor Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Metall-Lettern durch Johannes Gutenberg um 1450) gilt zunächst folgendes: Zur Zeit des – im 10. Jahrhunderts eben beginnenden – Hochmittelalters waren Kulturverrichtungen nicht annähernd so verhäuslicht wie nach den europäischen Pestgängen (vor allem der Jahre 1347 bis 1353) mit ihren geschätzt 25 Millionen Todesopfern. Zu Lebzeiten einer solchen angeblichen „Päpstin“ Johanna waren deshalb in den engen Städten nicht nur Alkoholkonsum, Krankheiten und alle nur vorstellbaren hygienischen Verrichtungen akustisch oder sogar optisch halböffentliche Angelegenheiten, sondern gerade auch die sexuelle Seite der Körperlichkeit. Noch bis zum Zweiten Laterankonzil (1139) gab es sowohl verheiratete als auch unverheiratete Priester, die vom Zeitpunkt ihrer Weihe an zur sexuellen Enthaltsamkeit aufgerufen waren. Das Konzil legte fest, daß „höhere Kleriker, die geheiratet haben oder eine Konkubine halten, […] Amt und Benefizium“ verlieren (Kanon 6) und daß Messen von Priestern, die eine Ehefrau oder Konkubine haben, „nicht mehr gehört werden“ dürfen (Kanon 7).

Anders gesagt: Noch lange nach dem Erscheinen einer angeblichen „Päpstin“ Johanna im 11. Jahrhundert war der Kampf der römischen Kirche gegen erbberechtigte Nachkommen von Priestern (die das kirchliche Eigentum in Gefahr bringen) zwar nicht unentschieden, aber von mächtigen Unterwanderungsbestrebungen bedroht. Erst seither also stellt der Zölibat eine unabdingbare Zugangsvoraussetzung („conditio sine qua non“) für den Empfang der Priesterweihe in der römisch-katholischen Kirche dar (die orthodoxen Kirchen Osteuropas waren seit dem großen morgenländischen Schisma von 1054 ohnehin einen eigenen Weg gegangen und hatten das Pflichtzölibat auf den hohen Klerus beschränkt).

Daß also eine magere, knabenhaft erscheinende Frau sich in den Priesterberuf gleichsam einschleicht und dann auch noch eine klerikale Karriere absolviert, ist – von allen Umständen her – so ganz und gar modern gedacht und naiv rückprojiziert, daß diese Legende als fernab jeglicher Realität anzusehen ist. Die derben Verhältnisse haben eine auch nur ähnliche Lebensgeschichte nicht zugelassen (wie sie viele Jahrhunderte später beispielsweise in Verwechslungskomödien der Renaissance oder im Falle der verkehrten Identitäten in den Romanen der Belle Époque etwa von Arthur Conan Doyle typisch sein mögen).

Verweise