Münch, Fritz

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Fritz Münch (Lebensrune.png 8. April 1906 in Oberhomburg; Todesrune.png 29. Oktober 1995) war ein deutscher Völkerrechtler und promovierter Jurist, u. a. von 1931 bis 1935 Assistent des deutschen Richters Walter Schücking am Ständigen Internationalen Gerichtshof in Den Haag.

Wirken

Im Zweiten Weltkrieg kämpfte Münch ab 1943, 1945 kam er in belgische Kriegsgefangenschaft, aus der er erst 1949 entlassen wurde. 1949 kehrte Münch nach Deutschland zurück und habilitierte sich 1951 an der Universität Bonn. Er erhielt dort eine außerplanmäßige Professur und wurde Referent im Ministerium für Angelegenheiten des Bundesrates. 1955 wurde er Leiter der Berliner Abteilung des Max-Planck-Institutes für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht.

Fritz Münch gehörte dem Ausschuß für Politik und Völkerrecht des Bund der Vertriebenen an.[1] 1952 bis zum Sommer 1972 war Münch Mitglied der CDU. Er war Berater der Landsmannschaft Schlesien und initiierte 1970 zusammen mit Bolko von Richthofen die Gemeinschaft Ost- und Sudetendeutscher Grundeigentümer und Geschädigter e. V. (GOG).[2] Am 19. November 1972 kandidierte er für die NPD zu den Bundestagswahlen.[3]

Er war unter anderem bei Gerhard Freys „National-Zeitung“ publizistisch tätig. 1976 war Fritz Münch Preisträger der Ulrich-von-Hutten-Medaille, die von der Gesellschaft für Freie Publizistik gestiftet wird.

Nachruf

Wir trauern um den Verlust eines Kollegen und guten Freundes. 40 Jahre gehörte er als Wissenschaftliches Mitglied unserem Institut an, eine Zeitspanne, die eine Zusammengehörigkeit engster Art erzeugt, die wissenschaftliche und menschliche Qualitäten zur vollen Entfaltung bringt und die - im Rückblick - zu tiefer Besinnung über Leben und Werk des von uns gegangenen Kollegen Veranlassung gibt. Am 8. April 1906 in Lothringen geboren, verbrachte Fritz Münch seine Jugend in Bocholt. Nach einer Banklehre studierte er Rechtswissenschaft in Münster, Heidelberg, Bonn, Genf, Berlin und Kiel. In Kiel pro- movierte er mit einer dann preisgekrönten Arbeit im Jahre 1931 („Ist an dem Begriff der völkerrechtlichen Servitut festzuhalten“). Daß seine Habilitation dann erst im Jahre 1951 in Bonn stattfand („Die Regierung nach der Bonner Verfassung“), hat Gründe, die zeigen, wie dornenvoll dieser akademische Lebensweg war. Fritz Münch war 1930 Assistent des deutschen Richters am Ständigen Internationalen Gerichtshof, Walter Schücking. Er wurde Anwalt und Syndicus mehrerer Industrieunternehmen. Seit 1943 Soldat, kam er 1945 in belgische Kriegsgefangenschaft, war dort als Dolmetscher und später als Zwangsarbeiter in einer Fabrik tätig und kehrte erst 1949 in die Heimat zurück. Nach seiner Habilitation war er, dann als außerplanmäßiger Professor, einige Zeit Referent im Ministerium für Angelegenheiten des Bundesrates in der Position eines Oberregierungsrats. 1955 wurde er zum Leiter der Berliner Abteilung des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht berufen. Fritz Münch war in internationalen Gremien tätig, so als Mitglied der deutschen Delegation bei den internationalen Seerechtskonferenzen von 1958 und 1960. Er lehrte mehrfach an ausländischen Universitäten (Luxemburg, Den Haag, Genf). Im Jahre 1959 wurde er zum Associ des „Institut de Drolt International“ gewählt und dann später zu düssen Membre (Mitglied). So zählte er damals zu den nur fünf deutschen Wissenschaftlern, die dem Institut angehörten. Das wissenschaftliche Werk von Fritz Münch umfaßt etwa 130 Publikationen. Die Schwerpunkte dieser Arbeit betrafen das internationale Seerecht, die Praxis der Vereinten Nationen, Volksgruppenrechte und Menschenrechte. Immer auch befaßte er sich mit Fragen und Problemen der Rechtslage des geteilten Deutschlands. Hervorzuheben ist sein klarer Stil, der den Leser niemals im Zweifel läßt, was gesagt sein soll. Auch rechtsdogmatisch war er immer stark engagiert: „Die beste Praxis ist eine gute Theorie“, sagte er einmal. Fritz Münch war liberal und tolerant und immer bereit, auch solche Auffassungen zu würdigen, denen er sich nicht anschließen konnte. Doch vertrat er wissenschaftlich und politisch festgefügte Prinzipien, bei deren Infragestellung er auch zur Unnachgiebigkeit neigte. Er war in dieser Hinsicht intellektuell nicht korrumpierbar, was diejenigen Charaktereigenschaften deutlich widerspiegelt, die vor allem sein Wesen ausmachten, geistige Souveränität und gleichermaßen Bescheidenheit. Seine Wertvorstellungen waren für ihn wohl unangreifbar, und er ruhte in ihnen. Die geradezu väterliche Fürsorge, die er seinen ihm zugeteilten Mitarbeitern in der Zeit seiner Abteilungsleitung in Berlin entgegenbrachte, zeigte ganz besonders seine menschlichen Eigenschaften, Großzügigkeit und Wohlwollen anderen gegenüber. Als Vater von fünf Kindern und als Ehemann seiner leider viel zu frühverstorbenen Frau, die ihr Leben gänzlich der Fürsorge für ihre Familie widmete, war Fritz Münch mit den Aufgaben und Zwängen des täglichen Lebens vertraut, doch nie kam die wissenschaftliche Arbeit zu kurz, gefördert durch einen hohen Grad von allgemeiner Bildung. Er verstand es, historische Brücken zu schlagen, und viele der von ihm nachhaltig verteidigten Prinzipien und Werte mögen hierauf beruht haben. Er war ein im wörtlichen Sinne ungewöhnlicher Mensch, vielleicht etwas einsam in sich gekehrt, aber zu wissenschaftlicher und menschlicher Freundschaft bereit. — Karl Doehring (1919–2011)

Fußnoten

  1. Das Ostpreußenblatt, 19. Oktober 1968, S.6
  2. Judith Schachtmann, Thomas Widera (Hrsg.): Politik und Wissenschaft in der prähistorischen Archäologie. Perspektiven aus Sachsen, Böhmen und Schlesien (= Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung. Berichte und Studien 56). V & R unipress, Göttingen 2009, ISBN 978-3-89971-741-9, S. 138.
  3. Hans-Dieter Bamberg: Die Deutschland-Stiftung e. V. Studien über Kräfte der „demokratischen Mitte“ und der Konservatismus in der Bundesrepublik Deutschland (= Marburger Abhandlungen zur politischen Wissenschaft 23). Hain, Meisenheim am Glan 1978, ISBN 3-445-01376-4, S. 3 und 317.