Fundstellennachweis
Fundstellennachweise sind die Verzeichnisse von Archiven und Auffindstellen von Gesetzen, Vorschriften, internationalen Verträgen und Rechtsnormen.
Außer der Bezeichnung „Fundstellennachweis“ sind als Titel solcher Publikationen „Gültigkeitsverzeichnis“ mit „Fortführungsnachweis“ üblich.
In diesen Verzeichnissen ist für jedes Gesetz, Vorschrift, Norm etc. angegeben, an welcher Stelle sie amtlich verkündet wurde. Es sind auch Änderungen der Normen mit den Informationen zu deren Verkündung verzeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Europäische Union
Das Amtsblatt (Abk. ABl.), herausgegeben vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union ist das Veröffentlichungsblatt dieser Organisation.
Das Amtsblatt der Europäischen Union erscheint seit Inkrafttreten des Vertrages von Nizza am 1. Februar 2003 in allen Sprachen der Mitgliedsländer.
Derzeit kommen jährlich über 15 000 Eintragungen hinzu.
BRD
Für das deutsche Bundesrecht gibt das Bundesministerium der Justiz jährlich zwei Fundstellennachweise heraus.
Der Fundstellennachweis A (FNA) verzeichnet das innerstaatliche Bundesrecht, in etwa einhundert Schachgebiete eingeteilt.
Der Fundstellennachweis B (FNB) verzeichnet die völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie die Verträge zur Vorbereitung und Herstellung der Einheit Deutschlands. Beide Fundstellennachweise können auf der Netzseite des Bundesgesetzblattes abgerufen werden.
Bundesländer
In den Verwaltungzonen („Ländern“) der BRD gibt es ähnliche Verzeichnisse. Zusätzlich nehmen die Länder auch Verwaltungsvorschriften auf.
Siehe auch
Verweise
- Fundstellennachweis des Landes Sachsen-Anhalt (PDF-Datei; 1,43 MB)
- Fundstellennachweis des Landes Thüringen (PDF-Datei; 823 kB)