Gast

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„Der unheimliche Gast“, Gemälde von Karl von Enhuber

Als Gast (zu ahd. gast, kast, Pl. kesti; mhd. gast) bezeichnet man einen Besucher, der zur Bewirtung oder vorübergehenden Beherbergung eingeladen oder aufgenommen wird. Im engeren Sinne ist das zum Beispiel der Besucher eines Lokals oder jemand, der gegen Entgelt (zum Beispiel in einem Hotel, einem Gasthaus, einer Pension) beherbergt wird, im weiteren Sinne dann jeder, der sich (als Besucher) in einer anderen als seiner eigenen Umgebung, besonders in einem Personenkreis, zu dem er nicht fest gehört, zu bestimmten Zwecken vorübergehend aufhält.

Etymologie

Das Wort Gast beruht auf indogermanisch *ghosti– „Fremder, Fremdling“; gleichen Ursprungs sind auch lateinisch hostis „Feind, Gegner“ und russisch gost „Gast“. Die Ausgangsbedeutung ist also „Fremdling, Unbekannter“, der ebenso freundlich wie auch feindlich aufgenommen werden kann, daher auch die Bedeutung „Feind“ im Lateinischen sowie in einzelnen germanischen Sprachen. Erst seit dem Mittelalter hat Gast eine zunehmend ehrhafte und positive Bedeutung gewonnen. Die Ableitung gastieren bezieht sich darauf, daß ein Künstler in einer ihm fremden Umgebung auftritt; im 17. Jahrhundert war das Verb noch in der Bedeutung „einen Gast bedienen, bewirten“ gebräuchlich.

Siehe auch

Verweise