Gaudreieck
Im Dritten Reich wiesen der Gauwinkel bzw. das Gaudreieck die Träger als Angehörige aus einem bestimmten Gau der NSDAP oder der Hitlerjugend bzw. anderer ihrer Unterorganisationen aus.
Rechtslage nach 1945
Der Bundesgerichtshof der BRD entschied im Juli 2002, daß das Gaudreieck als NS-Symbol gelte und das Verwenden daher verboten sei - auch wenn die Abzeichen in der Öffentlichkeit nicht mehr als NS-Symbole wahrgenommen würden.