Reichsgau

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Reichsgaue wurden größere Verwaltungseinheiten des Deutschen Reiches genannt. Sie lehnten sich an die ursprünglichen Parteigaue der NSDAP an, wobei einige sich in der späteren territorialen Entwicklung des Reichs in ihrem Gebiet veränderten.

Der Gau zu Zeiten des Nationalsozialismus

Die NSDAP teilte das Deutsche Reich (zu jener Zeit in den Grenzen der Weimarer Republik) in zunächst 33 Bezirke. Jene Bezirke bzw. Gaue entsprachen den damaligen Reichstagswahlkreisen, waren zugleich die Parteigaue der NSDAP und standen als deren regionale Organisationseinheiten unterhalb der Reichs- und oberhalb der Kreisebene.

Einem jeden Gau stand ein Gauleiter vor. Er war in der Organisationsstruktur der NSDAP der regionale Verantwortliche der Partei und trug damit die politische Verantwortung für seinen jeweiligen Hoheitsbereich. Er erhielt die vollständige Disziplinargewalt und das Aufsichtsrecht über alle parteieigenen Organisationen und Verbände in seinem Gebietsbereich.

Der Verschwörerkreis um Stauffenberg sah in seinen heimlich erarbeiteten Reichsreformplänen den Beibehalt der Reichsgaue vor, jedoch wollte man diese gemäß geschichtlicher Tradition und wirtschaftlicher Leistung neu gliedern, wobei es zu einigen Änderungen gekommen wäre.

Die Gaue des Deutschen Reiches (und ihre Hauptstädte 1943)

Die Gaue des Großdeutschen Reiches 1943

In den Grenzen von 1937

Reichsgaue nach dem Anschluß des österreichischen Teils Deutschlands 1938

Reichsgau nach dem Münchener Abkommen 1938

Reichsgaue ab 1939

Reichsgaue ab 1944

Siehe auch