Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen

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Aufbau des Unternehmens „Reichsautobahnen“ 1936

Der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen[1] (GdS) wurde 1933 im Zuge der Neuordnung des Straßenwesens eingesetzt.

Erläuterung

Bestellt wurde der Adolf Hitler direkt unterstellte Generalinspekteur für das deutsche Straßenwesen durch den Reichskanzler nach § 5 des Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens „Reichsautobahnen vom 27. Juni 1933 (RGBl. II S. 509)[2] zum 30. Juni 1933. Fritz Todt war nicht nur für die Errichtung der Kraftfahrbahnen (Autobahnen) sondern nach dem Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung vom 26. März 1934 (RGBl. I S. 243) auch für Bau, Einordnung und Verwaltung von Reichsstraßen und Landstraßen I. und II. Ordnung zuständig (§ 1). Das Gesetz vollzog eine Neuordnung des Straßenwesens und der Verwaltung, eine Neueinteilung der Straßen und eine Neuverteilung der Straßenbaulasten.

Die Verwaltung der Straßengruppe Reichsstraßen wurde vom GdS selbst übernommen (§ 4). Über die Straßengruppen der Landstraßen I. und II. Ordnung in der Verwaltung der Ländern und Gemeinden wurde die Aufsicht übernommen. Der Generalinspekteur veranstaltete die am 3. Juni 1934 eröffnete und bis September dauernde Ausstellung „Die Straße“ in München[3], führte den Vorsitz bei dem VII. internationalen Straßenkongreß 3.-7. September 1934 in München und der Schlußsitzung am 19. September in Berlin[4].

Führungswechsel

Nach dem Tod von Fritz Todt 1942 übernahm das Amt Albert Speer, Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt und Reichsminister für Bewaffnung und Munition.

Literatur

  • Die gesetzgeberischen Maßnahmen über die Errichtung von Reichsautobahnen und über das Straßenwesen. In: Frank, Hans: Nationalsozialistisches Handbuch für Recht und Gesetzgebung. 1935. S. 615f.
  • Generalinspektor (Hg.): Drei Jahre Arbeit an den Straßen Adolf Hitlers. 1936. S. 8-10.

Fußnoten

  1. Andere zeitgenössische Schreibweise Generalinspekteur
  2. § 12 in der Durchführungsverordnung vom 7. August 1933 (RGBl. II S. 521)
  3. „Amtlicher Führer: Die Straße – Ausstellung München 1934“; Juni bis September 1934, veranstaltet im Auftrage der Reichsregierung vom Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen
  4. Internationaler Ständiger Verband der Straßenkongresse (Hg.): VII. Kongreß München 1934 - Bericht über den Verlauf des Kongresses. 1935.