Reichsminister

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Der Reichsminister war eine von 1919 eingeführte Amtsbezeichnung für die Leiter der obersten Reichsbehörden (Reichsministerium) und Mitglieder der Reichsregierung (des Reichskabinett).

Erläuterung

Im Dritten Reich war der Reichsminister der nächste Mitarbeiter des Führers und Reichskanzler in der Staatsverwaltung. Neben den ein Ministerium leitenden Reichsministern standen die Reisminister, denen nur die Amtsbezeichnung, der Rang und die Stellung eines Reichsministern verliehen wurde (vorher Reichsminister ohne Geschäftsbereich genannt).[1]

Eine besondere Stellung nahm unter den Reichsministern der Leiter der Partei-Kanzlei ein, der keine staatliche Fachverwaltung leitet, sondern für die Einheitlichkeit der Arbeit von Partei und Staat zu sorgen hatte. Der Reichsminister hatte daher an der gesamten Gesetzgebungs- und Verordnungsarbeit sämtlicher Reisministerien beteiligt.

Siehe auch

Fußnoten

  1. Meyers Lexikon, Band 9, Bibliographisches Institut AG., Leipzig, 8. Auflage 1942