Bellum iustum

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Bellum iustum (lat. „gerechter Krieg“) ist ein Begriff des Römischen Rechts, der gerechte und gerechtfertigte Kriegshandlungen eines souveränen Staates definiert.
Bevor durch den Zweiten Weltkrieg der amerikanische Friede begründet wurde (Pax Americana) waren zur Beurteilung eines Krieges folgende Kriterien zu beachten:

• Es muß ein gerechter Grund für die Kriegshandlung bestehen (causa iusta). Dieser liegt vor, wenn ein Staat und/oder seine Staatsbürger in der Existenz bedroht sind oder die Staatsbürger bereits angegriffen werden. Die Brechung völkerrechtlicher Verträge, die in ihrer Folge die Bedrohung eines Staates nach sich ziehen, rechtfertigen ebenfalls zu kriegerischen Maßnahmen.

• Der Krieg muß von einer staatlich legitimierten Autorität erklärt werden (legitima potestas). Dies ist in souveränen Staaten die Regierung. Nicht-staatliche Stellen sind nicht zu einer Kriegserklärung berechtigt.

• Der Krieg muß mit einer gerechten Absicht verbunden werden, d.h. das Ziel muß die schnellstmögliche Wiederherstellung des Friedens sein (recta intentio).

• Krieg ist als das letzte Mittel anzusehen. Vorher müssen alle nicht-kriegerischen Maßnahmen ausgeschöpft werden, d.h. in erster Linie Verhandlungen. Auch können internationale Kommissionen zur Beurteilung der Situation herangezogen werden, um einer möglichen Kriegsausweitung zuvorzukommen.

• Der Krieg muß eine Hoffnung auf einen militärischen Erfolg bieten. Kriegsmaßnahmen, die ohne Aussicht auf Erfolg durchgeführt werden oder nur auf niederen Beweggründen basieren (z.B. Rache, Herrschaft, wirtschaftliche Ausbeutung), sind keine gerechten Kriege. Im Kriege selber müssen gerechte Mittel angewendet werden, d.h. die militärischen Mittel sollen nur in dem Rahmen eingesetzt werden, die nötig sind, den Frieden wieder herzustellen.

Situation heute

Da durch den Zweiten Weltkrieg die Staaten dem Pax Americana unterworfen wurden, ist dieser althergebrachte Begriff des Römischen Rechts faktisch außer Kraft gesetzt.
Nach Art. 42 der UN-Charta dürfen die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges, insbesondere die USA, sowie China, Maßnahmen zur Sicherung des Weltfriedens auch mit militärischen Mitteln ergreifen. Somit obliegt die Beurteilung eines gerechten Krieges den Siegermächten über das Deutsche Reich plus China.