Goldenes Parteiabzeichen der NSDAP

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Das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP (offiziell: Goldenes Ehrenzeichen der NSDAP) war die dritthöchste Parteiauszeichnung der Partei, nach dem „Deutschen Orden“ und dem „Blutorden“. Das von Adolf Hitler am 9. November 1933 gestiftete Ehrenzeichen wurde sowohl in einer großen (30 mm) als auch in einer kleinen Ausführung (24 mm) verliehen.

Goldenes Ehrenzeichen der NSDAP

Erläuterung

Besitzurkunde von Gerd Rühle

Das Goldene Parteiabzeichen galt als „höchster Zivilorden des Deutschen Reiches“ und konnte damit auch an Nicht-Mitglieder der NSDAP verliehen werden, die sich (dennoch) um die nationalsozialistische Bewegung und um die Erreichung ihrer Ziele besonders verdient gemacht haben. Ebenso war eine Verleihung des Goldenen Parteiabzeichens ehrenhalber möglich. Die mit der Auszeichnung beliehenen wurden damit allerdings automatisch Mitglied der Partei. Dies galt auch für aktive Militärpersonen, die nach den geltenden Wehrgesetzen nicht Mitglied einer Partei sein durften. In diesen Fällen ruhte die Mitgliedschaft.

Verleihung

Es wurde auf Anordnung von Adolf Hitler an solche Parteigenossen oder Parteigenossinnen verliehen, welche die Mitgliedsnummern unter 100.000 besaßen und seit ihrem Eintritt ununterbrochen der NSDAP angehörten. Der Führer behielt sich außerdem das Recht vor, für besonders hervorragende Verdienste um die nationalsozialistische Bewegung und Erreichung ihrer Ziele das Goldene Ehrenzeichen zu verleihen.

Urkunde

Die Besitzer des Ehrenzeichens erhielten eine von der Reichsleitung ausgestellte Urkunde.

Ausführung und Tragweise

Das Goldene Ehrenzeichen bestand aus dem Parteiabzeichen mit dem goldenen Kranz. Die Mitgliedsnummer des Trägers war auf der Rückseite des Ehrenzeichens eingraviert, solange der Träger eine Mitgliedsnummer unter 100.000 trug.

Wenn der Träger das goldene Parteiabzeichen ehrenhalber erhalten hatte, waren „A. H.“ für Adolf Hitler und das Verleihungsdatum auf der Rückseite eingelassen. Es wurde in zwei Größen ausgegeben. Das größere wurde auf der Mitte der linken Rocktasche der Partei-Uniform (ganz gleich welcher Art) getragen. Zur Uniform wurde auf dem Binder das einfache Parteiabzeichen getragen.

Der Unterschied zwischen der „großen“ und der „kleinen“ Ausführung bestand lediglich darin, daß bei der „großen Ausführung“ der goldene Eichenkranz größer gestaltet war. Das kleine Ehrenzeichen wurde auf dem Zivilanzug getragen. Auf dem Mantel wurde ein Ehrenzeichen nicht angelegt. Neben dem Goldenen Ehrenzeichen der NSDAP wurde ein Traditions-Gauabzeichen nicht getragen. Es bestand den Trägern des Ehrenzeichens frei, anstelle des Ehrenzeichens ein Traditions-Gauabzeichen zu tragen. Extrem selten waren Varianten des Goldenen Parteiabzeichens der NSDAP für Ausländer.

Ferner war offensichtlich von Adolf Hitler geplant worden, das Goldene Parteiabzeichen um eine Variante auf einem Runenstern und um eine 2. Stufe als „Silbernes Ehrenzeichen“ zu erweitern. Es wurden zwar Musterstücke entworfen, aber zu einer Verleihung dieser Varianten kam es nicht.

Das Goldene Parteiabzeichen bildet das Medaillon des 1942 geschaffenen „Deutschen Ordens“, der vermutlich in verschiedenen Stufen verliehen wurde.

Besitzrechte

Im Falle des Ablebens von Inhabern von Ehrenzeichen können diese im Besitz der Angehörigen verbleiben, welche jedoch laut der verliehenen Besitzurkunde nicht das Recht zum Tragen des Ehrenzeichens haben. Das Recht zum Tragen des Ehrenzeichens erlischt mit dem Ausscheiden des Inhabers aus der Partei.

Hitlers Parteiabzeichen

Hitlers eigenes Parteiabzeichen war eine Sonderanfertigung; auf der Rückseite des Abzeichens ist „Nummer 1“ eingraviert. Die Geschichtsschreibung geht davon aus, daß Hitler sein Abzeichen am 30. April 1945, dem Tag seines Suizids, Magda Goebbels – der Ehefrau von Joseph Goebbels – überreichte.

1996 teilte der russische Geheimdienst FSB mit, im Besitz des goldenen Parteiabzeichens Adolf Hitlers zu sein. Als anläßlich einer Ausstellung zum 60. Jahrestag der Bedingungslosen Kapitulation vom 8. Mai 1945 das Abzeichen erstmals ausgestellt werden sollte, wurde Hitlers Parteiabzeichen am 30. Juni 2005 angeblich bei einem Einbruch entwendet.

Zitate

  • „Die Parteiabzeichen in Gold müssen eine höhere Auszeichnung sein als jede Staatsauszeichnung. Einem Ausländer können sie gar nicht verliehen werden.“Adolf Hitler[1]

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. Monologe im Führerhauptquartier – die Aufzeichnungen Heinrich Heims, herausgegeben von Werner Jochmann, Wilhelm Heyne Verlag, München 1980, ISBN 3-453-01600-9 (Aufzeichnung vom 10./11. November 1941, Seite 132/133)