Hohenzollern-Sigmaringen

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Flagge von Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen

Hohenzollern-Sigmaringen ist die schwäbische, katholisch gebliebene Linie der Hohenzollern, eines alten deutschen Adelsgeschlechts, und gleichzeitig der Name der von ihr beherrschten Ländereien, der Grafschaft Hohenzollern-Sigmaringen, die 1623 zum Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen erhoben wurde und bis 1849 bestand.

In der Folge der Märzrevolution 1848 (regional: Revolution in Sigmaringen) im Deutschen Bund dankten die Fürsten von Sigmaringen und Hechingen 1849 ab, so daß ihre Fürstentümer 1850 als „Hohenzollernsche Lande“ an das Königreich Preußen fielen. Die Souveränität von Hohenzollern-Sigmaringen ging offiziell am 6. April 1850 an Preußen über. Die beiden Fürstentümer wurden vereinigt und bildeten als Regierungsbezirk Sigmaringen die Hohenzollernschen Lande. Nach dem [Zweiten Weltkrieg] entstand Württemberg-Hohenzollern, das den südlichen Teil des ehemaligen Königreichs Württemberg sowie die „Hohenzollernschen Lande“ umfaßte. Mit der Bildung des Südweststaates ging Hohenzollern in der BRD schließlich in Baden-Württemberg auf.

Erläuterung

Fürstliches Wappen von Hohenzollern-Sigmaringen
Karte der Hohenzollernschen Lande, Stand 1930

Staatsgebiet

„Das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen befindet sich in Süddeutschland und besteht aus den drei getrennt voneinander liegenden Landesteilen Sigmaringen, Haigerloch und Ringingen/Salmendingen/Mechingen. Das Fürstentum bildet die westliche und östliche Grenze Hohenzollern-Hechingens. Zudem grenzt es im Norden und Westen an den württembergischen Schwarzwaldkreis, im Süden an den badischen Seekreis und im Osten an den württembergischen Donaukreis. Zum Staatsgebiet Hohenzollern-Sigmaringens gehören acht Exklaven. Von diesen liegen Thalheim, Thiergarten, Igelswies, Tautenbronn und Mühlhausen im Großherzogtum Baden, Langenenslingen und Bärenthal im Königreich Württemberg und Achberg-Esseratsweiler an der südlichen Grenze von Württemberg und Bayern. Die Kondominate Emerfeld-Warmthal und Dürmentingen werden von Hohenzollern-Sigmaringen und Württemberg gemeinsam verwaltet. Innerhalb des Staatsgebiets befinden sich die württembergischen Enklaven Jettkofen und Wirnsweiler sowie Mägerkingen, das an der Grenze zu Hohenzollern-Hechingen liegt. Hauptstadt und Regierungssitz ist Sigmaringen. Nach der Abdankung des regierenden Fürsten 1849 geht Hohenzollern-Sigmaringen an Preußen.“[1]

Überlieferungsgeschichte

„Sigmaringen wurde mit der Belehnung Graf Karl I. mit der Grafschaft Sigmaringen 1535 zwar Sitz einer Linie des zollernschen Geschlechts, die Linie Hohenzollern-Sigmaringen ist streng genommen jedoch erst durch die Erbteilung 1576 entstanden. Wie sein Hechinger Vetter Graf Johann Georg wurde Graf Johann von Hohenzollern-Sigmaringen 1623 für seine Verdienste um die Sache der Liga und Habsburgs in den Reichsfürstenstand erhoben. Wie die Hechinger Fürsten nahmen auch die Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen einen hohen Rang ein, der in keinem Verhältnis zur Größe ihrer Herrschaft stand, die die gefürstete Grafschaft Sigmaringen, Veringen und die Herrschaft Haigerloch-Wehrstein umfaßte. Die Fürsten hatten im 17. Jahrhundert hohe Ämter am kurbayerischen Hof inne, danach bekleideten sie wie auch Prinzen des Hauses hohe Generalschargen des Schwäbischen Kreises. Geistliche unter den Nachgeborenen bevorzugten Pfründen des Hochstifts Köln. Die Prinzessinnen wurden vornehmlich mit süddeutschen Standesgenossen wie Waldburg, Fugger, Helfenstein, Königsegg und Monfort verheiratet oder traten in die Stifte Buchau und Remiremont oder in die Klöster Wald und Inzigkofen ein. Als Folge einer ehelichen Verbindung mit dem Hause Bergh entstand 1712 die Nebenlinie Hohenzollern-Bergh in den Niederlanden, die jedoch schon 1781 im Mannesstamm ausstarb. Der niederländische Besitz fiel an das Haus Hohenzollern-Sigmaringen.
Wie der Hechinger Linie ist es auch der Sigmaringer Linie nicht nur gelungen, der drohenden Mediatisierung 1802/3 zu entgehen, sondern durch die Aufnahme in den Rheinbund 1806 die Stellung souveräner Fürsten, die 1808 durch die eheliche Verbindung des damaligen Erbprinzen Karl mit Antoinette Murat abgesichert werden konnte. 1813 traten die Fürsten von Hohenzollern dem Deutschen Bund als Bundesfürsten bei. Die alten Erbverträge wurden im Sigmaringer Hausgesetz 1821 bestätigt und in die Verfassung beider Fürstentümer verankert. Nach der Abtretung der Souveränität an Preußen 1849/50, die für den hohenzollernschen Fürsten keine Minderung seines Ranges mit sich brachte, verließ Fürst Karl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen die Stammlande und trat als General in die Dienste Preußens und bekleidete von 1858 bis 1862 als unmittelbarer Vorgänger Bismarcks das Amt des preußischen Ministerpräsidenten. Danach fungierte er bis 1871 als Militärgouverneur in der Rheinprovinz und Westfalen. Vor allem dank seiner guten Beziehungen zu König Wilhelm I. von Preußen, dem Chef des Gesamthauses Hohenzollern, und auch aufgrund seiner Verwandtschaft mit den Häusern Murat und Beauharnais zu Napoleon III. gelang es Fürst Karl Anton, der nach dem Erlöschen der Linie Hohenzollern-Hechingen 1869 den Titel Fürst von Hohenzollern ohne Linearbezeichnung annahm, seinem Haus europäische Bedeutung zu verschaffen. Seine Tochter Stephanie wurde 1858 Königin von Portugal. Die jüngste Tochter Marie heiratete 1867 den Grafen Philipp von Flandern, den Bruder König Leopolds II. von Belgien.
Sein zweitgeborener Sohn Karl wurde 1866 als Carol I. zum Fürsten von Rumänien gewählt und 1878 zum König proklamiert. Die Fürsten von Hohenzollern wurden damit auch jeweils Oberhaupt des rumänischen Königshauses, das bis 1948 regierte. Die spanische Thronkandidatur des damaligen Erbprinzen Leopold von Hohenzollern 1869 war Anlaß zum deutsch-französischen Krieg 1870/71, aus dem das Kleindeutsche Kaiserreich hervorging. Der Untergang der Monarchie 1918 und die Einführung der Demokratie brachten dem Haus Hohenzollern den Verlust seiner Privilegien, worunter vor allem die Befreiung von direkten Steuern von Bedeutung war. Auch sollten die Nachkommen nur noch den Namen Prinz oder Prinzessin von Hohenzollern tragen. Prinz Friedrich von Hohenzollern (1891 - 1965), der sich vehement für die Behauptung der Stellung seines Hauses einsetzte, gelang es, nicht nur die Bezeichnung Fürst für den jeweiligen Chef der schwäbischen Hohenzollern, sondern für sich auch das Prädikat Königliche Hoheit, das seine Vorfahren jeweils ad personam vom König von Preußen verliehen bekommen hatten, durchzusetzen. Das Ende des 2. Weltkrieges bedeutete für das Haus Hohenzollern den Verlust seiner bedeutenden Besitzungen in Hinterpommern, Brandenburg, Schlesien und in der Tschechoslowakei, die damals noch fast zwei Drittel des Gesamtbesitzes ausmachten. Seitdem stützt sich das F. Haus Hohenzollern vornehmlich auf den noch bestehenden Familienbesitz in Hohenzollern, in Baden und in Bayern.“[2]

Regenten

Grafen von Hohenzollern-Sigmaringen (1576–1623)

Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen (1623–1849)

Chefs des Hauses Hohenzollern-Sigmaringen (1849–1869)

  • Karl Anton (1849–1885) wurde nach dem Tode Konstantins 1869, des letzten Fürsten von Hohenzollern-Hechingen, Fürst des gesamten fürstlichen Hauses Hohenzollern

Chefs des fürstlichen Hauses Hohenzollern (seit 1869)

Weitere Familienmitglieder

Siehe auch

Verweise

Fußnoten

  1. Hohenzollern-Sigmaringen , Staatsgebiet
  2. Dr. Otto Becker: Überlieferungsgeschichte, Hausarchiv Hohenzollern-Sigmaringen im Landesarchiv Baden-Württemberg