Deutscher Bund

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Der Deutsche Bund 1815–1866

Der Deutsche Bund war ein als Folge des Sieges über Napoleon beim Sommerfeldzug von 1815 auf dem Wiener Kongreß durch die Bundesakte gegründeter Staatenbund der deutschen souveränen Fürsten sowie freien Städte unter Führung des Königreichs Preußen und des Kaisertums Österreich (→ Deutscher Bruderkampf). Der „Flickenteppich Deutschland“ bestand bis 1866 und umfaßte im wesentlichen die deutschen Gebiete des vormaligen Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.

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Geschichte

Die Deutsche Bundesakte vom 15. Juli 1815, die Rechts- und Verfassungsgrundlage für den Deutschen Bund
Wappen des Deutschen Bundes

Der Deutsche Bund bestand zunächst aus 41 und gegen Ende aus 33 Mitgliedern bzw. Bundesfürsten (siehe Liste der Bundesstaaten), welche zwar nach innen eigene Entscheidungsgewalt hatten, nach außen jedoch die Mehrheitsbeschlüsse des Deutschen Bundes zu befolgen hatten. Den Vorsitz hatte der Kaiser von Österreich als Präsident des Deutschen Bundes inne.

Sonderfall Österreich

Von Kaisertum Österreich gehörten nur die deutschen Erblande (Österreich, Steiermark, Kärnten, Krain, Salzburg, Tirol, Vorarlberg) und die Länder der böhmischen Krone (Böhmen, Mähren, österr. Schlesien) zum Deutschen Bund, die bereits zuvor als Erzherzogtum Österreich Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gewesen waren. Von Preußen lagen Ost- und Westpreußen sowie Posen außerhalb der Bundesgrenzen. Dem Deutschen Bund gehörten jedoch die Könige von Dänemark (für Holstein), England (für Hannover) und der Niederlande (für Luxemburg) an. Das Bundesorgan war die in Frankfurt unter österreichischem Vorsitz tagende Bundesversammlung aller deutschen Gesandten, deren Arbeitsfähigkeit in hohem Maß von der Beziehung zwischen Preußen und Österreich (→ Deutscher Dualismus) abhängig war.

Reichsidee

Insbesondere unter dem Einfluß des österreichischen Staatskanzlers Metternich wurde der Deutsche Bund vor allem seit den 1830er Jahren ein Instrument zur Unterdrückung der deutschen Einheits- und Verfassungsbewegung. Nach der Revolution von 1848 – an die Stelle des Deutschen Bundes war zwischenzeitlich die deutsche Nationalversammlung getreten – wurde der Deutsche Bund durch Felix Fürst Schwarzenberg 1850 zunächst ohne die Beteiligung Preußens wiederhergestellt. Im sogenannten Olmützer Vertrag beschloß Preußen dennoch, dem Staatenbund wieder beizutreten.

Bundesheer

Das Bundesheer setzte sich aus den Kontingenten der 41 Mitgliedstaaten zusammen und besaß im Frieden nur eine virtuelle Realität. Jeder Bundesstaat mußte Truppen in der Stärke von einem Prozent der Bevölkerung marsch- und schlagfertig erhalten. Damit wäre das Bundesheer 1820 ca. 301.637 Mann stark gewesen. Aus den Kontingenten wurden zehn Armeekorps gebildet, von denen sieben „national“ waren, also nur aus Truppen eines Kontingents bestanden. Das I. bis III. Armeekorps wurde vom Kaisertum Österreich gestellt, das IV. bis VI. vom Königreich Preußen und das VII. vom Königreich Bayern. Die anderen drei Armeekorps waren gemischt. Das VIII. Korps umfaßte die Kontingente des Südwestens (vor allem die Württembergische Armee), das IX. die der mitteldeutschen Staaten und das X. die norddeutschen Kontingente. § 24 der „Bestimmungen“ gab zwar Richtlinien für die Gliederung – „Ein Armeekorps enthält mindestens zwei Divisionen“ usw. –, doch war es auf Grund der Zusammensetzung aus Kontingenten unterschiedlicher Größe unmöglich, den Korps eine einheitliche, gleichmäßige Organisation zu geben.

Es stand den Bundesstaaten frei, mehr Truppen zu unterhalten als dieses Statut verlangte. So mußte Preußen nur drei Korps zum Bundesheer stellen, verfügte aber insgesamt über deren neun. Ähnlich verhielt es sich mit Österreich. Auch für Bayern war es aus politischen Gründen wichtig, mehr Militär zu besitzen als der Bund forderte. Natürlich rechnete man stillschweigend damit, daß die Großstaaten bei einer echten Kraftprobe, gar im Fall eines Zweifrontenkrieges, sich mit ihren zusätzlichen Streitkräften an einem Krieg beteiligen würden. Die Kontingente sollten in sich gleichmäßig strukturiert sein: Die Kavallerie sollte ein Siebtel ihrer Stärke ausmachen, auf je 1.000 Mann sollten zwei Geschütze kommen. Die Feldartillerie sollte zu einem Viertel aus Haubitzen, einem Viertel Zwölfpfünder-Kanonen und zwei Vierteln Sechspfünder-Kanonen bestehen (§ 13).

Daß Kleinstaaten, deren Heeresstärke nicht einmal 500 Mann erreichte, kein ausgewogenes Kontingent bereitstellen konnten, leuchtet ein. Es hätte nahegelegen, solche Kontingente an die größeren, nationalen Kontingente anzuschließen, was indes aus politischen Gründen ausdrücklich untersagt war (Artikel V). Davon hätte nämlich Preußen profitiert, in dessen Umgebung die meisten der kleineren Staaten lagen. Eine solche einseitige Kräftigung hätte die Balance des deutschen Dualismus gefährdet. 1830 wurden die Kontingente von 19 Kleinstaaten zu einer „Reservedivision“ zusammengeschlossen, die ausschließlich aus Infanterie bestand und für den Festungsdienst vorgesehen war. Die Kontingente dieser Division besaßen acht verschiedene Ausbildungsvorschriften.

1838 machten die preußischen Militärausgaben pro Kopf der Bevölkerung 2,28 Gulden aus, während es in Bayern in diesem Zeitraum nur 1,1 Gulden waren, wobei die Militärausgaben in Bayern damals ihren Tiefpunkt erreicht hatten. 1850 entfielen in Preußen 37,8 % des Staatshaushalts auf den Militäretat, während es in Bayern noch 25,4 % gewesen sind. Das war auch im Vergleich der Mittelstaaten untereinander ein niedriger Wert.[1]

Deutscher Krieg

Anläßlich der Frage nach einer groß- oder kleindeutschen Lösung verschärfte sich der Gegensatz zwischen Österreich und Preußen. Infolgedessen kam es zum Deutschen Bruderkrieg von 1866; Österreich mußte nach der Niederlage der k. k. Armee und dem Sieg der Preußischen Armee im Frieden von Prag die Auflösung des Deutschen Bundes anerkennen.

Norddeutscher Bund

Einwohnerentwicklung im Deutschen Bund 1816–1865
Gebiet 1816 1865 Zuwachs
in Prozent
Durchschnitts-
zuwachsrate
pro Jahr in Prozent
Preußen (Bundesgebiete) 8.093.000 14.785.000 83 1,2
Schleswig-Holstein
(Schleswig nicht Mitglied des Bundes)
681.000 1.017.000 49 0,8
Hamburg 146.000 269.000 84 1,2
Mecklenburg-Schwerin 308.000 555.000 80 1,2
Hannover 1.328.000 1.926.000 45 0,7
Oldenburg 220.000 302.000 37 0,6
Braunschweig 225.000 295.000 31 0,5
Hessen-Kassel 568.000 754.000 33 0,6
Hessen-Darmstadt 622.000 854.000 37 0,6
Nassau 299.000 466.000 56 0,9
Thüringische Staaten 700.000 1.037.000 48 0,8
Sachsen 1.193.000 2.354.000 97 1,4
Baden 1.006.000 1.429.000 42 0,7
Württemberg 1.410.000 1.752.000 24 0,4
Bayern (mit bayer. Pfalz) 3.560.000 4.815.000 35 0,6
Luxemburg/Limburg
(Bundesgebiet)
254.000 395.000 56 0,9
Kaisertum Österreich
(Bundesgebiet)
9.290.000 13.856.000 49 0,8
Sonstige 543.000 817.000 51 0,8
Deutscher Bund 30.446.000 47.689.000 57 0,9

Ein Teil Deutschlands organisierte sich daraufhin unter der Führung Preußens im Norddeutschen Bund mit einem eigenen Heer, während aus dem Kaisertum Österreich die Donaumonarchie wurde.

Präsidenten des Deutschen Bundes

Gedicht (Auszug)

Hier, wo im Völkerkampf geflossen,
Das deutsche Blut, so treu und rein,
Hier werd’ ein deutscher Bund geschlossen,
Und dieser Bund soll ewig seyn.


Was schuldbefleckte Hände gründen,
Das mag fürwahr nicht lang besteh’n,
Uns soll ein heilig Wort verbünden,
Und dieses Wort kann nie vergeh’n.


Dies heil’ge Wort will ich euch sagen,
Es heisset: Gott und unser Recht!
Dies Wort, es muß die Erde tragen,
Sonst steht’s um Herrn und Völker schlecht.

Siehe auch

Fußnoten