Großherzoglich Badischer Orden vom Zähringer Löwen

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Kleinod zum Großkreuz

Der Großherzoglich Badische Orden vom Zähringer Löwen wurde am 26. Dezember 1812[1] durch Karl Ludwig Friedrich von Baden zum Andenken an die Herzöge von Zähringen, mit denen die großherzogliche Familie stammesverwandt war, gestiftet. Die ersten Ordensverleihungen fanden aber erst 1815 statt. Als erste wurden 1815 Staatsrat Emanuel Meier (Lebensrune.png 17. Oktober 1746; Todesrune.png 5. Juni 1817), seit 1790 Mitglied des Geheimen Rates, und Oberhofmarschall Freiherr Ludwig Christian Gayling von Altheim (1774–1832), badischer Geheimer Rat und Oberhofmarschall, zum Großkreuz ernannt. Für außergewöhnliche Verdienste konnte der Orden zudem mit einer Goldenen Ordenskette (1868) sowie in Brillanten (Großkreuz und Kommandeur) zur Verleihung kommen.

Geschichte

Bruststern zum Großkreuz; Hersteller Joseph Zuber wurde seit 1831 in den Adreßbüchern von Karlsruhe als Goldarbeiter aufgeführt. Von 1838 betrieb er in den ehemaligen Räumen des Bijouterie-Fabrikanten Theodor Oelenheinz zusammen mit Friedrich Rupp die Bijouterie-Fabrik Zuber & Rupp. Im Adreßbuch von 1856 firmierte die Firma unter Zuber & Co, da er zwischenzeitlich seinen Sohn Carl aufgenommen hatte, der letztmalig im Adreßbuch von 1866 genannt wurde. Zuber wurde im Adreßbuch von 1859 als Hofjuwelier genannt, so daß die Ernennung wohl zwischen 1856 und 1859 erfolgt sein muß. Zuber verstarb am 29. Oktober 1873. Im Karlsruher Adreßbuch mit Stand vom 1. November 1873 wurde bereits Ludwig Paar als Hofjuwelier geführt. Später erfolgte die Fertigung der Firma C. F. Zimmermann in Pforzheim, die zuletzt Alleinlieferant der Großherzoglich Badischen Ordenskanzlei war.
Die ersten Verleihungen sind erst für das Jahr 1815 belegt. Die Ordensstatuten wurden erst von Großherzog Leopold (1790–1852) mit Datum vom 17. Juni 1840 erlassen, womit die Kommandeurklasse in eine 1. und in eine 2. Klasse (mit und ohne Stern) aufgeteilt wurde. 1866 wurden durch Unmittelbare allerhöchste Entschließung Großherzog Friedrichs I. (1826–1907) vom 30. September 1866 die Statuten dahingehend ergänzt, daß die Ritterklasse in eine 1. und in eine 2. Klasse aufgeteilt wurde, und alle Klassen nunmehr auch mit Schwertern verliehen werden konnten. Im gleichen Jahr kam es auch zur ersten Verleihung von Schwertern am Ring zum bereits früher verliehenen Ritterkreuz (1. Klasse), womit diese Art der Verleihung der Schwerter eingeführt wurde. Im Jahre 1868 wurde die Goldene Kette eingeführt. Mit den neu ausgefertigten Statuten vom 29. April 1877 stiftete Großherzog Friedrich I. den Orden Berthold des Ersten von Zähringen als eine über dem Großkreuz angesiedelte Sonderstufe. Mit Landesherrlicher Verordnung vom 29. April 1889 stiftete Großherzog Friedrich I. das Verdienstkreuz vom Zähringer Löwen als Unterabteilung des Ordens. Dieses konnte ab 1914 auch am Band des Militärischen Karl Friedrich-Verdienst-Ordens verliehen werden. Durch die Verkündigung eigener Statuten am 9. September 1896 wurden der nunmehrige Orden Berthold des Ersten vom Orden vom Zähringer Löwen abgetrennt. Ab 1910 wurden die Insignien (außer die Ritterkreuze 2. Klasse) in goldplatiertem Silber (als „Doublé“ bezeichnet), ab ca. 1916 in vergoldetem Silber. Nachdem am 8. November 1918 die letzten Verleihungen ausgesprochen worden waren, erlosch der Orden mit Thronverzicht von Großherzog Friedrich II. (1857–1928) am 22. November 1918. Das Medaillon des Ordens zeigt den noch heute existierenden, zinnengekrönten Rundturm der Ruine des Stammschlosses Zähringen nahe Freiburg im Breisgau, welches bereits im Bauernkrieg 1525 nahezu vollständig zerstört wurde. Im Jahre 1815 begann die Konservierung der Ruine durch das Haus Baden.[2]

Statuten von 1896

Stern zum Kommandeur I. Klasse

Die Statuten von 1896 galten bis zur Abdankung Friedrich II. im Jahre 1918, und wurden bis dahin nicht mehr verändert.

Wir, Friedrich, von Gottes Gnaden Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen etc. verordnen, wie folgt:
Statuten des Großherzoglichen Ordens vom Zähringer Löwen.
§ 1 Wir selbst, und unsere Nachfolger in der Regierung, sind die Großmeister des Ordens vom Zähringer Löwen und üben dieses Recht aus eigener und alleiniger Entschließung aus.
§ 2 Wir werden diesen Orden, welcher nie nachgesucht werden kann, ohne Rücksicht auf Stand und Geburt, für treu geleistete Dienste, so wie überhaupt als Merkmal besonderer Anerkennung und Unseres Wohlwollens verleihen.
§ 3 Der Orden hat fünf Stufen: Großkreuze, Kommandeure erster und zweiter Klasse, Ritter erster und zweiter Klasse. Die Insignien des Ordens bestehen:
1. in einem Ordenskreuze, dessen emailliertes Mittelschild auf der Vorderseite das Stammschloß Zähringen, auf der Kehrseite einen streitfertigen goldenen Löwen auf rotem Grunde darstellt. Von dem Mittelschilde gehen vier von Spangen zusammengehaltene Strahlen aus, welche auf der Vorderseite von grünem Fluße sind. Die Spangen der Vorderseite, sowie die Spangen und Strahlen der Kehrseite sind bei den vier ersten Stufen von Gold, bei der fünften von Silber. Die Größe der Kreuze ist nach den Ordensstufen verschieden; die Kreuze der Kommandeure erster und zweiter Klasse, sowie diejenigen der Ritter erster und zweiter Klasse sind indes unter sich von gleicher Größe;
2. in einem achtstrahligen Sterne von Silber, in dessen Mitte ein runder Schild angebracht ist, welcher in rotem Felde einen streitfertigen goldenen Löwen zeigt, umgeben von einem weißen Ringe mit dem Wahlspruch: „Für Ehre und Wahrheit“;
3. in einem vierstrahligen Stern von Silber, auf welchem sich das Ordenskreuz in grünem Schmelze mit dem das Stammschloß darstellenden Mittelschilde befindet;
4. in einem grünen gewässerten, mit orangefarbener Einfassung versehenen Bande von verschiedener Breite.
§ 5 Die Großkreuze tragen das große Ordenskreuz an einem handbreiten Bande über die rechte Schulter und den achtstrahligen Stern auf der linken Brust. Zu den Insignien des Großkreuzes kann als besondere Auszeichnung die goldene Kette verliehen werden. Die Kommandeure erster Klasse tragen das mittlere Kreuz an einem etwas schmäleren Bande um den Hals, sodann auf der linken Brust den Stern mit vier Strahlen. Die Kommandeure zweiter Klasse ebenso, jedoch ohne Stern. Die Ritter endlich tragen das kleine Kreuz an einem noch schmäleren Bande auf der linken Brust. Diejenigen Großkreuze, welche Ritter Unseres Hausordens der Treue sind, tragen die Insignien des Großkreuzes am Hals, ohne den Stern.
§ 6 Dem Ordenskreuze jeder Stufe kann als besonderes ehrendes Merkmal das Eichenlaub hinzugefügt werden. Dasselbe wird über dem Kreuze am Ringe des Bandes getragen.
§ 7 Es kann ferner als Merkmal besonderer Anerkennung für ausgezeichnetes Verhalten vor dem Feinde jeder Stufe die Auszeichnung der Schwerter beigefügt werden. Dieselbe besteht in zwei kreuzweise zusammengelegten Schwertern, welche auf den Spangen der Vorderseite derart angebracht sind, daß sie unterhalb und oberhalb des freibleibenden Mittelschildes hervortreten. In entsprechender Weise sind die Schwerter auch an den zu den zwei oberen Stufen gehörigen Sternen angebracht. Das mit Schwertern verliehene Ritterkreuz ist neben der später erlangten höheren Ordensstufe ohne Schwerter, das mit Schwertern verliehene Ordenskreuz des Kommandeur II. Klasse ist nach Erlangung einer höheren Ordensstufe ohne Schwerter mit dem zum Kommandeurkreuz I. Klasse gehörigen Stern beziehungsweise neben den Insignien des Großkreuzes, von dem mit Schwertern verliehenen Kommandeurkreuz I. Klasse ist der zugehörige Stern neben dem später erlangten Großkreuz ohne Schwerter zu tragen.
§ 8 Der Orden vom Zähringer Löwen hat an Unserem Hofe für Unsere Untertanen den Vorrang vor den fremden Orden; dagegen steht er dem Hausorden der Treue und der entsprechenden Klasse des Militärischen Karl Friedrich Verdienst-Ordens nach. Diejenigen, welche die gleiche Stufe des Ordens vom Zähringer Löwen und des Ordens Berthold des Ersten besitzen, tragen den zuletzt erlangten Orden vor dem anderen.
§ 9 Die Verleihung beginnt mit dem Ritterkreuz zweiter Klasse und soll keiner Unserer Untertanen eine höhere Stufe des Ordens erhalten, bevor ihm die entsprechende niedere verliehen worden ist. Nur in außerordentlichen Fällen soll hiervon eine Ausnahme gemacht werden dürfen.
§ 10 Jeder mit dem Orden Begnadigte erhält über die Verleihung ein von Uns vollzogenes Patent nebst den Ordensstatuten und wird in die Ordensliste eingetragen.
§ 11 Sollte, auch abgesehen von Verurteilungen, welche den dauernden Verlust der Orden zur gesetzlichen Folge haben, ein Ordensinhaber wider Verhoffen sich sonst ein unwürdiges Betragen zu Schulden kommen lassen, so werden Wir auf den Vortrag des Ordenskanzlers denselben Kraft obhabender Großmeisterrechte und -pflichten der Ehre des Ordens für verlustig erklären, ihm dessen Zeichen entziehen und ihn aus der Ordensliste streichen lassen.
§ 12 Die Insignien sind nach dem Ableben eines Inhabers oder bei Entziehung des Ordens alsbald an Unsere Ordenskanzlei zurückzugeben. Dasselbe findet bei Verleihung einer höheren Stufe rücksichtlich der Insignien der niederen Stufen statt, insoweit diese letzteren nicht in Gemäßheit des § 7 auch noch nach der Erlangung einer höheren Stufe weiter zu tragen sind.
§ 13 Bei Verleihung des Ordens werden keinerlei Taxen oder Gebühren erhoben.
Gegeben zu Karlsruhe, den 9. September 1896.
Friedrich von Brauer.
Auf Seiner Königlichen Hoheit Höchsten Befehl: Dr. Heintze.

Klassen

Großherzoglich Badischer Orden vom Zähringer Löwen.jpg
Orden vom Zähringer Löwen Ritterkreuz II. Klasse mit Schwerten und Eichenlaub, Vorder- und Rückseite.jpg
Orden vom Zähringer Löwen, Bruststern zum Kommandeurkreuz.jpeg
Großherzoglicher Orden vom Zähringer Löwen, Kommandeurkreuz I. Klasse mit Stern, 1860.jpg
Großherzoglicher Orden vom Zähringer Löwen. Ritterkreuz II. Klasse mit Schwertern.jpg

1812

  • Großkreuz
  • Kommandeur
  • Ritter

1840

  • Großkreuz
  • Kommandeur I. Klasse (mit Stern)
  • Kommandeur II. Klasse
  • Ritterkreuz

Das Kommandeurkreuz des Zähringer-Löwen-Ordens zerfiel mit den neuen Statuten von 1840 durch Stiftung dieses Sternes in zwei Klassen. Die Verleihung konnte einzeln, also zum innehabenden Kommandeurkreuz, oder als „Kommandeurkreuz 1. Klasse“ mit diesem zusammen erfolgen. Nach Henning Volle („Badens Orden, Ehrenzeichen, Prämienmedaillen“, 1976) wurden in den verschiedenen Kombinationen von 1840 bis zum Ende der Verleihungen 1918 insgesamt etwa 1000 Kommandeursterne verliehen.

1866

  • Großkreuz
  • Kommandeur I. Klasse (mit Stern)
  • Kommandeur II. Klasse
  • Ritter I. Klasse
  • Ritter II. Klasse

1889

  • Großkreuz
  • Kommandeur I. Klasse (mit Stern)
  • Kommandeur II. Klasse
  • Ritter I. Klasse
  • Ritter II. Klasse
  • Verdienstkreuz
    • Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges 1914 konnte das Verdienstkreuz für ausgezeichnetes Verhalten vor dem Feind mit dem Band des Militär-Karl-Friedrich-Verdienstorden zur Verleihung kommen.

Zusätze

Eichenlaub 1815

1815 erfolgte die Einführung des Eichenlaubs, das anfangs eine Chiffre L trug, die spätestens 1858 jedoch wieder entfiel.

Schwerter 1866

1866 erfolgte die Einführung der Schwerter als zusätzliche Stufe für alle Klassen.

Sonderstufe des Großkreuzes 1877

Von 29. April 1877 bis 9. September 1896 gab es den Orden Berthold des Ersten von Zähringen als Sonderstufe über dem Großkreuz des Ordens vom Zähringer Löwen. Erst 1896 wurde der Orden Bertolds I. verselbständigt und fortan in vier Klassen verliehen. Die bisherigen Inhaber des Ordens Berthold des Ersten galten als Großkreuze des neuen Ordens.

Großkreuzritter mit Brillanten

  • 1815: Reinhard von Berstett, badischer Minister
  • 1854: Napoléon Joseph Hugues Maret, duc de Bassano, Kaiserlicher französischer Oberkammerherr
  • 1856: Alexander Graf von Keller, preußischer Oberhof- und Hausmarschall
  • 1856: Heinrich von Pückler, preußischer Hofmarschall
  • 1856: Hermann Graf von Keller, preußischer Kammerherr, Hofmarschall des Prinzen von Preußen
  • 1857: Dimitri Petrowitsch Severin, Kaiserlich Russischer Gesandter
  • 1861: Williamoff, General à la suite der Kaiserlich Russischen Armee
  • 1863: Graf Stroganoff, Kaiserlich Russischer Hofstallmeister
  • 1875: August von Werder, preußischer General
  • 1889: Moritz von Cohn, Bankier, Geheimer Rat
  • 1889: Eduard von Simson, Geheimer Rat, vormals Präsident des Reichsgerichts

Fußnoten

  1. Angeregt wurde die Stiftung eines zweiten Hausordens bereits 1809 durch Erbgroßherzog Karl. Die eigentliche Stiftung wird durch Großherzog Karl Friedrich am 26. Dezember 1812, dem Namenstag seiner Frau Stefanie, angegeben.
  2. Der Orden vom Zähringer Löwen (Baden)