Handfeste
Eine Handfeste (mhd. hantveste = Handhabe, schriftliche Versicherung mit eigenhändiger Unterschrift) war im allgemeinen eine Urkunde, die einen Rechtsanspruch bezeugt. Eine Handfeste stellt eine Art Verfassungsurkunde einer Stadt dar. In ihr sind die wichtigsten zivil-, markt- und handelsrechtlichen Bestimmungen festgelegt.
Siehe auch
Verweise
- Handfeste, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (Bd. 10, Sp. 387 bis 388)