Hirsch (Wappentier)

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Der Hirsch ist in der Heraldik als eine gemeine Figur beliebt. Im Wappen wird er sehr unterschiedlich dargestellt. So kann er schreitend, liegend oder stehend sein. In der springenden Form müssen die Hinterläufe dicht nebeneinander stehen.

Bei der Tingierung (heraldische Farbgebung) ist jede Farbe möglich, aber der Heraldiker beschränkt sich oft auf rot oder schwarz. Die Naturfarbe kommt selten vor. Dafür aber oft goldenes oder silbernes Geweih.

Bei der Blasonierung kommt es besonders auf das Geweih an. Die Zahl der sogenannten Enden muß genau blasoniert werden. Auch der gesenkte Kopf hat eine Bedeutung: Der Hirsch wäre dann äsend. Die weite Verbreitung als Wappentier geht auf die Möglichkeit redende Wappen zu zeichnen zurück. Ein Beispiel ist der Ort Hirschberg (Schlesien).

Hirschgeweih

Vielfach findet sich nur das Hirschgeweih im Wappen. Dadurch haben auch viele andere Begriffe aus der Jagd Einzug gehalten. Hirschgestänge oder nur Gestäng sind in den Wappenbeschreibungen zu finden. Oft wird nur eine einzelne Hirschstange, als Halbgestäng dargestellt. Mehrere Stangen werden in gleicher Richtung ausgerichtet. Bekannt ist das Wappen von Württemberg mit den drei Halbgestänge. Die Geweihe werden auch mit einem Teil der ornamentierten Hirnschale, dem Grind, dargestellt.

Ein Hirsch mit einem Kruzifix zwischen dem Geweih hat eine symbolische Bedeutung. Es steht für den heiligen Hubertus als Schutzpatron der Jäger.

Hirsch mit Fischschwanz

Eine seltene Darstellung ist ein Hirsch mit einem Fischschwanz. Im Wappen der Herren von Lindenberg ist in einem silbernen Schild ein roter springender Hirsch mit Fischschwanz.[1]

Fußnoten

  1. Leopold von Zedlitz-Neukirch: Neues preußisches Adelslexikon: Oder genealogische und diplomatische Nachrichten. Reichenbach, Leipzig 1837.