Hochzeit

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Pfeil 1 start metapedia.png Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Hochzeit (Auswahlseite) aufgeführt.
Silberne Hochzeitsringe eines SS-Untersturmführers mit Runen und Datierung vom 21.12.44

Hochzeit (mhd. höch[ge]zit; in ähnlichem Sinn auch: Heirat, Trauung, Verehelichung) bezeichnet ursprünglich jedes hohe kirchliche und weltliche Fest, dann Vermählungsfeier (grüne Hochzeit). Die Silberne Hochzeit wird nach 25, die goldene Hochzeit nach 50, die diamantene Hochzeit nach 60 und die eiserne Hochzeit nach 65 Jahren gefeiert.[1]

Bäuerliche Hochzeitsbräusche

Bis ins späte Mittelalter kannte man zwischen Verlobung und Hochzeit keinen Unterschied. Erst als die Kirche auf dem Konzil von Trient (1545–63) neben der bisher üblichen Eheschließung vor der Sippe auch die kirchliche Trauung verlangte, trat die deutliche Trennung in Verlobung und Hochzeit ein.

Ein alter westfälischer Bauernspruch heißt:

„Brautleute sind vor Gott Eheleute.“[2]

Diese Auffassung ist im Bauerntum noch heute lebendig, wie es die Bräuche bei der Verlobung und bei der Hochzeit bestätigen. Die Zeit zwischen Verlobung und Hochzeit ist im Bauerntum nur so lang bemessen, als es für die Vorbereitungen für die Hochzeit notwendig ist. Dazu gehört das Einladen der Hochzeitsgäste durch den Hochzeitslader (auch Hochzeits-, Braut-, Leutebitter), der die Eingeladenen durch Handschlag zum Erscheinen verpflichtet.

Eine Hauptaufgabe der Brautzeit ist die Zusammenstellung der Brautaussteuer, der „Fertigung“, die mit dem sogenannten Kammerwagen feierlich überführt wird. Ein Brauch, der auch beim Zug zur Kirche üblich ist, ist das Aufhalten oder Vorspannen des Brautsuders durch die Altersgenossen der Braut, die Ketten oder Seile über Staße spannen und den Wagen erst nach Zahlung eines Lösegeldes weiterfahren lassen (Übergang von einer Lebensgemeinschaft in die andere).

Festlich begangen wird bereits der Vorabend (Polterabend) des Hochzeitstages. An ihm verabschieden sich Braut und Bräutigam von ihren Altersgenossen und Kameraden. Alte Töpfe, Geschirr und Gerümpel gegen die Haustüre geworfen, sollen den Brautpaar Glück und Kindersegen bringen. In Kärnten heißt der Vorabend „Kranzlkunkel“ oder „Kranzlbint“, da an ihm der Brautkranz und die Sträußchen für das Bbrautvolk gebunden werden. Die Bezeichnung „Weisatabend“ (Bayern) oder „Giftenabend“ (Westfalen) erinnert an die Sitte, die Braut an diesem Abend und Lebensmittel zu beschenken.

Der Hochzeitstag beginnt in Tirol mit dem „Brautaufschießen“. Die Verwandten des Bräutigams ziehen nach der „Morgensuppe“ vor das Haus der Braut, wo der Brautführer das Brautbegehren vornimmt: er bittet um Herausgabe der Braut, was erst nach längerer Zeit und nach dem Unterschieben „falscher Bräute“ erfolgt. Braut und Bräutigam danken ihren Eltern für die Erziehung und bitten sie um Verzeihung für allen Kummer, den sie ihren bereitet haben. Als Abschluß des Braurbegehrens geschieht die Überreichung der Morgengabe. Der Bräutigam bekommt meist das Hochzeitshemd, die Braut die Hochzeitsschuhe vom Brautknecht überreicht.

Der Hochzeitszug bewegte sich vor der Einführung der kirchlichen Trauung unmittelbar zum neuen Heim der jungen Bäuerin. Die kirchlichen Zeremonie fand noch im 16. Jahrhundert vielfach nicht in der Kirche, sondern unter der Dorf- oder Hoflinde statt. In dem Bestreben, auf die ehedem allein die Sippe und die Dorfgemeinschaft angehende Handlung Einfluß zu gewinnen, erlaubte die Kirche anfangs die Trauung vor oder unter der Kirchentüre. Die Brauttüren vieler Kirchen erinnern noch an diese Sitte, die sich in der Schweiz noch bis vor wenigen Jahrhunderten erhalten hatte.

Den Beschluß der kirchlichen Handlung bildet in katholischen Gegenden vielfach das Trinken der „Johannisminne“, die vom Geistlöichen dem Brautpaar und den Hochzeitsgästen gereicht wird (Fortführung eines alten germanischen Brauchs in christlicher Form).

Nach der Rückkehr in Hochzeitshaus beginnt das reiche Hochzeitsmahl, das nach altüberlieferter Speisenfrolge verabreicht wird. Der Brautführer überwacht alles und unterhält die Gesellschaft mit Witz und Reden. Es fehlte früher nicht an Verboten gegen die großen Bauern-Hochzeit, die immer mehrere Tage dauerten. Die Kosten werden fast nie vom Veranstalter allein, sondern auch von den Gästen getragen. Das Mahl- oder Leggeld, dessen Höhe der Hochzeitslader schon bei der Einladung bekanntgegeben hatte, wird am Schluß des Mahls eingezogen. Diese Handlung hat sich zu einem eigenen Hochzeitsbrauch entwickeln und wird „das Gaben“ („Abdanken“, „Ehren“, „die Schenkung“) genannt.

Jeder Gast tritt an einen Tisch heran, an dem Braut und Bräutigam sitzen und legt sein Mahlgeld in einen verdeckten Teller. Dafür reicht ihm der Bräutigam ein Glas Wein („Ehrwein“). Mit dem Mahlgeld werden auch die Hochzeitsgeschenke überreicht, meist Hausrat.

Der anschließende Hochzeitstanz nimmt den größten Raum der Hochzeitsfeier ein. Man unterscheidet bei ihm die „Ehrzeit“ und den „Freitanz“. Während der ersteren tanzen nur das Brautpaar, der Hochzeitslader und die Ehrengäste. Die Verbindung der beiden Sippen findet daran ihren sinnbildlichen Ausdruck, daß die Braut mit allen Mitgliedern der Sippe des Bräutigams und der Bräutiigam mit denen der Braut tanzen muß. Den Abschluß des Tages bildet für das junge Ehepaaar das Brautkranz-Abtanzen um die Mitternachtsstunde. Da sich die Braut den Kranz meist nicht ohne Gegenwehr abnehmen läßt, wobei sie von ihren Kameradinnen unterstützt wird, entsteht dabei zwischen verheirateten und unverheirateten Frauen ein Kampfum den Kranz. Mit der „Haubung“ der Braut durch die verheirateten Frauen tritt sie endgültig in den Stand der Verheirateten ein.

Der Einzug ins neue Heim, heute meist in einer Pause des Hochzeitsmahles vorgenommen, ist von einer großen Anzahl sinnbildlicher Handlungenumgeben. Unter der Tür wird die junge Frau von der Mutter ihres Mannes erwartet, die ihr als bisherige Hüterin des Hauses Brot und Wein darreicht. Auf dem Brot liegen oft die Schlüssel oder die Türklinke als Sinnbild hausfraulicher Gewalt. Die alte Sitte des dreimaligen Herdumganges ist heute zum Umgehen des Tisches geworden, da die Herdstelle nicht mehr inmitten des Wohnraumes liegt. Zum Zeichen, daß das junge Paar die Herrschaft über den Hof angetreten hat, verrichten beide, einzeln oder zusammen gewisse Arbeiten. Nach der „Beschau“ aller Wohnräume, Ställe und Nebengebäude führt man in Kärnten die junge Frau in die Wohnstube, wo eine geschmückte Wiege steht.

Das bürgerliche Brauchtum ähnelt dem bäuerlichen in zahlreichen Einzelheiten, nur wird es nicht so bewußt empfunden.

Filmbeiträge

Verlobung & Trauung, Vortrag von Jürgen Rieger

Siehe auch

Literatur

  • 96-book.png PDF Karl Lehmann: Verlobung und Hochzeit nach den nordgermanischen Rechten des früheren Mittelalters, 1882
  • Eugen Diederichs: Deutsche Hochzeitsbräuche, Jena 1937

Fußnoten

  1. Das kluge Alphabet, Propyläen-Verlag GmbH 1935
  2. Meyers Lexikon, Band 5, Bibliographisches Institut AG., Leipzig, 8. Auflage 1938