Begriff
Unter einem Begriff (mhd. begrif oder begrifunge) versteht man die Zusammenfassung einer Vielzahl von Erscheinungen (auch Gegenstände und abstrakte Vorstellungen) zu einer gedanklichen Einheit, welche durch ein Wort ausgedrückt wird. Der Bedeutungsgehalt eines solchen Wortes umfaßt somit eine ganze Vorstellungswelt, die das menschliche Subjekt mit dem Begriff verbindet. Der Begriffsinhalt wird im günstigsten Falle durch eine einzige Definition festgelegt, die seine Eigenschaften beschreibt und ihn von anderen Begriffen abgrenzt, und wird durch ein Wort oder ein Symbol bezeichnet. Mit Hilfe einer solchen Definition kann geprüft werden, ob ein Gegenstand, auf welchen der Begriff angewandt wird, auch dem Begriffsinhalt entspricht. Ein Begriff wird meist mit einer Lautfolge oder einer Zeichenkombination benannt und steht damit einer verbalen Verständigung zur Verfügung. Die Gesamtheit der im Begriff vorhandenen Merkmale wird als Begriffsinhalt oder auch Intension bezeichnet. Die Gesamtheit der Gegenstände, die ein Begriff bezeichnet, heißt Begriffsumfang oder auch Extension des Begriffs. Je größer der Umfang des Begriffs ist, desto geringer ist sein Inhalt und umgekehrt.
Inhaltsverzeichnis
Erkenntnistheorie/Philosophie
Erkenntnistheoretisch wichtig ist das Verhältnis des Begriffs zum Gegenstand. Nach Kants entscheidender Feststellung ist es eigentlich die Leistung des Begriffs, der Erscheinung den Gegenstand (in der Erkenntnis) zu setzen; Gegenstand ist dasjenige, „in dessen Begriff das Mannigfaltige einer gegebenen Anschauung vereinigt ist“. Die Erscheinung ist für sich, bloß als Gegebenes der Anschauung, noch unbestimmt; jede Bestimmung, was das in ihr Erscheinende „ist“, d. h. des Gegenstandes, der erscheint, beruht auf der Synthese der Begriffe. Daher sind Begriffe allgemein nicht von vorausgegebenen Gegenständen abzulernen, vielmehr sind sie es, welche den Gegenstand (für uns, in der Erkenntnis) erst erzeugen. Das gilt nicht minder von sogegannten empirischen wie von „reinen“ Begriffen, nur daß die letzteren die Funktion der Begriffe in der Erkenntnis, die Erscheinung zum Gegenstande zu gestalten (sie zu objektivieren), rein, d. h. bloß in ihrer allgemeinen Bedeutung als Gesetz des Erkennens, zum Ausdruck bringen (z. B. der Begriff der Größe), wogegen die empirischen die bestimmte Anwendung solcher allgemeinen Funktionen auf den gegebenen Stoff der Erfahrung darstellen (z. B. der Begriff der bestimmten Größe eines gegebenen Gegenstandes). Da somit empirische Begriffe stets auf reinen beruhen und sie in sich enthalten, so ist klar, weshalb die letzteren nicht umgekehrt von den ersteren abgeleitet sein können. Sie lassen sich zwar jederzeit durch Analyse aus denselben wieder herauslösen, aber nur darum, weil sie in der ursprünglich synthetischen Erzeugung der Erfahrungsbegriffe von vornherein wirksam waren.
Ein System der reinen Verstandesbegriffe hat Kant in seinen Kategorien aufgestellt. Da das Grundgesetz der Begriffe überhaupt das Gesetz der Identität ist, so müssen auch die reinen oder Stammbegriffe die Grundformen darstellen, in welche sich die begriffliche Identität, in Anwendung auf ein Gegebenes in Raum und Zeit, auseinanderlegt; so entspringt z. B. als erster und einfachster Stammbegriff der Begriff der Größe. Auf der Synthese der Begriffe beruht auch die Bedeutung des Gesetzes in der Erkenntnis. Das Gesetz nämlich stellt auch nur eine synthetische Einheit der darunter begriffenen Erscheinungen dar; so besagt das Gesetz des Falls nur das, was in allen einzelnen Erscheinungen des Falls der Körper auf identische Art stattfindet. Dennoch ist das Gesetz nicht ein bloßer abgekürzter Ausdruck dessen, was in den Einzelerscheinungen bereits voraus gegeben und bekannt war, sondern es hat den Charakter einer neuen Einsicht, die auch nicht aus der exakten Beobachtung der Einzelfälle allein zu gewinnen war, sondern zugleich immer auf solchen Grundbegriffen wie dem der Größe, der Kausalität usw. beruht, deren Anwendung auf die bestimmten Erscheinungen erst das Gesetz ergab.
Wissenschaft
In der Geschichte der Wissenschaften war die Erlangung klarer, scharf abgegrenzter und in prinzipieller Tiefe verstandener Grundbegriffe (z. B. bei Galilei) immer das Entscheidende, indem auch der empirischen Forschung dadurch erst ihre wahren Aufgaben vorgezeichnet wurden. Das Gesetz ist demnach nur die wissenschaftliche Vollendung des Begriffs. Auch die Begriffe der gemeinen Erfahrung, wie sie etwa in den Formen und Wortbedeutungen einer Sprache niedergelegt sind, sind Analoga von Gesetzen; in der Einheit des Wortsinns versucht die Sprache der Forderung der Identität des Begriffs in etwa zu genügen und genügt ihr wirklich, soweit es sich bloß um die nächsten Zwecke des praktischen Lebens handelt. Aber von wissenschaftlichen Begriffen sind sie dadurch unterschieden, daß sie nicht, wie diese, strenge Gesetzesbedeutung für unsere Vorstellung beanspruchen können, sondern von willkürlich begrenzten Gesichtspunkten ausgehen. Der Gesetzescharakter wissenschaftlicher Begriffe ist es, welcher ihnen die Bedeutung des Objektivgültigen verleiht; wie der Begriff überhaupt den Gegenstand, so konstituiert erst der wissenschaftliche Begriff den wissenschaftlichen Gegenstand; nur dieser aber hat Anspruch darauf, den Gegenstand zu bedeuten, d. h. die einzige, strenggültige Gegenständlichkeit darzustellen.
Sonstiges
- Allgemeinbegriff und Individualbegriff: Ein „Individualbegriff“ ist ein einzelner Gegenstand, zum Beispiel eine Person namens „Schuster“. Während ein Handwerker, der Schuhe repariert, die mundartliche Berufsbezeichnung „Schuster“ trägt, wobei man diese als „Allgemeinbegriff“ bezeichnen würde.
- Benennungen und Synonyme: Ein Begriff kann mehrere Benennungen tragen, sowohl durch Wörter in verschiedenen Sprachen als auch in einer Sprache (z. B. Apfelsine/Orange).
- Semantik: Bedeutsam ist in der Semantik der Unterschied zwischen dem Signatum oder Signifikat, dem Bezeichneten, und dem Signans oder Signifikant, das etwas bezeichnet. Ersteres nennt man den Begriff, die Bedeutung oder den Sinn eines Ausdrucks, das zweite das Zeichen. Die Semantik selbst ist der Oberbegriff beziehungsweise der Ausdruck für die innere und äußere Beziehung zwischen Bedeutung und Zeichen, mitunter auch die Bedeutung eines bestimmten Zeichens oder ein System von Bedeutungen selbst.
- Bedeutung: Der Begriff „Bedeutung“ ist grundlegend in der Linguistik und Sprachphilosophie. Wichtig ist der Begriff auch in der Informatik, der Forschung zur Künstlichen Intelligenz und in den Kognitionswissenschaften. Es gibt verschiedene Ansätze zur Bestimmung des Begriffs „Bedeutung“. Unter Bedeutung versteht man meistens das Wissen über die übliche Verwendung eines Wortes oder Ausdrucks innerhalb einer Sprachgemeinschaft und eines jeweils gegebenen Kontextes.
- Homonym: Wenn eine einzige Bezeichnung, z. B. ein Wort, für mehrere Dinge oder verschiedene Begriffe steht, dann spricht man von einem Homonym. Die Vokabel „Bank“ stellt ein solches Homonym dar, weil sie im Sinne von „Geldinstitut“ oder „Parkbank“ benutzt werden kann, d. h. zur richtigen Verwendung in einem Gespräch wäre der Kontext des Sprechaktes zu berücksichtigen. Ein weiteres Beispiel ist der Begriff „Sprung“. So würde man z. B. für den „Sprung“ im Rahmen eines sportlichen Wettkampfes die gleiche Benennung benutzen wie für einen Riß in einem Porzellanteller.
- Etymologie: Die Etymologie (von altgr. étymos „wahrhaftig“, „wirklich“, „echt“) wird als Wissenschaftszweig der historischen Linguistik zugeordnet. Hier werden Herkunft und Geschichte der Wörter ergründet und damit auch, wie sich ihre Bedeutung und Form entwickelt haben.
Siehe auch
Literatur
- Erik Lehnert, Karlheinz Weißmann (Hrsg.): Kleines staatspolitisches Lexikon Band 1: Leitbegriffe. Schnellroda 2010
Verweise
- Arthur Schopenhauer: Repräsentanten der Begriffe. Die Urteilskraft. In: Über die vierfache Wurzel des Satzes vom zureichenden Grunde, § 28.
- Begrif, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm
- Begriff, in: Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 125-133