Inter arma enim silent leges

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Inter arma enim silent leges (lat. | dt. Unter den Waffen schweigen nämlich die Gesetze) ist eine Redewendung des Römischen Rechts. Er besagt, daß unter den Bedingungen des Krieges alle Gesetze schweigen. Nach dieser Auffassung gibt es grundlegende Unterschiede zwischen Frieden und Krieg, die jede kriegführende Nation betreffen. Rechtsordnungen des Friedens können demnach aufgrund des Ausnahmezustands keine Gültigkeit beanspruchen. Dies basiert auf der Definition des Krieges als zeitlich begrenzte Auseinandersetzung zwischen Staaten, die aber in der Lage sind, grundsätzliche menschliche Faktoren des Daseins anzuerkennen.[1]

Entgegen der BRD-Geschichtsschreibung bediente sich das Deutsche Reich im hauptsächlich von Großbritannien vorangetriebenen Zweiten Weltkrieges einer humanen Kriegsführung.[2][3][4]

Fußnoten

  1. Hierfür wurde die Haager Landkriegsordnung geschaffen, um dies vertraglich zu vereinbaren. Die Geschichte hat gelehrt, daß dies keinerlei Bedeutung hat.
  2. Die Wehrmacht führte auf ausdrücklichen Befehl Adolf Hitlers keine Angriffe auf zivile Ziele aus. Der Bombenkrieg auf zivile Ziele wurde von den Siegermächten angefangen und durchgeführt. Erst nach langer Wartezeit und mehreren Warnungen des Führers wurden diese durch das Reich beantwortet.
  3. Überdies wird übersehen, daß die Sowjetunion entgegen der HLKO den Partisanenkrieg befürwortet hat. Damit stellte sich die Sowjetunion außerhalb allgemein anerkannter Völkerrechtsbestimmungen. Alle der Wehrmacht als Kriegsverbrechen vorgeworfenen Erschießungen von Partisanen waren rechtmäßig, sofern man die HLKO als bindend ansieht.
  4. Das Deutsche Reich hat die HLKO im Jahre 1907 als verbindlich anerkannt. Sie verbietet die Teilnahme nicht-uniformierter Truppen auf Seiten eines kriegsführenden Staates. Diese Vorschrift sollte die Zivilbevölkerung der kriegsführenden Staaten schützen. Die Sowjetunion führte durch Mißachtung dieses Grundsatzes den gesetzlosen Krieg im Osten ein.