Juden (Brockhaus 1941)

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Stichwort Juden aus: Der Neue Brockhaus. Allbuch in vier Bänden, 2. Aufl. 1941/42

Quelle
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Juden, Ez. der →Jude, eine über fast alle Länder zerstreute Volks- und Religionsgemeinschaft, insgesamt wohl 16–17 Millionen Menschen.

Rassenkunde. Die J. bilden ein Rassengemisch auf der Grundlage der vorderasiatischen und der orientaliden Rasse. Da die beiden Hauptgruppen der J. getrennte Wanderwege einschlugen und auf ihnen fremde Volksteile aufnahmen, steht bei den Südjuden (Sefardim), die 1/10 der J. ausmachen und vor allem in Nordafrika, Portugal, Spanien, Italien und auf dem Balkan zu finden sind, die orientalide Rasse im Vordergrund, während bei den Ostjuden (Aschkenasim) die vorderasiatische vorherrscht. Die Südjuden haben wahrscheinlich schon in früher Zeit mediterrane, hamitische, nordische und einige negerische Rassenteile aufgenommen, die Ostjuden bereits in ihrer alten Heimat nordische, hamitische und negerische, in Osteuropa dann ostbaltische, alpine und innerasiatische. Vor allem dem ostbaltischen Anteil, in geringerem Grade dem nordischen, sind die hellen Typen unter den J. zuzuschreiben. Die Aufnahme fremder Rassenteile war jedoch nirgends so stark, daß die J. sich nicht von jedem ihrer Wirtsvölker deutlich als Gruppe abhöben.

[Tabellarische Übersicht aus dem Lexikonartikel; siehe dazu Anmerkungen unter der Textwiedergabe]

Geschichte. Die Entstehung des Judentums fällt in die Zeit nach dem babylonischen Exil. Aus den durch Nebukadnezar gefangen weggeführten Bewohnern des ehemaligen Königreichs Juda, wohl 40.000 Menschen, entstand in Babylonien im 6. und 5. Jahrh. v. Chr. durch einen inneren Umbildungsvorgang zugleich religiöser und völkischer Art das Judentum. Um auch im fremden Land ihr völkisches Fortbestehen und die Reinheit zu erhalten, fanden diese Verbannten ein besonderes Bindemittel in der altüberkommenen Jahvereligion ihres Volkes, die nun ihre endgültige Ausprägung erhielt, zugleich aber immer mehr erstarrte. Das Bekenntnis zu Jahve als dem einzigen Gott, der das jüdische Volk in besonderer Weise als sein Eigentum, als das Volk seiner Bekenner und Diener, auserwählt hat aus allen Völkern, der diesem jüd. Volk seinen Willen geoffenbart hat durch Moses und die Propheten – dieses Bekenntnis wurde das Kennzeichen, das die J. von den andern Völkern unterschied. Die Offenbarung des Willens Gottes ist für das Judentum die Heilige Schrift des Alten Testaments (→Bibel). Diese jüdische Religion gewährleistete die Einheit und den Bestand des Volkes, auch unabhängig vom Dasein eines eigenen Staates, gemeinsamer geschlossener Wohnsitze, gemeinsamer Muttersprache usw. Deshalb hatte das Judentum vom Beginn an gar nicht das Streben zur Bildung eines eigenen Staates.

Die J. im Altertum in Palästina. Bereits die mit Genehmigung und Unterstützung der pers. Regierung 538 v. Chr. erfolgte Rückwanderung eines Teiles der babylonischen Judenschaft nach Palästina diente lediglich dem Wiederaufbau des zerstörten Jahvetempels in Jerusalem als des Hauptheiligtums des Judentums, das 516 v. Chr. neu geweiht wurde. Aber erst im 5. Jahrh. wurde diese jüd. Kolonie in Palästina durch die Reformen Esras und Nehemias, die zugleich von der babylon. Judenschaft und von der pers. Regierung beauftragt nach Palästina kamen, unabhängig von äußerer Hilfe lebensfähig. Esra sicherte das religiöse und das völkische Fortbestehen, indem er 458 v. Chr. das in Babylonien vorbereitete Gesetzbuch, den „Priesterkodex“, in Gestalt einer Überarbeitung der Thora in Palästina einführte und gleichzeitig die strenge Innehaltung des Verbots aller Mischehen mit Nichtjuden forderte. Nehemia schaffte dazu 445 v. Chr. durch den Bau der Stadtmauer Jerusalems die äußere Sicherheit.

Von da an war die Judenschaft Palästinas bis etwa ins 3.–4. Jahrh. n. Chr. der Mittelpunkt der religiösen Weiterentwicklung des Judentums. Die äußere Entwicklung der palästinischen Judenschaft verlief vom 5. bis zum 2. Jahrh. v. Chr. ruhig. Erst unter dem Seleukiden Antiochus IV. Epiphanes kam es zum Aufstand der Makkabäer (von 166 v. Chr. an). Von da an bestand noch einmal vorübergehend ein selbständiger jüd. Staat in Palästina unter dem hasmonäischen Herrscherhaus, der aber nicht die Billigung des ganzen Volkes fand. Von 63 v. Chr. an stand das Land unter röm. Herrschaft. Reibungen mit der röm. Provinzialregierung und zugleich die aufs höchste gespannte Erwartung des baldigen Kommens des Messias führten 66 n. Chr. zu dem großen Judenaufstand, der mit der Eroberung Jerusalems und Zerstörung seines Tempels durch Titus 70 n. Chr. sein Ende fand. Eine letzte Erhebung unter dem als Messias auftretenden Simon Bar Kochba 132–135 n. Chr. wurde durch Hadrian niedergeschlagen. Für die ganze jüdische Geschichte entscheidend aber war in jenem Jahrtausend die innere Entwicklung der J. Da sie mit Ausnahme der Makkabäerzeit politisch ohnmächtig waren und sich zugleich gegenüber der Zeit der Propheten als Epigonen fühlten, gab seit dem 1. Jahrh. v. Chr. die Partei der Pharisäer dem entwurzelten Volk in der mit fanatischem Eifer zur Richtschnur für das gesamte Leben erhobenen →Thora einen neuen Halt, um die sie einen „Zaun“ aus Hunderten von Satzungen zogen, die in einschneidender Weise kultisch und politisch das Leben der J. auf Schritt und Tritt regeln sollten. Als die politische Messiashoffnung der J. in der zweiten Zerstörung Jerusalems (70 n. Chr.) und endgültig mit dem Scheitern des Bar-Kochba-Aufstandes enttäuscht war, formte fortan das alle rabbinischen Satzungen enthaltende heilige Buch, der →Talmud, an Stelle einer politischen Autorität das gesamte Leben der J., besonders auch ihren Verkehr mit den Nichtjuden. Im Gewande spitzfindiger Kasuistik und Dialektik, unter dem Schein eines religiösen Eifers für kultische Reinheit, die die Absonderung von allem Unreinen, also auch von allem Nichtjüdischen, bedingte, hat sich im Talmud der Haß und die Rache des im offenen politischen Kampf unterlegenen Volkes an den Nichtjuden durch Jahrhunderte hindurch erhalten.

Die J. im Altertum in der Diaspora. Hand in Hand mit einer ungeheuren Vermehrung der jüd. Volkszahl (5. Jahrh. v. Chr.: 400.000 bis 500.000; 1. Jahrh. n. Chr. 4 ½ Mill.) ging eine rasche Ausbreitung der J. über die ganze Welt. Diese Zunahme war zum größten Teil durch das Einströmen von Nichtjuden als Proselyten in die jüd. Religions- und Volksgemeinschaft bedingt. In der gleichen Zeit haben sie sich von Babylonien und Palästina aus über alle Mittelmeerländer ausgebreitet. Am Ausgang des Altertums finden sie sich von Germanien und Gallien bis nach Südarabien, von Spanien bis nach Indien und China. Diese starke Ausbreitung erfolgte in der Hauptsache freiwillig. Das Judentum war ja von seinem Beginn an das Leben unter fremden Völkern gewöhnt. Darum sind es auch bereits im Altertum gerade die am wenigsten an den Ort gebundenen Berufe, denen sie sich vor allem zuwenden: neben dem Handwerk bes. dem Handel und dem Geldgeschäft.

Durch das Zusammenleben der J. mit ihren Wirtsvölkern ergab sich auch bereits im Altertum die →Judenfrage. Bei zahlreichen heidnischen Schriftstellern finden sich teils anerkennende, in der Hauptsache aber abfällige, ja geradezu feindliche Äußerungen über die J. Vor allem in Ägypten bestand eine ausgeprägte judenfeindliche Volksstimmung, deren Beweggründe teils religiöser, teils wirtschaftlicher, teils aber auch völkischer Natur waren. Mehrfach kamen die bestehenden Spannungen auch zum offenen Ausbruch, vor allem in dem blutigen Judenkrieg in Ägypten, Libyen und auf Zypern (115–117 n. Chr.).

In der Folgezeit wurde dann vor allem das erstarkende Christentum zum Träger der Judenfeindschaft als der Feindschaft gegen das Volk derer, die Christus gekreuzigt hatten. Insbesondere seitdem das Christentum die Staatsreligion des röm. Reiches geworden war, verschlechterte sich die Gesamtlage der J. Während sie unter den heidnischen Kaisern meist völlige Freiheit und viele Rechte besessen hatten, wurden nun gegen sie mancherlei Ausnahmegesetze erlassen, die ihre gesellschaftliche und bürgerliche Stellung herabdrückten. Jedoch blieb ihnen auch weiterhin die freie Religionsausübung.

Die J. in Mittelalter und Neuzeit bis ins 18. Jahrh. Die in Babylonien und Mesopotamien noch seit dem babylon. Exil bestehende zahlreiche jüd. Bevölkerung hatte hier unter der Oberhoheit der Regierung sogar selbständige Rechtsprechung und Verwaltung, mit einem „Exilarchen“ an der Spitze. Unter dem Herrscherhaus der Sassaniden (3.–6. Jahrh. n. Chr.) hatten sie zwar mancherlei Religionsverfolgungen zu erleiden, ihre Lage besserte sich aber sehr seit der Eroberung des Landes durch die Araber. Unter dem Islam hatte die Judenschaft Mesopotamiens ihre Blütezeit und war vom 7.–11. Jahrh. der Mittelpunkt des Judentums der ganzen Welt. Seit dem 11. Jahrh. ging diese Vorrangstellung an die Judenschaft Spaniens über, die sich ebenfalls unter arabischer Herrschaft mächtig entwickelt hatte und ein reges geistiges Leben entfaltete.

Für die christlichen Länder legte Papst Gregor d. Gr. um 600 die Grundzüge für die Behandlung der J. fest. Danach sollte ihre Bekehrung angestrebt, jedoch sollte sie nicht gewaltsam erzwungen werden. Im übrigen wurde ihnen freie Ausübung ihrer Religion erlaubt. Auch späterhin im Mittelalter wurden den J. noch mehrfach Schutzbriefe von den Päpsten verliehen.

In dem Reich Karls des Großen hatten die J. die Stellung von Landfremden, die an sich rechtlos waren und darum unmittelbar dem Schutz des Königs unterstanden. Dieser Königsschutz sicherte ihnen Leben und Eigentum und erwirkte ihnen zu Zeiten sogar große Begünstigungen, wie unter Ludwig dem Frommen. Im Mittelalter entwickelte sich daraus als rechtliche Stellung der J. die Kammerknechtschaft, d. h. die rechtliche Zuständigkeit der J. unmittelbar zur Königlichen Kammer. Das brachte für die J. große Vorteile, vor allem die Zoll- und Marktfreiheit, wirkte sich später aber auch oft zu ihrem Nachteil aus, da sie damit als völliges Eigentum des Königs galten, der über ihr Geld und Leben verfügen konnte. So wurden die meist sehr reichen J. durch Geldforderungen mancherlei Art eine willkommene Einnahmequelle für die Herrscher. Und das führte wieder dazu, daß es zu keinen durchgreifenden Maßnahmen gegen den jüd. Wucher kam, der zeitweilig geradezu abenteuerliche Formen annahm. Da für die J. als Ungläubige das Zinsverbot nicht bestand, so war neben dem Handel das Ausleihen von Geld auf Zins, namentlich als Pfandleihe, ihr bevorzugtes Arbeitsgebiet. Dazu kam, daß ihnen im Mittelalter andere Berufe verschlossen waren, weil sie eben als Fremde und Ungläubige auch außerhalb der mittelalterlichen Stände- und Zunftordnung standen. Ähnlich ist auch das geschlossene Zusammenwohnen der J. in einem besonderen Stadtviertel (Getto) ursprünglich eine freiwillige jüd. Gepflogenheit, da ihnen nur so die genaue Innehaltung ihrer kultischen Reinheits- und Sabbatsgebote möglich war. Im Mittelalter kam jedoch hinzu der Gettozwang der Kirche und des Staates zum Zweck der völligen Trennung der J. von der christlichen Stadt.

Das frühe Mittelalter war für die J. eine günstige Zeit, in der sie ungestört und sicher ihrem Verdienst nachgehen konnten. Seit den Kreuzzügen kamen jedoch auch immer wieder Zeiten, in denen das durch die hohen Zinsen oft tief an die J. verschuldete Volk seinem Haß in blutigen Judenverfolgungen Luft machte. Neben dem wirtschaftlichen Beweggrund stand dabei stets auch der religiöse des Kampfes gegen die „ungläubigen und verstockten J.“. Das führte oft zu Zwangstaufen oder auch Scheinübertritten. Bes. in Spanien gab es durch den Kampf der Inquisition gegen die J. große Massen solcher Scheinchristen, Marranen. Diejenigen J., die nicht übertraten, wurden 1492 aus Spanien und 1497 aus Portugal vertrieben und wanderten nach Italien, in ihrer Hauptmasse aber nach der Balkanhalbinsel aus, wo sie noch heute ihre altspan. Sprache, mit Hebräisch untermischt, das Spaniolische, erhalten haben. Ein Teil der portugiesischen J. wandte sich auch nach den Niederlanden und Deutschland (Amsterdam, Hamburg). Die spanischen J. heißen auch Sefardim oder Südjuden, im Unterschied von den deutschen J., den Aschkenasim. Die deutschen J. wanderten seit den Verfolgungen des Mittelalters in großer Zahl nach Polen aus, wo sie auch heute noch als Ostjuden, nach Millionen zählend, in dichten Massen wohnen. Auch sie haben ihre alte deutsche Mundart, allerdings mit vielen hebräischen, poln., russ. und litauischen Ausdrücken vermischt, bis heute erhalten, das Jiddische. Seit dem 15. Jahrh. ging auch die geistige Führung in der Weltjudenschaft von den spanischen auf die deutschen und polnischen J. über.

Durch den Humanismus und die Reformation änderte sich die Lage nicht wesentlich. Luther selbst, der ursprünglich den J. nicht ungünstig gesinnt war, hat sie später sehr scharf gegen sie ausgesprochen. Im 17. und 18. Jahrh. besserten sich die Verhältnisse für die J. teilweise, da die absolutistischen Fürsten vielfach auf ihre finanzielle Macht und Hilfe angewiesen waren. So kamen manche J. zu hohen Stellungen und großem Einfluß (Hofjuden), den sie allerdings oft auch zum schwersten Schaden des Landes mißbrauchten (Jud Süß Oppenheimer in Württemberg, 1733–38).

Die J. in der Neuzeit. Das Zeitalter der Aufklärung führte seit dem 18. Jahrh. für das Judentum eine völlig neue Zeit herauf. An ihrem Beginn steht als eine der wichtigsten Gestalten des Judentums überhaupt Moses Mendelssohn (1729–86). Er war noch aufgewachsen in dem strengen, mittelalterlich-talmudistischen Geist des Judentums, entwickelte sich dann aber zu einem der bedeutendsten Träger der Aufklärungsphilosophie, blieb jedoch dabei stets bewußt Jude. So wurde er beispielhaft für die Gesamtentwicklung des Judentums überhaupt. Lessing, dem er das Vorbild zu „Nathan der Weise“ wurde, wurde durch ihn stark beeinflußt. Die zunächst weltanschaulich-geistige Emanzipation der J. nahmen gegen Ende des 18. Jahrh. immer mehr an Umfang und Kraft zu und führte rasch auch zur gesellschaftlichen und politischen Emanzipation. Zum Durchbruch kam diese Entwicklung durch die Französische Revolution. Die anderen Staaten folgten allmählich nach, so Preußen 1812, wo Wilh. v. Humboldt und vorher schon sein Lehrer C. W. Dohm sich stark für die bürgerliche Gleichstellung der J. eingesetzt hatten. Die Zeit nach den Freiheitskriegen brachte zwar für die J. noch manche Rückschläge im einzelnen, aber im Laufe des 19. Jahrh. setzte sich doch die völlige Gleichstellung der J. überall durch, außer im zaristischen Rußland.

Die innere, religiöse Entwicklung ging damit parallel. Der alte, starre Talmudismus löste sich mehr und mehr auf, es entstand ein liberales oder Reformjudentum, das die Schriften des Alten Testaments und den Talmud nur mehr geschichtlich wertete, den Gottesdienst stark neuzeitlich gestaltete und als Kern des Judentums eine allgemeine Moraltheologie beibehielt. Ihr gegenüber stand und steht eine mehr überlieferungstreue Richtung, auch orthodoxe genannt, die stärker die Bindung an die altüberkommene Religion und ihren Offenbarungscharakter, auch an das Ritualgesetz betont. Außerhalb der beiden Richtungen entstand jedoch eine immer breitere Masse von religiös völlig Gleichgültigen, die dann oft auch den zur reinen Äußerlichkeit gewordenen letzten Schritt taten und sich taufen ließen oder Mischehen mit Nichtjuden eingingen.

Die immer weiter schreitende Assimilation der J. sollte – das war weiterhin der Gedanke – ein allmähliches Aufgehen der J. in ihrem Wirtsvolk und damit die endliche Lösung der →Judenfrage überhaupt bringen. Diesem Gedanken aber hat die Geschichte als einen Irrtum erwiesen. Die J. glichen sich zwar in sehr starkem Maße an, verloren aber nicht ihre in einer 2000jährigen Geschichte festgehaltene jüdische Wesensart. Und so führte dieser Weg nicht zu der beabsichtigten Eindeutschung der J., sondern zu einer fortschreitenden Entdeutschung und Verjudung der Wirtschaft und Politik, des Schrifttums und der Kunst, überhaupt fast aller Bereiche des nationalen Lebens und wurde so zu einer Gefahr für das völkische Eigenleben des deutschen Volkes überhaupt.

Darum hat das neue Deutschland unter dem Führer Adolf Hitler entschlossen neue Wege beschritten zur Lösung dieses Problems. Da durch die Entwicklung des 19. Jahrh. der religiöse Gegensatz seine Bedeutung als unterscheidendes Merkmal zwischen J. und Nichtjuden verloren hatte, konnte nur durch den auch im Judentum seit alters gültigen völkischen Grundsatz der blutmäßigen Abstammung die notwendige reinliche Scheidung zwischen deutschem und jüd. Lebensbereich erreicht werden. Auf diesen Grundsätzen beruht die neue deutsche Judengesetzgebung (→Rassenschutzgesetzgebung).

Quelle: Der Neue Brockhaus. Allbuch in vier Bänden, 2. Aufl. 1941/42, Stichwort: Juden


Anmerkungen

Formal

Vollständig übertragener, geprüfter, nicht redigierter Text aus Band 2 (1941), ohne dort angefügte Bibliographie. Kursivsetzungen sind im Originaltext g e s p e r r t. Pfeilsymbole sind aus dem Original übernommen.

Inhaltlich

  • Fußnote 1 der Übersicht zur Sowjetunion sagt aus, daß sich die Zahl auf den Gebietsstand vom 22. Juli 1940 bezieht. Damit umfaßt die Zahl auch die von der Sowjetunion in Besitz genommenen Ostgebiete des 1939 zusammengebrochenen polnischen Staates sowie kleinerer Gebiete, welche Finnland 1939/40 hatte abtreten müssen. Im Juni 1940 war auch Rumänien zur Abtretung Bessarabiens und des nördlichen Buchenlandes gezwungen worden. Dagegen sind in den Gebietsstand nicht einbezogen Lettland, Litauen und Estland, welche sich die Sowjetunion erst vom 3. bis 6. August 1940 eingliederte.
  • Die Ukraine (mit einer damaligen Bevölkerung von 30,9 Millionen, davon 1,67 Mio. Juden (5,4 %),[1] war seit 1922 Sowjetrepublik, ebenso der größere, östliche Teil Weißrutheniens (seit 1922; den kleineren westlichen Teil, vormals polnisch besetzt, gliederte die UdSSR 1939 in die Weißrussische Sowjetrepublik ein), die beide deshalb nicht in der Übersicht erscheinen. Von der Bevölkerung der Weißrussischen SSR von 5,7 Mio. waren 684.000 Juden (12 %).[2] Erst 1941 kamen Teile Weißrutheniens zum deutsch verwalteten Reichskommissariat Ostland, das sich bis Sommer 1944 hielt.

Daraus folgt, daß die Juden des 1939 zusammengebrochenen Staates Polen sowie die aller ukrainischen und weißruthenischen Gebiete in der Übersicht entweder beim Deutschen Reich einschließlich Generalgouvernement (vgl. Fußnote 2 der Tabelle) oder bei der Sowjetunion erfaßt sind und nicht etwa fehlen.

Siehe auch

Fußnoten

  1. Laut dem hier zitierten und 1942 erschienenen Band des Allbuchs, Stichwort Ukraine
  2. Laut dem hier zitierten und 1942 erschienenen Band des Allbuchs, Stichwort Weißruthenien