Juden (Brockhaus 1935)

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Stichwort Juden aus Ergänzungsband 21 (1935) des Großen Brockhaus[1]

Quelle
Folgender Text ist eine Quellenwiedergabe. Unter Umständen können Rechtschreibfehler korrigiert oder kleinere inhaltliche Fehler kommentiert worden sein. Der Ursprung des Textes ist als Quellennachweis angegeben.

Juden
Seit Jahrzehnten bereitet sich in vielen europäischen Völkern eine immer stärker werdende nationale Selbstbesinnung vor. Besonders der Weltkrieg hat zu ihrer Auslösung und zu ihrem Wachstum entscheidend beigetragen. Die Opfer des Krieges und des Versailler Vertrages haben sich am unmittelbarsten mit den dadurch aufgeworfenen Fragen auseinandersetzen müssen, wobei die Juden in der Regel den konkreten Anlaß zu rassischer Besinnung geboten haben. Von ganz einschneidender Bedeutung für die Juden wurde der Sieg der nationalsozialistischen Bewegung im Deutschen Reich, wo die Judenfrage durch die kulturellen und politischen Verhältnisse der Nachkriegszeit besonders brennend geworden war.

Die Stellung des Nationalsozialismus zur Judenfrage ist folgende: Die J. sind seit Jahrhunderten ein heimatloses Volk. Da aber ein Volk, das den Zusammenhang mit dem Boden verliert, aufhört kulturschöpferisch zu wirken, sind die J. zu wahren Kulturleistungen unfähig. Sie haben sich im Laufe der Geschichte aller Völker als ein Zersetzungselement erwiesen, das die Loslösung von Blut und Boden auch bei den Wirtsvölkern betreibt und dadurch Unheil über sie bringt. Das hat sich bes. seit der sog. Judenemanzipation (rechtl. Gleichstellung der J.) im 18./19. Jahrhundert erwiesen. Die zerstörenden internationalen Mächte des Freimaurertums und des Bolschewismus werden heute überwiegend von J. geführt. Aus dieser grundsätzlichen Auffassung heraus führt die NSDAP den Kampf gegen die J., und auf ihr beruhen die Maßnahmen des Dritten Reichs, die sich somit grundsätzlich nicht gegen den einzelnen J., sondern gegen das Judentum an sich richten.

Durch das Reichsgesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933,[2] das den Arierparagraphen (Bd. 21) enthält, ist der Ausschluß der Nichtarier von allen beamteten oder amtsähnlichen Stellen sowie von Presse, Bühne und Film verfügt worden, zunächst mit gewissen Einschränkungen, für die Zukunft aber grundsätzlich. Bei Gelegenheit des „Reichsparteitages der Freiheit“ in Nürnberg ist am 15. September 1935 das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ erlassen worden; es verbietet Volljuden die Eheschließung und den außerehelichen Verkehr mit deutschen Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes, ferner ab 1. Januar 1936 die Beschäftigung weiblicher Staatsangehöriger deutschen oder artverwandten Blutes unter 45 Jahren in ihrem Haushalt. Gleichzeitig ist den J. das Hissen der Hakenkreuzflagge als der deutschen Reichsflagge und das Zeigen der deutschen Reichsfarben verboten, das Zeigen der Jüdischen Farben (Bd. 21) gestattet worden; das Reichsbürgergesetz (Bd. 21) versagt das deutsche Reichsbürgerrecht und gesteht ihnen den Schutz der deutschen Staatsangehörigkeit zu. Durch diese Gesetze ist das Ziel, das die NSDAP sich gestellt hatte, erreicht: Die J. sind als eine politische Minderheit gekennzeichnet und genießen die Rechte einer solchen. Es ging der NSDAP bei ihrem Kampf nur darum, die unglückselige Verwischung der rassenmäßigen Gegebenheiten im deutschen Volke zu beseitigen. Von nun an wird es möglich sein – die Gesetze schaffen die Voraussetzung dafür –, daß der Jude als Jude seinen besonderen Bedürfnissen entsprechend im Deutschen Reich leben kann. Er darf nur nicht, wie das bisher war, sich Rechte anmaßen und ausüben, die nur Gliedern der politischen Gemeinschaft der Deutschen zustehen. Sollte allerdings diese Bereitschaft der nationalsozialistischen Bewegung zur Herstellung eines erträglichen Verhältnisses zwischen dem deutschen Volk und der auf seinem Boden lebenden jüd. Minderheit mißachtet und die Hetze des internationalen Judentums weiterhin fortbetrieben werden, so hat Hitler angekündigt, daß die Regierung weitere Maßnahmen erwägen werde. Über die schulische Behandlung der J. im Deutschen Reich Volksschule, Bd. 21.

Zur Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der J. im Deutschen Reich hat sich 1933 die „Reichsvertretung der Deutschen J.“ in Berlin gebildet. Auf geistigem Gebiet ist der „Kulturbund Deutscher J.“ geschaffen worden. Eine Folge der neuen polit. Lage ist eine starke Auswanderung von J. aus Deutschland, die bisher auf annähernd 15 % geschätzt wird. Etwa 50.000 Auswanderer haben sich nach Palästina gewendet. Dort ist so die jüd. Bevölkerung auf mehr als 300.000 angewachsen. Im Deutschen Reich zählt man 1935 etwa 500.000 J. mosaischen, 300.000 nichtmosaischen Glaubens und 750.000 jüd. Mischlinge (mit einem jüd. Eltern- oder Großelternteil).

Quelle: Der Große Brockhaus. Handbuch des Wissens in zwanzig Bänden. 15. Auflage von Brockhaus' Konversations-Lexikon. 1928–1935


Siehe auch

Fußnoten

  1. Vollständiger, geprüfter, nicht redigierter Text, versehen mit Verweisen zu Artikeln in Metapedia
  2. Text des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933