Generalgouvernement

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Der Begriff Generalgouvernement bezeichnet vorwiegend die von Deutschland während des Zweiten Weltkrieges besetzten, aber nicht in das Reichsgebiet eingegliederten Gebiete in Polen. In einem allgemeineren Sinn versteht man unter Generalgouvernement ein befriedetes Besatzungsgebiet, welches einer endgültigen staatsrechtlichen Klärung aber noch nicht zugeführt wurde.

Das Generalgouvernement im Großdeutschen Reich

Erster Weltkrieg

Einzug des Deutschen Heeres in Warschau, 1915

Bereits im Oktober 1914 etablierten die Deutschen im von ihnen eroberten Teil Kongreßpolens (Weichselland) ein Generalgouvernement mit der Industriestadt Lodz (erster Kommandant war Eduard von Liebert) und dem religiösen Zentrum Tschenstochau; das bedeutende schlesische Kohlenrevier von Dombrowa ging zu etwa einem Drittel an Österreich-Ungarn. Am 5. Januar 1915 übernahm eine Zivilverwaltung unter dem Oberbefehl eines Generalgouverneurs die Zuständigkeit für diese Gebiete. Nach Siegen gegen die Kaiserlich Russische Armee im Sommer 1915 kam die Hauptstadt Warschau hinzu, die am 24. August neuer Verwaltungssitz und Namensgeberin des „Generalgouvernements Warschau“ wurde.

Reichsgau Wartheland und Generalgouvernement

Zweiter Weltkrieg

Nach dem Polenfeldzug bildeten die deutschen Besatzungsbehörden am 26. Oktober 1939 das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete.

Es umfaßte Zentralpolen und grenzte im Osten an die deutsch-sowjetische Teilungslinie an den Flüssen Bug und San, im Süden an Ungarn (Karpatoukraine) und die damals selbständige Slowakei und im Westen und Norden an das Deutsche Reich (preußische Provinzen Schlesien, später Oberschlesien, und Ostpreußen, ferner Reichsgau Wartheland).

Die Rechtsstellung des Generalgouvernements blieb bis 1945 nicht endgültig geklärt. Meist wurde es als „Nebenland“ bezeichnet, das der deutschen Machtausübung unterliege, aber nicht Teil des Großdeutschen Reiches sei. Von diesem war es durch eine Polizei-, Währungs-, Devisen- und Zollgrenze getrennt. Dienstsitz des Generalgouverneurs Hans Frank aus Berlin wurde zunächst die Stadt Lodsch.

Nach deren überstürzten Eingliederung in das Deutsche Reich am 9. November 1939 verlegte der Generalgouverneur seinen Sitz ab 13. November 1939 endgültig in die Stadt Krakau. Seit dem 31. Juli 1940 führte das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete nur noch die Bezeichnung Generalgouvernement. Das Amt des Generalgouverneurs in Krakau wurde nunmehr als Regierung des Generalgouvernements bezeichnet. Die bisherigen Distriktschefs erhielten die neue Bezeichnung Gouverneur.

Die staatliche Gewalt lag bei dem Generalgouverneur Dr. Frank und bei dem Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung und Beauftragten für den Vierjahresplan, Reichsmarschall Hermann Göring. Weiterhin ermächtigte Adolf Hitler die obersten Reichsbehörden, Anordnungen für das Generalgouvernement zu treffen.

Damit erhielten auch Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich Eingriffsrechte in die Angelegenheiten des Generalgouvernements. In der Folgezeit erreichten diese über ihre Exekutivorgane ebenso Zuständigkeit, auch wenn sich Frank dagegen stemmte. Auf dem Vormarsch der Roten Armee wurde das Generalgouvernement im Sommer 1944 bis zur Weichsel besetzt. Die restlichen Teile westlich der Weichsel eroberte die Rote Armee auf ihrem Vormarsch zur Oder in Richtung Berlin im Januar 1945.

Verwaltungsaufbau

Verwaltungsgliederung der NSDAP

Der Generalgouverneur unterstand ausschließlich und unmittelbar dem Führer. Alle Verwaltungszweige waren ihm in alleiniger Verantwortung zugewiesen. Zur Führung der Verwaltung bediente er sich der Regierung des Generalgouvernements, der die Gouverneure und darunter die Stadt- und Kreishauptmänner nachgeordnet waren. Sowohl in der Distrikts- als auch in der Kreisebene waren alle Verwaltungszweige zusammengefaßt (Einheit der Verwaltung), so daß für Sonderbehörden kein Raum war.

Die Befugnis, im Generalgouvernement neues Recht zu setzen, hatten nach dem Erlaß vom 12. Oktober 1939:

  • der Ministerrat für die Reichsverteidigung,
  • der Beauftragte für den Vierjahresplan,
  • der Generalgouverneur.

In Berlin war der „Bevollmächtigte des Generalgouverneurs“ damit beauftragt, insbesondere die Wirtschaftsbeziehungen aufzubauen und zu fördern.

Die Polizei der Generalgouvernements unterstand dem Höheren SS- und Polizeiführer in Krakau, der neben dem Staatssekretär (Stellvertreter des Generalgouverneurs) dem Generalgouverneur Frank unmittelbar unterstand. Der Höhere SS- und Polizeiführer war zugleich der Beauftragte des Reichskommissars für die Festigung des deutschen Volkstums. Ihm unterstanden der Befehlshaber der Ordnungspolizei und der Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD.

In jedem der fünf Distrikte gab es einen SS- und Polizeiführer. Die im Generalgouvernement eingesetzten Streitkräfte der Wehrmacht unterstanden dem Wehrmachtsbefehlshaber im Generalgouvernement unter dem Oberbefehlshaber des Heeres.

Territoriale Gliederung

Vorgeschlagene Flagge für das „Generalgouvernement“ (angelehnt an den Deutschen Orden, 1940, durch O. Neubecker

Das Generalgouvernement für die besetzten polnischen Gebiete teilte sich anfangs in die vier Distrikte Krakau, Lublin, Radom und Warschau mit der entsprechenden Anzahl von Stadt- und Landkreisen.

Nach dem Beginn des Rußlandfeldzuges trat am 1. August 1941 das sowjet-ukrainische Gebiet um Lemberg als neuer Distrikt Galizien mit dem Sitz in Lemberg zum Generalgouvernement. Der Bezirk Bialystok trat nicht zum Generalgouvernement, sondern bildete am 1. August 1941 einen eigenen Zivilverwaltungsbezirk unter dem ostpreußischen Oberpräsidenten Erich Koch.

Während die Grenzen der Distrikte völlig neu bestimmt wurden, blieb es hinsichtlich der Kreise im wesentlichen bei den früheren polnischen Abgrenzungen.

Zur Jahreswende 1939/40 wurden jeweils mehrere Landkreise aus Mangel an deutschem Verwaltungspersonal zu neuen größeren Verwaltungseinheiten zusammengefaßt, die die Bezeichnung Kreishauptmannschaft erhielten.

Soweit in großflächigen Kreishauptmannschaften erforderlich, waren noch deutsche Stadt- oder Landkommissare eingesetzt. Die Verwaltung der örtlichen Landgemeinden (= Sammelgemeinden mit mehreren Dorfgemeinden) lag in polnischer Hand.

Wechsel der Stadtkreise:

  • Krakau, Lublin, Radom, Tschenstochau und Warschau waren seit Beginn der deutschen Verwaltung Stadtkreise.
  • Am 13. Juli 1940 wurde nach Eingemeindungen in die deutsch gebliebenen Teile der Stadt Przemysl westlich des San der Stadtkreis Deutsch-Przemysl gebildet, der bis dahin der Bezirkshauptmannschaft Jaroslau angehört hatte. Dieser wurde am 15. November 1941 nach Eingemeindung des bisher zum Distrikt Galizien gehörigen Ostteiles von Przemysl in Stadt Przemysl umbenannt, welche nunmehr als kreisangehörige Stadt Verwaltungssitz der neuen Kreishauptmannschaft Przemysl wurde.
  • Am 10. Oktober 1940 wurde der Stadtkreis Kielce gegründet.
  • Am 11. August 1941 wurde Lemberg als Stadtkreis bestätigt.

NSDAP

Als Reichsleiter der NSDAP leitete Frank den „Arbeitsbereich Generalgouvernement der NSDAP“. Dieser untergliederte sich in Distriktstandortführungen und Standorte (= Ortsgruppen).

Der Arbeitsbereich Generalgouvernement der NSDAP führte die Deutsche Gemeinschaft, in der alle Deutschen, die nicht Mitglied der NSDAP waren, ferner alle Volksdeutschen, erfaßt waren. Die Organisation der Volksdeutschen Gemeinschaft, am 20. April 1940 gegründet, wurde im Mai 1941 in die Deutsche Gemeinschaft überführt.

Finanzen und Wirtschaft

Die Zloty-Währung blieb im Generalgouvernement aufrechterhalten. Der Kurs wurde auf 2 Zloty = 1 Reichsmark festgelegt. Die Noten der 1924 gegründeten früheren Bank Polski wurden im Mai 1940 durch die am 15. Dezember 1939 gegründete neue Emissionsbank im Generalgouvernement umgewechselt (1 Zloty = 1 Zloty).

Die am 15. November 1939 errichtete Treuhandstelle im Generalgouvernement mit ihren Außenstellen in den Distriktsorten verwaltete beschlagnahmtes Vermögen.

Arbeit

Der Arbeitseinsatz der polnischen und jüdischen Bevölkerung wurde über die örtlichen Arbeitsämter geleitet. Für die polnische Bevölkerung bestand Arbeitspflicht und eine Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels, für die jüdische Bevölkerung bestand Arbeitszwang.

Ab 1. Dezember 1940 war ein Baudienst für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Landeskultur, des Ausbaues der Verkehrslinien, bei Notständen usw. zuständig. Er war gegliedert in den polnischen Baudienst, den ukrainischen Heimatdienst und den goralischen Heimatdienst.

Justiz

Briefmarke zum 400. Todestag von Nikolaus Kopernikus

Wichtige Städte im Generalgouvernement verfügten über deutsche Gerichte und ein deutsches Obergericht für jeden Distrikt. Eine Gerichtsspitze – etwa in Krakau – fehlte. Ferner gab es wie im Deutschen Reich Sondergerichte. Daneben bestand die polnische Gerichtsbarkeit weiter. Das Oberste Gericht wurde allerdings aufgehoben und durch ein Appellationsgericht an jedem Distriktsort ersetzt. Diese Gerichte hatten polnisches Recht unter Polen anzuwenden. Im Kollisionsfalle hatten die deutschen Gerichte und das deutsche Recht den Vorrang.

Post

Hans Frank auf einer Briefmarke des Generalgouvernements, die die Alliierten gefälscht hatten, um Hitler gegen ihn aufzubringen
(links das Original)
Dr. Karl Lasch, Dr. Otto Wächter, Generalgouverneur Dr. Hans Frank, Dr. Ludwig Fischer und Ernst Zörner im Generalgouvernement
General der Infanterie z. V. Siegfried Haenicke (oben) spricht in Krakau; unten von links: Staatssekretär Wilhelm Koppe, SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS und der Polizei, HSSPF Warthe (Posen) / HSSPF Ost Dr. Hans Frank, General der Flieger Walter Sommé, Kommandierender General und Befehlshaber im Luftgau VIII (Krakau), Staatssekretär Dr. Josef Friedrich Bühler, Stellvertreter von Dr. Frank, und Generalleutnant Kurt Oppenländer, Kommandant von Krakau seit dem 1. Oktober 1943.

Das Post- und Fernmeldewesen wurde durch die „Deutsche Post Osten“ wahrgenommen. Deren Leiter hatte seinen Sitz in Krakau. Ihm unterstanden die Distriktspostverwaltungen und unter diesen die Vorsteher der einzelnen Postämter. Die Deutsche Post Osten gab eigene Postwertzeichen heraus. Im Dezember 1939 wurden provisorisch mit polnischer Währungsbezeichnung und „Deutsche Post Osten“ überdruckte Hindenburg-Marken in Umlauf gebracht, im Frühjahr 1940 polnische Marken mit Überdruck „Generalgouvernement“. Bis Herbst 1944 erschienen rund 85 eigens gestaltete Werte. Zu den Gestaltern zählten Prof. Puchinger, Prof. F. Lorber und Prof. Wilhelm Dachauer. Seit Oktober 1943 war das Generalgouvernement in das reichsdeutsche System der Postleitzahlen eingebunden. Es galt für das gesamte Gebiet die Postleitzahl 7 a.

Bahn

Die während des Polenfeldzuges in Lodsch errichtete neue deutsche Eisenbahndirektion und die nach Krakau von der Reichsbahndirektion Oppeln aus vorgeschobene Betriebsabteilung wurden zum 9. November 1939 in Krakau zur „Generaldirektion der Ostbahn“ vereinigt. Diese leitete über die Ostbahn-Betriebsdirektionen (seit Dezember 1940: Ostbahn-Bezirksdirektionen) Krakau, Lublin, Radom und Warschau die Ostbahn, die das Eisenbahnnetz der früheren polnischen Staatsbahn PKP übernommen hatte, allerdings nicht deren Rechtsnachfolger war. Der Betrieb wurde zum größten Teil durch deutsches Eisenbahnpersonal wahrgenommen.

Bis zum Winter 1939/40 waren Zerstörungen im ehemals polnischen Eisenbahnnetz soweit beseitigt, daß die deutschen Truppen vom Bug und San mit der Eisenbahn zurückgeführt werden konnten. Im Frühjahr 1940 waren die Eisenbahnstrecken bis auf einige noch fehlende Brückenreparaturen wieder einsatzfähig.

Nach Abschluß des deutsch-sowjetischen Wirtschaftsvertrages im Frühjahr 1940 wurden die Grenzübergänge bei Brest-Litowsk und Przemysl erheblich ausgebaut. Dort wurden leistungsfähige Umladebahnhöfe errichtet, da hier die russische Breitspur auf die europäische Normalspur traf und die Wagen umgespurt werden mußten.

Seit Oktober 1940 wurden die West-Ost-Strecken durch das Generalgouvernement so weit ausgebaut, daß sich ihre Transportkapazität vervielfachte. Mit der Eingliederung des neuen Distrikts Galizien am 1. August 1941 wurde die neue Ostbahn-Bezirksdirektion Galizien errichtet. Diese konnte allerdings erst am 1. Dezember 1941 das Streckennetz von der Haupteisenbahndirektion Kiew übernehmen.

Im Herbst 1942 wurde die Ostbahn-Bezirksdirektion Lublin aufgelöst und ihr Netz auf das der Direktionen Krakau, Radom und Warschau verteilt. Durch Erlaß vom 8. März 1943 wurde auch die Ostbahn-Bezirksdirektion Radom aufgelöst; ab 1. Mai wurden für die drei verbleibenden Direktionen Krakau, Lemberg und Warschau – die jetzt Ostbahndirektionen hießen – Präsidenten ernannt. Im übrigen wurde die volle Reichsbahnorganisation eingeführt.

Mit dem Vorrücken sowjet-bolschewistischer Truppen wurden die Dienststellen der Ostbahn 1944/45 nach und nach in den Westen verlagert und erreichten schließlich im Frühjahr 1945 über Bayreuth den Raum nördlich von Pilsen. Dort wurde der Dienstzug des Präsidenten der Ostbahn von VS-amerikanischen Streitkräften besetzt.

Kraftverkehr

Das Unterscheidungskennzeichen für im Generalgouvernement zugelassene Kraftfahrzeuge war Ost. Davor befanden sich jeweils die römischen Ziffern I bis V für die Distrikte Krakau, Lublin, Radom, Warschau und Galizien.

Ortsnamen

Die polnischen Ortsnamen behielten weiterhin ihre Gültigkeit. Die wichtigeren Orte erhielten allerdings eingedeutschte oder der deutschen Sprache angepaßte Bezeichnungen.

Personen

Distrikt-Gouverneure

Distrikt Galizien

Gouverneure des Distrikts Galizien:

  • Karl Lasch (1. August 1941 bis 6. Januar 1942, hingerichtet oder Suizid)
  • Otto Wächter (22. Januar 1942 bis Juli 1944)

Distrikt Krakau

Gouverneure des Distrikts Krakau:

Distrikt Lublin

Gouverneure des Distrikts Lublin:

Distrikt Radom

Gouverneure des Distrikts Radom:

Distrikt Warschau

Gouverneur des Distrikts Warschau:

Frühere Generalgouvernements

Bis 1918 handelte es sich bei dem Begriff „Generalgouvernement“ um die traditionelle preußisch-deutsche Bezeichnung für ein befriedetes Besatzungsgebiet, das bereits unter Zivilverwaltung steht, einer endgültigen staatsrechtlichen Klärung aber noch nicht zugeführt wurde. Bereits seit den Freiheitskriegen hatte es solche Generalgouvernements gegeben:

Siehe auch

Literatur

Verweis