Jugendamt der DAF

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Das Jugendamt der DAF war ein Amt des Zentralbüros der Deutschen Arbeitsfront. Sein Zuständigkeitsbereich war die Jugendbetreuung und Jugendberufserziehung der Lehrlinge In Zusammenarbeit mit der Hitlerjugend, den Handwerks- und Handelskammern und weiteren Ämtern der DAF.

Grundlegendes

Die Abgrenzung zum Erziehungsanspruch der Hitlerjugend erfolgte in einem Abkommen DAF-HJ vom 1. November 1938. Genauer erfolgte keine Abgrenzung, sondern eine Verzahnung zwischen Erziehung durch die HJ und dem Betrieb als Ganzheit in Verantwortung der DAF.

„Der Leiter des Jugendamtes der DAF ist gleichzeitig der Berufsreferent des Reichsjugendführers und gehört mit seinen Mitarbeitern dem Stabe des Sozialen Amtes der Reichsjugendführung an.“[1]

Hier wurde für 5 Millionen Jugendliche, davon 2/3 in Klein- und Mittelbetrieben, gesorgt. Vor Ort waren die Jugenddienststellen der DAF für die Betreuung der Jugendlichen zuständig. Sie wurden bei den Fachämtern, auf Gau-, Kreis- und Ortsebene durch Betriebsjugendwalter organisiert. In der Anfangszeit der DAF waren die Betriebsjugendwalter noch Sprecher der Jugend oder Vertrauensmädel, später war eine abgeschlossene Berufsausbildung und HJ-Mitgliedschaft Vorschrift. Die mit Stand November 1938 (Altreich) 20.300 Betriebsjugendwalter und 14.520 Betriebsjugendwalterinnen führten den Jugendbetriebsappell, die Jugendbetriebsabende und die Leibesübungen[2] während der Arbeitszeit durch und sorgten für die Anwendung des Jugendschutzes. Unter 16 Jahre betrug der Mindesturlaub 15 Arbeitstage, über 16 Jahre 12 Arbeitstage. Bei einer mindestens zehntätigen Teilnahme an Lager oder Fahrt der HJ kahmen noch drei bis sechs Arbeitstage hinzu. Neben den Leibesübungen wurde im Rahmen der Gesundheitsführung auch die Gesundheitsdienstausbildung der Gesundheitsdienst-Mädel in ihren Gesundheitstrupps betrieben.

Jugendschutzgesetz, Arbeitszeitordnung

Jugendrecht

Der Leiter des Jugendamtes war seit Anfang 1936 auch Leiter des Jugendrechtsausschusses der Akademie für Deutsches Recht. Das Jugendschutzgesetz vom 30. April 1938, ab dem 1. Januar 1939 in Kraft, legte Zeugnis über die dort geleistete Arbeit ab. Mit den Erlassen des Reichswirtschaftsministers vom 22. Oktober und 15. Dezember 1938 wurde zum 1. April 1939 die Lehrzeit auf drei Jahre erhöht. Die Möglichkeit der Ausnutzung des Lehrlings durch eine Lehrzeitdauer nach Lehrvertrag, die über die Lehrabschlußprüfung hinausging, wurde durch den Reichswirtschaftsminister am 2. Dezember 1938 beendet. Mit Ablauf des Monats der Lehrabschlußprüfung endete das Lehrverhältnis. Das Jugendamt kontrollierte die Lehrlingsunterkünfte (236 Heime 1938) und sorgte vielfach für die Aberkennung der Befähigung zur Lehrlingsausbildung, wenn sich der Lehrherr als unfähig erwies.

Berufserziehung

Beste Berufsausbildung stärkt unsere Front!

Die Jugendberufserziehung des Jugendamtes wurde seit 1935 durch das Amt für Berufserziehung und Betriebsführung der DAF organisiert. Der Leiter des Jugendamtes war ebenfalls Leiter der Jugendabteilung des Amtes für Berufserziehung und Betriebsführung. In Zusammenarbeit mit dem Sozialen Amt der HJ und der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wurden für die HJ berufskundliche Heimabende und Betriebsbesichtigungen[3], für die Eltern berufskundliche Wochen durchgeführt. Bei der Mädelarbeit wurde die Herausführung der Mädel aus der Hilfsarbeiter- in eine Facharbeiterschaft zum Ziel. Statt alleiniger hauswirtschaftlicher Kurse waren die Lücken in der Betriebs- und Meisterlehre zu füllen. Die hauswirtschaftlichen Arbeitsgemeinschaften in Zusammenarbeit mit dem BDM-Werk Glaube und Schönheit wurden dennoch nicht vernachlässigt. Die zusätzliche Berufsschulung stellte dabei die Hauptaufgabe der Jugendberufsarbeit dar. Vorbild war die Berufsschulung des Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verbandes (DHV) bzw. der Deutschen Angestelltenschaft. Fachliche Arbeitsgemeinschaften, ergänzende Übungswerkstätten[4] (Tag/Reichserziehungswoche der Deutschen Übungswirtschaft), wirtschaftskundliche Fahrten für Teilnehmer am Reichsberufswettkampf, Wettbewerbe und Begabtenförderung wurden nun nicht nur für die Angestellten, sondern vermehrt für Facharbeiter und Handwerker durchgeführt. Ausbildungsmängeln wurden durch die Entsendung von Jugendwarten in die Prüfungsausschüsse der Handwerkskammern und der Industrie- und Handelskammern entgegengewirkt. Musterlehrgänge für Handwerker, Drogisten, Landarbeiter und die Seeschiffahrt wurden eingeführt.

Presse

Jugendbücherei Julienhütte, Oberschlesien

Beim Reichsberufswettkampf (RBWK) war das Jugendamt durch eine Abteilung Jugend im Presseamt der DAF eingebunden. Hier wurde die Wochenbeilage Arbeit und Jugend für die Tagespresse erstellt und Jugendzeitschriften betreut. Die Zusammenarbeit mit dem Propagandaamt der DAF wurde durch die Abteilung Presse/Propaganda des Jugendamtes der DAF geregelt. Ausstellungen, Filmvorführungen, Jugendbüchereien, Kundgebungen und Werkzeitungen wurden hier betreut. Von 1938 bis ca. 1941 wurde von Jugendamt und Sozialem Amt monatlich der Mitteilungsdienst Schaffende Jugend herausgegeben. Er diente der Unterrichtung der Jugendwalter in Fachämtern, auf Gau- und Kreisebene. Darüber hinaus gab es Sonderausgaben:

  • Jugendarbeit im Betrieb
  • Hauswirtschaftliche Ertüchtigung im Betrieb
  • Die Jugendarbeit der Deutschen Arbeitsfront im Jahre 1938
  • Mädel im Beruf
  • Das Jugendschutzgesetz und seine Durchführung
  • Der Ortsjugendwalter der DAF

Fußnoten

  1. Jugendbetreuung und Jugendberufserziehung. In: Otto Marrenbach: Fundamente des Sieges – Die Gesamtarbeit der Deutschen Arbeitsfront von 1933 bis 1940. 1940. S. 243–265. hier S. 244
  2. Durchführungsbestimmung von Anfang 1939
  3. HJ-Anordnung vom 26. September 1938
  4. Jugendamt der DAF (Hg.): Arbeitsunterlagen für die Übungsfirmen und Übungsbüros der Deutschen Übungswirtschaft in der DAF. 1937