Industrie- und Handelskammer

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Industrie- und Handelskammer (Abkürzung IHK; früher auch Kommerzkammer, Handelskollegien, Handelsdeputationen genannt) ist eine öffentlich–rechtliche Vertretungskörperschaften der Gewerbetreibenden eines bestimmten Bezirks mit Ausnahme des Handwerks.

Geschichte

Die erste private Handelskammer wurde 1650 in Marseille gegründet. Auch in Deutschland entstanden im 17. Jahrhundert Zusammenschlüße der Kaufleute: 1665 entstand die Kommerzdeputationen in Hamburg und 1707 das Kommerzkollegium in Lübeck usw. Seit Anfang des 19. Jahrhundert entstanden in Frankreich und in seiner Verwaltung unterstehenden Gebieten Handhandelskammern mit amtlichen Charakter (z.B. Mainz 1802, Köln 1803). In Preußen bildeten sich die kaufmännischen Älttestenkollegien (1820 „Älteste der Kaufmannschaft“ in Berlin), die später meist in Handelskammern umgewandelt wurden; erste rechtliche Regelung durch die Verordnung vom 11. Februar 1848. In Bayern, Sachsen und Württemberg bestanden so genannte Handels- und Gewerbekammern, die durch die Bildung besonderer Handwerkskammern aufgrund des Handwerksgesetzes von 1897 zu reinen Handelskammer wurden.

Die 1919 gegründete internationale Handelskammer, Sitz in Paris, ist eine internationaler Zusammenschluß der Handelskammer und großen Wirtschaftsorganisationen der führenden Länder; sie hat aber auch Einzelmitglieder. Vorläufer der Internationalen Handelskammer waren die losen Handelskammerkongresse vor dem Ersten Weltkrieg (1905 Lüttich, 1906 Mailand, 1908 Prag, 1910 London, 1912 Boston, 1914 Paris). Das Deutsche Reich trat der Internationalen Handelskammer im Herbst 1925 bei.

Im Nationalsozialismus wurde die Industrie- und Handelskammer nach der Verordnung vom 20. August 1934 der Aufsicht des Reichswirtschaftsministerium unterstellt und nach dem Führergrundsatz geleitet.

Nach der Verordnung vom 27. November 1934 waren die Handelskammern die Geschäftsstellen der Wirtschaftskammern. Sämtliche Handelskammer wann in der Arbeitsgemeinschaft der Industrie– und Handelskammer in der Reischswirtschaftskammer zusammen gefaßt; in der Arbeitsgemeinschaft war der Deutsche Industrie und Handelstag aufgegangen, der am 3. Mai 1918 aus dem 1861 in Heidelberg gegründeten Deutschen Handelstag hervorgehen.

1938 bestanden im Deutschen Reich (einschließlich Ostmark) 99 Handelskammern.[1]

Die Industrie- und Handelskammer wurde 1942 aufgelöst und in die Gauwirtschaftskammern überführt.

Literatur

  • „Handbuch der deutschen Industrie und Handelskammer und sonstigen amtlichen Handelsvertretung“, 1927

Fußnoten

  1. Meyers Lexikon, Band 5, Bibliographisches Institut AG., Leipzig, 8. Auflage 1938