Kaiserlich und königlich

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Auch wenn vielfach vom k. u. k. Zollamtsoffizial Alois Hitler geschrieben wird (Geschichte & Wissen. Heft 11. Jan/Feb 2012. S. 9.), die Zollwache war seit 1867 Sache der entsprechenden Reichshälfte und somit k. k.

K. u. K. (Kaiserlich und königlich) war die Bezeichnung für beide Reichshälften der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn. Das erste k. (kaiserlich) stand für den Titel „Kaiser von Österreich“, das zweite k. (königlich) für den Titel „König von Ungarn“.

Erläuterung

Das bis zur Doppelmonarchie 1867 im gesamten Kaisertum Österreich (Nachfolger des Erzherzogtums Österreich) gebräuchliche k. k. wurde nur noch für die österreichische Reichshälfte Cisleithanien verwendet. Auch hier stand das erste k. für den Kaiser von Österreich, das zweite k. hingegen für den Titel des Königs von Böhmen. Das Königreich Böhmen gehörte ab 1867 zur österreichischen Reichshälfte.

Die nur in der ungarischen Reichshälfte Transleithanien vorhandenen staatlichen Einrichtungen führten die Kürzel m. k. (ungarisch), k. u. oder kgl. ung. Gemeinsame k. u. k. Einrichtungen für beide Reichshälften waren das Außenministerium, ein Finanzministerium zur Finanzierung reichsweiter Angelegenheiten und das Heer (Kriegsministerium) mit Ausnahme der k. k. Landwehr. Zu den k. k. Einrichtungen der österreichischen Reichshälfte gehörte u. a. der Reichsrat und die Zollwache.

Wenig bekannt ist, daß es das Kürzel K. u. K. mit dem zweiten deutschen Kaiserreich ab 1871 auch in geringem Umfang für den König von Preußen und Kaiser von Deutschland gab. Heinrich Stuthmann als Inhaber des Hotel Stuthmann im preußischen Pasewalk durfte sich ab dem 5. März 1872 Hoftraiteur S. K. u. K. Hoheit (Hofkoch, Delikatessenlieferant) nennen.[1]

Kennzeichen der Doppelmonarchie

  • Der Monarch selbst wurde als Seine k. und k. apostolische Majestät bezeichnet.
  • Die Erzherzöge und Erzherzoginnen waren mit dem Prädikat k. u. k. Hoheit ausgestattet.
  • Das Ministerium des kaiserlichen und königlichen Hauses und des Äußeren, der Minister und die Vertretungen (Gesandtschaften, Konsulate) im Ausland wurden als k. u. k. bezeichnet. Friedrich Ferdinand von Beust, der erste Amtsinhaber 1867–1871, trug den Titel „Reichskanzler“, der auf ungarischen Wunsch ab 1871 nicht mehr vergeben wurde. Siehe Außenminister und Vorsitzende des gemeinsamen Ministerrates.
  • Das ursprüngliche Reichsfinanzministerium, seit 1903 Gemeinsames Finanzministerium, und sein Minister waren k. u. k. (Das Ministerium war ausschließlich für die Finanzierung der gemeinsamen Angelegenheiten zuständig; in beiden Reichshälften bestanden eigene Finanzministerien für deren Angelegenheiten. Siehe Liste der Finanzminister Österreich-Ungarns (1867–1918).
  • Die gemeinsame Kriegsmarine wurde offiziell als k. u. k. bezeichnet.
  • Die Gemeinsame Armee, in Friedenszeiten nur „(gemeinsames) Heer“ genannt, wurde auf ungarischen Wunsch ab 1889 als k. u. k. geführt. Bis dahin war regelwidrig die Bezeichnung k. k. verwendet worden. (Die Bezeichnung kaiserliche und königliche Armee wurde nur im Krieg eingesetzt.)
  • Letztlich führte Franz Joseph am 20. September 1911 bei einem Ministerwechsel den Begriff „Kriegsminister“ statt des bisher verwendeten Titels „Reichskriegsminister“ ein.[2] Das Ministerium wurde nun als k. u. k. Kriegsministerium bezeichnet. Siehe k.u.k. Kriegsminister.
  • Der gesamte Hofstaat Seiner Kaiserlichen und Königlich Apostolischen Majestät gehörte zu den gemeinsamen Einrichtungen, vom k. u. k. Obersthofmeister über drei der vier Leibgarden des Monarchen (die k. u. k. Leibgarde fiel nicht darunter) bis zur Aufsicht über die k. k. Hoftheater in Wien, die k. u. k. Burghauptmannschaften in Wien und Budapest und die anderen vom Monarchen benützten Schlösser.[3]

Die Bezeichnungen in den anderen Sprachen der Monarchie

deutsch tschechisch ungarisch polnisch slowenisch kroatisch
k. u. k. c. a k. – císařský a královský cs. és kir. – császári és királyi  C. i K. – Cesarski i Królewski  c. in kr. – cesarski in kraljevski  c. i. kr. – carski i kraljevski
k. k. c.k. – císařsko-královský cs. kir. – császári-királyi C. K. – cesarsko-królewski c. kr. – cesarsko-kraljevski c. kr. – carsko kraljevsko
k. u. král. uher. – královský uherský  m. kir. – magyar királyi królewski węgierski kr. ug. – kraljevsko ugarsko

Siehe auch

Fußnoten

  1. Kurt Haase: Pasewalk als Garnisonsstadt. 1982. S. 29.
  2. Tageszeitung Wiener Zeitung vom 22. September 1911, S. 1.
  3. Siehe Hof- und Staatshandbuch der österreichisch-ungarischen Monarchie, hier Ausgabe von 1900.