Kaiserschnitt

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Bei der Schnittentbindung bzw. beim Kaiserschnitt (Sectio caesarea, von lat. caesarea „kaiserlich“ und sectio „Schnitt“) wird der Säugling bei der Geburt auf operativem Wege aus der Gebärmutter der Mutter geholt. Es wird ein tiefer Unterbauch-Querschnitt an der Schamhaargrenze vorgenommen. Entwickler des konservativen Kaiserschnittes war der deutsche Mediziner und Geheime Hofrat Prof. Dr. Ferdinand Adolph Kehrer (1837–1914)[1].

Wurde diese Operation früher fast ausschließlich aus medizinisch dringenden Gründen durchgeführt, so wird der Kaiserschnitt heutzutage oft auch auf Wunsch der werdenden Mutter, häufig aus Angstindikatoren heraus, angewandt („Wunschkaiserschnitt“).

Bezeichnung

Der genaue Ursprung des Begriffs „Kaiserschnitt“ ist unklar. Er könnte im Mittelalter geprägt worden sein und auf das lateinische Verb caedere (= schneiden) zurückgehen. Kinder, die auf diese Weise das Licht der Welt erblickten hießen deshalb caesones („Schnittlinge“). Vielleicht stammt der Begriff aber auch aus dem 8. Jahrhundert und bezieht sich auf das römische Gesetz, die Lex regis, welches später Lex cesarae genannt wurde. In ihm war festgelegt, daß das ungeborene Kind einer verstorbenen Mutter getrennt von dieser bestattet werden sollte.

Statistische Entwicklung und Gründe

Die Häufigkeit von Kaiserschnittgeburten hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt. Waren 1991 15,3 % und 1995 18 % aller Krankenhausentbindungen Kaiserschnitte, lag der Anteil 2005 bei 27,5 % und 2010 bei 31,9 %.[2][3]

Es steht zu vermuten, daß dies nicht nur auf medizinische Notwendigkeiten zurückzuführen ist, sondern daß insbesondere die Zahl der Wunschkaiserschnitte stark angestiegen ist. Das erhöhte Risiko von Geburtsschäden läßt Ärzte bei problematischen Schwangerschaften (zum Beispiel großer Kopfumfang, Beckenendlage, Frühgeburtlichkeit) im Zweifelsfall aus haftungsrechtlichen Gründen zunehmend zum Kaiserschnitt tendieren.

Als weitere Gründe für die zunehmende Kaiserschnittquote gelten das immer höhere durchschnittliche Geburtsgewicht in den Industriestaaten, das offenbar vorwiegend auf die verschlechterten Ernährungsgewohnheiten zurückzuführen ist, organisatorische Vorteile (Planbarkeit) und finanzielle Auswirkungen (Arzthonorar). Bei einem absehbaren Geburtsgewicht von deutlich über vier Kilogramm wird meist ein Kaiserschnitt durchgeführt.

Ab einem absehbaren Geburtsgewicht von vier Kilogramm ist der Arzt zur Vermeidung einer Haftung wegen Aufklärungsmangels nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zumindest dann, wenn weitere Risikofaktoren vorliegen, verpflichtet, auf die Möglichkeit der Kaiserschnittgeburt hinzuweisen.

Folgen von Kaiserschnitt-Geburten

Es wird behauptet, daß ein Kind, das per Kaiserschnitt geboren wird, leicht ein Glaubenssystem entwickelt, das mit Hilflosigkeit und dem Gedanken „Egal, wie schwierig mein Leben ist, irgend jemand wird mich retten und da rausholen“ einhergeht. Es gibt jedoch weder wissenschaftliche noch persönliche Erfahrungswerte, die diese Behauptung belegen. Es scheint sich um einen ideologischen Streit zwischen den Verfechtern der natürlichen Geburt und die Befürworter des Kaiserschnittes zu handeln.

Der Kampf ums Leben, den ein Neugeborenes auf dem Weg durch den Geburtskanal erfährt, kann ein wichtiger Teil für die Entwicklung seines Überlebenswillens sein, und im späteren Leben könnte bei Menschen, die durch einen Kaiserschnitt zur Welt kamen, die Abhängigkeit von Medikamenten und Ärzten größer sein als der normale Wille und ihr Glauben an Selbstheilungsprozesse.[4] Aber auch diese Theorien bleiben unbestätigt.

Verweise

Fußnoten