Konzil von Nizäa (325)

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Erste Konzil von Nizäa Konzil von Nicäa wurde wurde vom römischen Kaiser Konstantin I. einberufen und fand im Jahre 325 bei Konstantinopel statt. Auf dem Konzil wurde so lange über die angebliche Gottgleichheit von Jesus abgestimmt, bis die meisten Teilnehmer abgereist waren, womit Jesus quasi durch einen manipulierten Mehrheitsbeschluß zum Gott erklärt wurde. Das Konzil ging – nach rund zweimonatiger Dauer – am 25. Juli 325 mit der Formulierung eines Glaubensbekenntnisses zu Ende, in dem bestimmt wurde, daß Christus dem Gottvater wesensgleich sei, wie es der Erzpriester Athanasius aus Alexandria in Ägypten gefordert hatte.

In der Folge dieser Grundentscheidung (die erst die dem Neuen Testament fremde Trinität begründete) kam es zum endgültigen Bruch mit den Arianern, die keinerlei Verletzung der Einheit und Einzigkeit Gottes zuließen. Zu den Arianern zählten auch besonders früh christianisierte Ostgoten.

Das Konzil legte weiterhin fest, daß das Osterfest am Sonntag nach dem jüdischen Passahfest gefeiert werden sollte.

Zeitumstände

Der römische Kaiser Konstantin I. hatte seit etwa 313 (Toleranzedikt von Mailand) das Christentum privilegiert, weil es die Reichseinheit gewährleistete. Diese Funktion war durch den arianischen Streit gefährdet. Konstantin sah in der Sicherung des kirchlichen Friedens zu Recht eine wesentliche kaiserliche Aufgabe mit politischen Implikationen.

Das Konzil fand in Nizäa statt, damals die zweitgrößte Stadt von Bithynien und nur etwa 30 km vom damaligen Kaisersitz Nikomedia entfernt, ein Ort, der zu Land und zu See gut erreichbar war. Die Lokalitäten gehörten vermutlich zum kaiserlichen Palast.

Die Eröffnungssitzung fand am 20. oder 25. Mai 325 statt, und das Konzil endete Ende Juli des gleichen Jahres mit einem Bankett zur Feier des 20. Jahrestags der Thronbesteigung von Kaiser Konstantin.

Die Teilnehmer

Kaiser Konstantin hatte alle 1.800 Bischöfe der damaligen christlichen Kirche (etwa 1.000 im griechischen und 800 im lateinischen Sprachraum) brieflich zur Teilnahme aufgefordert und übernahm die Reisespesen der etwa 300 Bischöfe, die die Einladung annahmen.

Da jeder Bischof zwei Presbyter und drei Diakone mitbringen konnte, dürften bis zu zweitausend Personen am Konzil teilgenommen haben. Die meisten östlichen Provinzen des Reichs waren gut vertreten. Von der lateinischen Kirche kamen jedoch nur sieben: Ossius von Córdoba, Nicasius von Dijon, Caecilian von Karthago, Domnus von Strido, Markus von Kalabrien und die beiden Presbyter Victor (oder Vitus) und Vicentius als Abgeordnete des alten Bischofs von Rom Silvester I.

Unter den Bischöfen waren einige, z.B. Paphnutius von Theben, Potamon von Heraklea und Paul von Neo-Caesarea, sichtbar durch die erst 15 Jahre zurückliegende Christenverfolgung verstümmelt. Bemerkenswert sind Jakobus von Nisibis, der als Einsiedler, oder Spyridion von Zypern, der auch als Bischof noch als Schafhirte gelebt hatte. Daneben waren auch Nikolaus von Myra, ein persischer Bischof Johannes und ein gotischer Bischof Theophilus anwesend. Auf Befehl des Kaisers nahm auch der alexandrinische Presbyter Arius teil.

Die Teilnehmer hatten bezüglich der Hauptfrage im Wesentlichen drei Positionen:

  • Die Arianer oder Eusebianer waren etwa zwanzig Bischöfe unter der Führung des einflussreichen Eusebius von Nikomedia, des späteren Patriarchen von Konstantinopel, der mit der kaiserlichen Familie verbunden war, und des Presbyters Arius.
  • Die Homoousianer (von homo-ousios, wesensgleich) hielten an der vollkommenen Göttlichkeit Christi fest. An der Spitze standen die Patriarchen Alexander von Alexandria, Eustathius von Antiochia und Makarius von Jerusalem, dazu Ossius von Córdoba, der Hofbischof, und insbesondere der junge Erzdiakon Athanasius von Alexandria, der zwar weder Sitz noch Stimme hatte, aber sich bezüglich Beharrlichkeit, Argumentation und Eifer auszeichnete.
  • Die Mehrheit nahm auf die eine oder andere Art eine Mittelposition ein. Eine wichtige Gruppe gehörte zu den Schülern des Origenes, die theologisch in der Mitte standen (auch beide Parteien gebrauchten Argumente, die sie von Origenes herleiteten).

Bekenntnis von Nizäa

Praktisch alle Bischöfe unterschrieben das von Ossius vorgeschlagene nizäische Glaubensbekenntnis, zuerst Ossius und nach ihm die beiden römischen Presbyter im Namen ihres Bischofs. Auch Eusebius von Zäsarea unterschrieb nach einem Tag Bedenkzeit und verteidigte seine Unterschrift in einem Brief an sein Bistum.

Eusebius von Nikomedia und Theognis von Nizäa unterschrieben das Bekenntnis, jedoch ohne den Zusatz der Verdammung der Arianer, und wurden dafür abgesetzt und für eine Zeit verbannt, schlossen sich aber schließlich den Beschlüssen des Konzils an. Nur zwei ägyptische Bischöfe, Theonas und Secundus weigerten sich konsequent zu unterschreiben und wurden mit Arius nach Illyrien verbannt.

Die Bücher von Arius wurden verbrannt, der Besitz seiner Schriften unter Todesstrafe gestellt, und seine Partei als Feinde der Christenheit bezeichnet.

Ostertermin

Das Konzil definierte den Termin des Osterfestes. Diese Definition ist bis zum heutigen Tage gültig. Es wurde beschlossen:

  • Ostern muß bei allen Kirchen am gleichen Tag gefeiert werden.
  • Ostern ist nach dem Frühlingsbeginn zu feiern.
  • Ostern ist an einem Sonntag nach dem ersten Vollmond zu feiern.
  • Der Bischof von Alexandria soll jährlich das Osterdatum berechnen und es frühzeitig dem Papst in Rom melden, damit es von hier aus allen anderen Kirchen angezeigt werden kann. Die Alexandrinische Wissenschaft wurde als die am besten für mathematisch-astronomische Berechnungen befähigte gehalten. Der Papst sollte aber aus den differierenden Ergebnissen konkurrierender Berechnungsarten auswählen oder eine Einigung durch Verhandlungen herbeiführen.

Siehe auch

Literatur

Verweise

  • DER SPIEGEL 1962: GOTTES EIGENES KONZIL. Zweitausend Jahre Apostel, Päpste und Politik in Namen Christi, hierzu speziell Teil 2 Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4