Länderfinanzausgleich

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Der Länderfinanzausgleich ist ein in der BRD gesetzlich verankertes Verfahren zur Umverteilung erwirtschafteter Gelder in den Bundesländern. Hierbei werden die Einnahmen wirtschaftlich effizienterer Länder an wirtschaftlich ineffizientere verteilt. Während eine gewisse Unterstützung oder ggf. auch finanzieller Ausgleich an naturgegeben (geographisch) benachteiligte oder gebietsstrategisch wichtige Regionen als nationalpolitisches Instrument und nationalstaatliche Klammer immer ein unverzichtbares innenpolitisches Instrument sein wird, ist der Länderfinanzausgleich in der BRD zu einer sozialistischen Zwangsverpflichtung zur umfassenden Finanzierung korrupter sowie inkompetenter Leistungsverweigerer mutiert.

Einer der größten politischen Siege des Bundeskanzlers Gerhard Schröder (Amtszeit: 1998 bis 2005) war es, CDU-geführte Bundesländer dazu zu bringen, daß sie – zu eigenem Länder-Nutzen – einer sogenannten „Verstetigung“ des Länderfinanzausgleichs zugestimmt haben. Damit brach eine wesentliche Säule der politischen Argumentation der CDU/CSU in sich zusammen, von der diese politische Formation sich auch in der langen Dauer der Ära Merkel (seit 2005) nie mehr erholt hat. CDU-Politiker, die Steuergerechtigkeit, Steuervereinfachung und Leistungsgerechtigkeit fordern (oder sich der Helmut Kohlschen Parole „Leistung muß sich wieder lohnen“ anschließen), reden gegen den Wind, denn führende Ministerpräsidenten ihrer eigenen Partei haben ja bei der „Verstetigung“ des Länderfinanzausgleichs bewiesen, daß das alles nur leeres und hohles Gerede ist.

Als leistungsfeindliches Instrument mittlerweile restlos in Verruf geraten, wird der Länderfinanzausgleich mit Beginn des Jahres 2020 abgeschafft und durch den sogenannten Bund-Länder-Finanzpakt ersetzt,[1] der jedoch bloß unter neuem Namen denselben sozialistischen Zwangsmechanismus fortführen bzw. – da nun unter zentralstaatlicher Ägide stehend – noch verstärken wird.

Verweise

Fußnoten