Abgeordneter
Abgeordnete (auch Parlamentarier; Repräsentanten; Deputierte oder Volksvertreter) sind die von Wahlberechtigten in eine Versammlung, z. B. Parlament oder Nationalversammlung, gewählten Personen.
Allgemeines
Abgeordnete sind von Wahlmännern abzugrenzen. Während Abgeordnete für eine bestimmte Dauer die Wähler vertreten, haben Wahlmänner lediglich eine Stimme in einer einzelnen konkreten Wahl. Lediglich umgangssprachlich spricht man bei den Mitgliedern kommunaler Selbstverwaltungsgremien von Abgeordneten. Abgeordnete können frei gewählt werden, jedoch können Abgeordnete auch aus Scheinwahlen hervorgehen, ernannt werden oder das Mandat qua Amt oder Geburt erhalten.
Abgeordnete genießen in den meisten Staaten sogenannte parlamentarische Immunität, d. h. sie unterliegen nicht der Strafverfolgung, soweit nicht das Parlament ein Verfahren zur Aufhebung der Immunität vorgenommen hat. Aufgrund des Grundsatzes der Indemnität können sie für Äußerungen im Parlament grundsätzlich nicht außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden. Sie erhalten üblicherweise eine Vergütung und zumeist erhebliche Privilegien gegenüber einfachen Bürgern.
Situation in der BRD
Im Besatzungskonstrukt BRD werden die Mitglieder des Bundestages (MdB) auch als Abgeordnete oder Bundestagsabgeordnete bezeichnet. Sie werden alle vier Jahre durch ein demokratisches Ritual, die Bundestagswahl, entsandt. Wer in den Bundestag einziehen darf, bestimmen im wesentlichen und entscheidend die Parteien. Den Wählern ist eine Nebenrolle eingeräumt. Nur wer von Parteiinstanzen nominiert wird, kann vom Wähler angekreuzt werden. Dies bezieht sich auf die Direktkandidaten (sog. Erststimme) und die von den Parteien erstellten Namenslisten (sog. Landeslisten), die nur pauschal angekreuzt werden können (sog. Zweitstimme). Die MdB stehen seit Jahrzehnten de facto unter Fraktionszwang, haben also abzustimmen, wie es die jeweilige Fraktionsführung vorgibt.
Die Abgeordneten des Landtages eines Bundeslandes werden als Mitglied des Landtages bzw. in Berlin auch als Abgeordnete bezeichnet. Die Kurzbezeichnungen für die entsprechenden Abgeordneten der Landesparlamente sind MdL (Mitglied des Landtags), MdA (Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin), MdBB (Mitglied der Bremischen Bürgerschaft) und MdHB (Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft).
Ein Abgeordneter muß volljährig sein und seit mindestens einem Jahr einen BRD-Personalausweis besitzen. Hinzu kommen weitere Voraussetzungen für das passive Wahlrecht.
Abgeordnete in der BRD brauchen keinen Eid auf das Volk oder auf die Wahrung des Rechts zu leisten.