Magdeburger Prozeß

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Als Magdeburger Prozeß wird der im Dezember 1924 gegen den Staßfurter Schriftsteller Erwin Rothardt geführte Beleidigungsprozeß bezeichnet. Dieser hatte behauptet, Reichspräsident Friedrich Ebert habe durch die Unterstützung des Munitionsarbeiterstreiks während der Novemberrevolte im Januar 1918 Landesverrat begangen. Auf Grund der Beweisaufnahme wurde der Wahrheitsbeweis als erbracht angesehen und Rothardt nur wegen formaler Beleidigung verurteilt. Die moralische Verurteilung traf Ebert tief:

Das Urteil tat seine Wirkung, und es wirkte wie Gift.[1]

Die Auswirkung dieses Prozesses hinderte nur dessen baldiger Tod.

Literatur

Fußnoten

  1. Heinrich August Winkler: Schein, S. 229, dort auch das Zitat. Zum Magdeburger Beleidigungsprozess siehe ferner Heinrich August Winkler: Weg nach Westen, S. 456 und Eberhard Kolb: Weimarer Republik, S. 80.