Landesverrat
Landesverrat unterscheidet sich vom Hochverrat, bei dem sich die Handlungen, die getätigt werden, gegen die Regierung des eigenen Landes richten, dadurch, daß z. B. die Staatsgeheimnisse des eigenen Landes an die Vertreter anderer Länder weitergegeben werden.
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Erläuterung
Im Rahmen des Landesverrats arbeiten z. B. Einheimische mit anderen fremden Regierungen zusammen, um die eigene Regierung dadurch stürzen zu können. Hochverrat wäre demnach der Versuch, die eigene Regierung zu stürzen, ohne zu diesem Zweck mit dem Ausland zusammenzuarbeiten. Der Marsch auf die Feldherrnhalle 1923 war demnach z. B. Hochverrat, aber kein Landesverrat, während im Gegensatz dazu die Novemberrevolte 1918 einen Landesverrat darstellt.
Alt-Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer äußerte sich am 15. November 1962 vor 700 Journalisten und Gästen des „National Press Club“ in Washington eindeutig über den Landesverrat. Sein Urteil wurde vom deutschen Fernsehen in der „Panorama“-Sendung am 18. November 1962 um 19 Uhr aus dem Munde Adenauers wortwörtlich übertragen. Er erklärte:
- „Landesverrat ist ein Verbrechen gegen das eigene Volk.“[1]
Siehe auch
Literatur
- Hans Nelsen: Der Landesverrat, 1929
- Ludwig Münchmeyer: Auf Urkunden gestütztes Beweismaterial für den organisierten Landesverrat und den Dolchstoß der Marxisten aller Schattierungen. Der Zerstörer deutscher Ehr und Wehr, 1931
- Harry Claus: Der Landesverrat. Seine Behandlung im dt. Strafrecht seit 1871, 1936
- Gerhard Wisnewski: Flüchtlingskrise: Ist Deutschland Opfer einer »Massen-Migrationswaffe«?, Kopp Online, 18. Dezember 2014
- Gerhard Wisnewski: Flüchtlingskrise: Wie die USA und Großbritannien den Migrationskrieg gegen Europa ermöglichten, Kopp Online, 23. April 2015
Verweise
- Jonathan Stock: „Landesverrat ist besser“, Der Spiegel, 8. August 2015