Wiese, Martin

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Martin Wiese (Lebensrune.png 1976 in Anklam) ist ein Nationalsozialist, der im Zusammenhang mit einem angeblich geplanten Sprengstoffattentat auf das Jüdische Zentrum München bundesweit bekannt wurde und im Anschluß zu einer 7jährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Im Urteil wurde zwar festgestellt, daß keine konkreten Planungen vorhanden waren, doch „da dies noch hätte geschehen können“, wurde das Urteil wegen „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ gefällt.

Werdegang

Martin Wiese wurde im Mai 2005 unter anderem wegen der Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Angeblich habe seine „Kameradschaft Süd“ einen Anschlag auf das jüdische Kulturzentrum zu dessen Eröffnung am 9. November 2003 geplant. Bei einer Durchsuchung stellte die Polizei tatsächlich 1,2 kg TNT sowie unter anderem einige Schußwaffen sicher. Diese waren jedoch nicht im Besitz der Gruppe, sondern Privateigentum, und es gab keine konkreten Pläne für einen solchen Anschlag. Interessant hierbei ist, daß ein V-Mann des Verfassungsschutzes namens Didier Magnien Martin Wiese und andere Personen zur Beschaffung der Waffen in seinem Auto transportiert hatte. Nach Auffassung des Gerichtes reichten die politisch unkorrekten Ansichten des „Terroristen“ Wiese für eine Verurteilung aus: Das Gericht urteilte, „es sei Ziel des Kreises um Wiese, das so genannte demokratische System in Deutschland zu beseitigen und durch eine Staatsform nationalsozialistischer Prägung zu ersetzen.“

Keine vorzeitige Haftentlassung für Martin Wiese, das entschied das Oberlandesgericht München. Grund: „Dies sei unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nicht zu verantworten.“ Eine Gerichtssprecherin teilte mit, daß eine vorzeitige Haftentlassung unwahrscheinlich wäre. Grund: „Wieses politische Einstellung sei nach wie vor von nationalsozialistischem Gedankengut geprägt.“

Am 8. September 2010 wurde Martin Wiese aus der Haft entlassen.

Fakten zum Terrorismusprozeß

Der Fall wurde in zwei einzelne Prozesse geteilt. Im ersten Fall sollten die jüngeren Beschuldigten (drei Frauen bis zu 21 Jahren und ein damals 17jähriger aus München sowie Andreas Joachim aus Pasewalk, der bei der Sprengstoffbeschaffung involviert war) abgeurteilt werden, um sie dann als Zeugen ohne Zeugnisverweigerungsrecht benutzen zu können. Obwohl Jessica Fasel und Andreas Joachim von vorne herein kooperierten und so auch als einzige Beschuldigte keinerlei Untersuchungshaft erleiden mußten, reichte dies für eine Verurteilung aus Sicht der fünf Richter nicht aus. Daher bot die Generalbundesanwaltschaft, die mit drei Generalbundesanwälten vertreten war, den Angeklagten, obwohl man im Durchschnitt zwei bis drei Tage pro Woche im Gerichtssaal verbrachte, folgendes an: Wenn man außerhalb zu der Generalbundesanwaltschaft kommen würde und dort ein vorgefertigtes Geständnis unterschreiben würde und dieses anschließend im Gerichtssaal vorlesen würde, könnte man sich seiner Bewährungsstrafe sicher sein. Letzten Endes ging Jessica Fasel auf dieses Angebot ein und im Schlußplädoyer fiel folgender Satz: „Ohne die Aussage von Frau Jessica Fasel wäre eine Verurteilung nicht möglich gewesen.“

Im Verlauf der Ermittlungen zu dem Fall verstarben einige Zeugen und nachdem Anja Seul, Martin Wieses Anwältin, im Politmagazin Report Mainz die Rolle des V-Mannes Didier Magnien offengelegt hatte, brach sie nach dem Besuch eines chinesischen Restaurants auf offener Straße zusammen, fiel ins Koma und wachte nie wieder auf.