V-Person

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V-Person (auch V-Mann, abgekürzt VP genannt, auch V-Leute oder Konfident) bezeichnet eine Verbindungsperson oder Vertrauensperson, die als ständiger Informant eines Nachrichtendienstes, der Polizei oder des Zolls arbeitet. Dabei versucht sie im Verborgenen zu wirken, etwa in politischen oder kriminellen oder kriminalitätsverdächtigen Organisationen und Milieus, etwa der Drogenszene oder dem Rotlichtmilieu. Die Abkürzung V stammt nicht von dem Wort Vertrauen oder Verbindung, sondern von Vigilant, der mittelalterlichen Bezeichnung für Nachtwächter ab. Es bedeutet so viel wie „wachsam, schlau, aufgeweckt“.[1]

Erläuterung

Die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren definieren eine V-Person als „eine Person, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit ist, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützen und deren Identität grundsätzlich geheim gehalten wird.[2]

Die V-Person ist abzugrenzen vom Informanten, der lediglich im Einzelfall tätig wird, sowie vom verdeckten Ermittler, der Mitglied der Strafverfolgungsbehörden ist.

Personen


Musik


Siehe auch

Literatur

  • 96-book.png PDF SpitzelEx, S. 19

Fußnoten

  1. Bernadette Droste: Handbuch des Verfassungsschutzrechts, Stuttgart 2007, S. 266, ISBN 3-415-03773-8
  2. Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren, Anlage D 2.2
  3. Spiegel.png  Umerziehungsliteratur: ArtikelDer Brandstifter-Effekt, Der Spiegel, 45/2012, 5. November 2012