Metapedia:Problemfelder/Archiv/2018

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2019 

Kategorie „Deutscher Jurist“

Die Kategorie Deutscher Jurist ist m. E. überflüssig, da wir die Kategorie Deutscher Rechtswissenschaftler haben; die Begriffe sind identisch.

--Stabsdienst 00:19, 4. Lenzing (März) 2018 (CET)

Kontra.png  Sehe ich anders. Jeder Rechtswissenschaftler ist ein Jurist, aber nicht jeder Jurist (z.B. Rechtsanwälte, Richter, Politiker, Notare) ist auch ein (akademisch wirkender) Rechtswissenschaftler. Das wäre so, wie zu sagen, jeder Arzt ist ein Wissenschaftler, denn er hat ein wissenschaftliches Fach studiert. Überhaupt jeder fertig Studierte wäre dann ein Wissenschaftler. Ich denke, es ist schon ganz gut so, Kategorie:Deutscher Rechtswissenschaftler als Unterkategorie von Kategorie:Deutscher Jurist zu führen. Der Nachteil ist natürlich, daß man im Einzelfall aufpassen muß, wen man in welche Kategorie steckt. --W. Kulturkampf (Diskussion) 22:15, 17. Wonnemond (Mai) 2019 (UTC)

Rechtswissenschaftler ist jemand, der ein Universitätsstudium der Rechtwissenschaft absolviert und abgeschlossen hat. Damit wird er Jurist, wobei sich erst nach dem Studienexamen entscheidet, welchem Betätigungsfeld der Jurist sich zuwendet. Solche, die sich den klassischen juristischen Berufen widmen (Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt usw.), müssen in der BRD erst einmal Volljuristen werden, was aber nichts an ihrer (schon erreichten) Eigenschaft als Rechtswissenschaftler ändert.
Wer sich – während oder nach der Promotion – einer universitären Betätigung an einer Juristischen Fakultät widmet, begibt sich dann in die Rechtslehre und kann in einem engeren Sinn als Rechtswissenschaftler angesprochen werden – praktizierend in der Rechtslehre sozusagen, während die Masse der anderen Rechtswissenschaftler (im weiteren Sinne) in die Rechtsanwendung geht. Ein Jurist ist und bleibt immer ein Rechtswissenschaftler, so wie eine Person, die ein Medizinstudium abgeschlossen hat, ein Mediziner ist und bleibt, auch wenn sie nachher irgendwo in der Gesundheitsverwaltung eingesetzt wird, d. h. weder einen klassischen medizinischen Beruf ausübt noch sich der medizinischen Forschung und Lehre widmet.
Es wäre sonst der Begriff des Rechtswissenschaftlers den forschenden/lehrenden Juristen vorbehalten, was aber niemand annimmt. Unter dem Strich ergibt sich, daß es keine Frage des Meinens ist, was Jurist oder Mediziner bedeutet. (Allerdings ist der Begriff meines Wissens nicht gesetzlich geschützt.)
Es genügt deshalb eine Kategorie. --Stabsdienst (Diskussion) 20:27, 20. Wonnemond (Mai) 2019 (UTC)
Ich selbst weiß es jetzt nicht, denke aber, daß man in solchen Fällen ausnahmsweise auch nach WP schauen sollte, wie die das da machen. Weil man bei dem Erstellen der hier zur Frage stehenden Kategorien bei WP wohl keine besondere linksidologische Beeinflussung zu fürchten hat und dort natürlich 100 mal mehr dbzl. juristische Fachleute tätig sind, so daß allein dadurch Kategorisierungsfehler in solchen (für die linke Propaganda unrelevanten) Fachfragen eher unwahrscheinlich sind. --Thore (Diskussion) 20:57, 20. Wonnemond (Mai) 2019 (UTC)
Habe gerade mal kurz geschaut. Also die definieren da den Rechtswissenschaftler „als Juristen, der wissenschaftlich publiziert (Professor der Rechtswissenschaft etc.)“. Demnach wäre ein Richter oder Staatsanwalt, der nie wissenschaftlich publiziert, wohl "nur" als Jurist anzusehen. --Thore (Diskussion) 21:05, 20. Wonnemond (Mai) 2019 (UTC)