Metapedia:Werkstatt/Verfassungsbewegung

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Der Begriff der Verfassungsbewegung bezeichnet im Allgmeinen eine Bewegung der Bürger zur Bildung einer Verfassung eines Staates.

Bewegungen zur Bildung einer deutschen Verfassung im 19. Jhd

Es gab im Deutschland des 19. Jahrhunderts verschiedene Verfassungsbewegungen:

Verfassungsbewegung 1818/20

Die süddeutsche Verfassungsbewegung
So entstanden in Deutschland - zuerst in Sachsen-Weimar, 1816 - die ersten geschriebenen Verfassungen mit Grundrechten und Gewaltenteilung, Zweikammersystem, bürgerlichem Wahlrecht und freiem Abgeordnetenmandat; all das freilich nicht in unserem heutigen Sinne. Diese sogenannten frühkonstitutionellen Verfassungen waren ein Kompromiß: die überkommene monarchische Herrschaftsgewalt wurde mit bürgerlich-liberalen Freiheits- und Mitbestimmungsrechten verbunden. Der eine Typ war die vom Fürsten verordnete (oktroyierte) Verfassung (1818 in Bayern und Baden, 1820 in Hessen-Darmstadt), der andere die zwischen Fürst und Ständevertretung vereinbarte Verfassung (Württemberg,1819). Die süddeutschen Verfassungen berücksichtigten mit den Grundrechten den Grundsatz der “natürlichen” Gleichheit aller Menschen. Durch die Bestimmungen über die Staatsangehörigkeit, die Gleichheit vor dem Gesetz, die Freiheit der Person, der Meinung, des Berufs (u.a. die Ausdehnung der Gewerbefreiheit nach den Ideen des Württembergers Friedrich List), das Recht auf Eigentum usw. entwickelten sich die Grundformen der modernen bürgerlichen Staats- und Gesellschaftsordnung; sie beeinflußten den staats- und gesellschaftspolitischen Wandel. Nun wurden alle Bürger zu den öffentlichen Ämtern zugelassen; die Wehr- und Steuerpflicht wurden eingeführt. Neben Krone, Verwaltung und Adel traten als neues Element die gewählten Volksvertreter. Aber waren es demokratische Verfassungen? Gab es wirklich politische Gleichheit? Der grundbesitzende Adel war in der Ersten Kammer zahlenmäßig bevorzugt, das gebildete und besitzende Bürgertum in der Zweiten. Vom Grundsatz der Gleichheit aller Menschen war man zwar weit entfernt. Dennoch wurden die süddeutschen Verfassungen durch ihren fortschrittlicheren Gehalt wichtig für die weitere verfassungspolitische Entwicklung in Deutschland. Vor 1830 entstanden fünfzehn Verfassungen in Deutschland aufgrund des Artikels 13 der Deutschen Bundesakte. Sie hatten das Zusammengehörigkeitsgefühl der oft aus vielen neuen Teilen zusammengesetzten Länder gefördert. Jedoch hatte sich auch in den Verfassungsstaaten im Vormärz, wie die Epoche der liberalen Entwicklungen zwischen 1815 und 1848 genannt wird, unter dem Druck von Zensur und Polizei ein freies öffentliches Leben nicht wirklich entfalten können.

Großherzogtum Baden
Baden (unter Großherzog Karl) folgte den neuen konstitutionellen Vorstellungen am weitesten: gleich, welchem Stand zugehörig, hatte jeder Bürger das aktive Wahlrecht. Lediglich das passive Wahlrecht blieb an eine bestimmte Steuerleistung gebunden.

Königreich Württemberg
Württemberg war der einzige der deutschen Staaten, der seine Verfassung (1819, König Wilhelm I.) nicht als das Geschenk des Fürsten an seine Untertanen betrachten mußte: sie war mit dem großenteils bürgerlich-liberalen Landtag ausgehandelt worden - eine moderne Repräsentativverfassung, in deren Rahmen sich ein konstitutionelles, d.h. auf einer Verfassung beruhendes Staatsleben entfalten konnte. Auch wenn dem Landtag nur das Recht der Steuerbewilligung und der beratenden Mitwirkung bei der Gesetzgebung sowie der Beschwerde an den Fürsten, jedoch keine Gesetzesinitiative zustanden und er keinen Einfluß auf die Bildung und Fortdauer einer Regierung hatte, so wurden die süddeutschen Landtage doch zur politischen Schule des "Vormärz".

Bewegungen zur Bildung einer deutschen Verfassung heute

Es gibt in der BRD auch heute verschiedene Verfassungsbewegungen z.B.: verfassungswerkstatt.de[1]

Siehe auch

Literatur

Verweise

Fußnoten