Nationaler Kitsch

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Als patriotischer oder nationaler Kitsch wurden nach einer Erklärung des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda vom 7. April 1933 kulturschädliche Geschäfts- und Konjunkturerscheinungen mit nationalen Symbolen bezeichnet.

Rechtlicher Schutz vor Herabwürdigung nationaler Werte

Mit dem Gesetz zum Schutze der nationalen Symbole vom 19. Mai 1933 wurden Symbole als Sinnbild, Vorbild und Gegenstand der Verehrung der deutschen Geschichte, des Staates und der nationalen Erhebung vor Herabwürdigung geschützt. Dazu zählten u. a. das Ordenskreuz der Deutschritter, die Hanse, der Große Kurfürst, das Deutschland- und das Horst-Wessel-Lied, das Hakenkreuz und Uniformen. Die Notwendigkeit des Gesetzes wird deutlich bei der Betrachtung der 1933/34 zweiwöchentlich im Reichsanzeiger und Reichsministerialblatt (MBlWiA) veröffentlichten Listen mit beanstandeten Gebrauchsgegenständen[1]. Dazu gehörten Toilettenpapierumhüllungen und Scheuerlappen in schwarz-weiß-rot, Mopdosen mit der Aufschrift der gute Adolf, die Hitlerschorle, Zuckergußschweine mit Hakenkreuzen, SA-Männer als Vogelscheuchen oder Stehaufmännchen, Osterhasen in SA-Uniform, Adolf Hitler auf Schießscheiben oder Gummiabsätze mit dem Hakenkreuz. Einiges hört sich nach kommunistischer Untergrundarbeit an, war aber dennoch „ernsthaftes“ deutsches Unternehmertum um 1933. Neben der Beanstandung aufgrund von Geschmacksfragen wie bei SA-Männern, durch deren Glasaugen Führerbilder scheinen oder die schwülstige Bildpostkarte Heldische Auferstehung scheucht Untermenschentum wurde minderwertiges Material aus dem Verkehr gezogen wie Hakenkreuze aus Gummi oder Lakritze. Zuständig war die höhere Verwaltungsbehörde des Herstellungsortes, in Preußen mit Verordnung vom 15. Dezember 1933 (GS. S. 495 (Gesetzsammlung für Preußen)) die Kreispolizeibehörden, die staatlichen Polizeibehörden, die Landräte in den Landkreisen und die Bürgermeister in den Stadtkreisen[2]. Gegen die Beschlagnahmung konnte bei der obersten Landesbehörde, in Preußen der Oberpräsident der Provinz Brandenburg, Beschwerde eingelegt werden. Die Beschlagnahmung erfolgte ohne Entschädigung.

Nachkriegs-Tinnef-Geschäftemachererei mit dem NS

Adolf-Hitler-Gedenkmedaille unbekannter Herkunft

Seit 1945 wird eine Vielzahl von Devotionalien hergestellt, die mehr oder weniger gut gelungen sind.

Siehe auch

Literatur

  • Gottschick, Konrad: Nationaler Kitsch. In: Ministerial-Blatt für Wirtschaft und Arbeit (MBlWiA). Heft 12. 1934. S. 237-239.

Fußnoten

  1. Als Richtlinie galt die Anordnung des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda vom 12. Februar 1934 (Reichsministerialblatt S. 75).
  2. Runderlaß MdI vom 15. Dezember 1933, MinBliV. S. 1466.