Niedermeyer, Engelbert Valentin

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Engelbert Valentin Niedermeyer (Lebensrune.png 26. Dezember 1911; Todesrune.png 28. Mai 1946 in Landsberg am Lech) war ein deutscher SS-Unterscharführer und als Block- und Kommandoführer im KL Dachau eingesetzt.

Leben

Werdegang

Engelbert Valentin Niedermeyer wurde am 26. Dezember 1911 geboren. Er erlernte den Bäckerberuf und war bis 1933 als Sozialdemokrat politisch aktiv. Sein Vater war im Ersten Weltkrieg gefallen. Auf sich allein gestellt und aufgrund der grassierenden Arbeitslosigkeit verpflichtete Niedermeyer sich 1934 bei der SS, um eine Existenz zu gründen und seine Familie ernähren zu können. Er wurde am 24. Mai 1934 im KL Dachau eingesetzt. 1938 zum SS-Unterscharführer befördert, übte er vom 1. April dieses Jahres bis November 1941 dort die Funktion eines Blockführers aus. In dieser Eigenschaft hatte er für die Ordnung und Disziplin innerhalb seines Blocks, der sich aus 250 - 300 Lagerinsassen zusammensetzte, Sorge zu tragen. 1939 / 1940 überwachte Niedermeyer als Kommandoführer ein Häftlingsarbeitskommando beim Garagenbau. Auf Befehl des SS-Hauptsturmführers Egon Zill war Niedermeyer von Januar bis Mai 1942 als Kommandoführer dem SS-Oberscharführer Theodor Heinrich Bongartz zum Dienst im Dachauer Krematorium zugeteilt, wo er an der Verbrennung von ca. 500 Leichen beteiligt war. Von Mai 1942 bis Februar 1943 war er wieder als Blockführer im KL Dachau eingesetzt. Unmittelbar darauf wurde Niedermeyer an die Front versetzt und übte ab diesem Zeitpunkt keinerlei Funktion mehr im KL Dachau aus.

Nach Kriegsende

Am 15. November 1945 wurde Engelbert Niedermeyer mit neununddreißig weiteren Lagerangehörigen vor einem US-amerikanischen Militärgericht in Dachau der Prozeß gemacht (→Dachauer Prozesse). Vorgeworfen wurde ihm, in seiner Eigenschaft als Block- und Kommandoführer Lagerinsassen, darunter im Krematorium, regelmäßig geschlagen zu haben. Desweiteren soll er als Strafmaßnahme am sogenannten „Pfahlhängen“ von Häftlingen beteiligt gewesen sein. Auf Anordnung des SS-Hauptscharführer Josef Remmele soll Niedermeyer im November 1941 an der standrechtlichen Erschießung von 35 - 40 abgeurteilten russischen Partisanen und Saboteuren teilgenommen haben, .was ihm widerrechtlich als angeblich kriminelle Handlung angelastet wurde. Der Vorgang war jedoch kriegsrechtlich völlig legitim Niedermeyer sagte als Zeuge in eigener Sache aus und verwahrte sich dagegen, Lagerinsassen regelmäßig geschlagen zu haben. Die Verabreichung gelegentlicher Schläge sei zur Aufrechterhaltung der Disziplin notwendig gewesen. Die Beteiligung an der Exekution der sowjetischen Gefangenen im November 1941 bestritt Niedermeyer, er habe die Delinquenten lediglich zur Erschießungsstätte geführt. Am 13. Dezember 1945 wurden sämtliche Angeklagte der ihnen unterstellten Kriegsverbrechen für schuldig befunden und Engelbert Valentin Niedermeyer mit fünfunddreißig Mitangeklagten zum Tod durch den Strang verurteilt. Das VS-Tribunal behauptete im Falle Niedermeyers:

It was undisputed that Niedermeyer was at Dachau and performed these duties as stated above. Accordingly, it must be concluded that by virtue of the nature of the work performed he, too, participated in the scheme.

(„Es ist unbestritten, daß Niedermeyer in Dachau war und seine obigen Pflichten ausgeübt hat. Dementsprechend ist davon ausgehen, daß er sich durch die Art seiner Betätigung ebenfalls am Gesamtsystem beteiligt hat.“)

Niedermeyer wurde in das „Kriegsverbrechergefängnis“ Landsberg verlegt, wo er am 28. Mai 1946 ermordet wurde. Seine letzten Worte auf dem Schafott lauteten:

Ich sterbe unschuldig“.

Die Familie — Niedermeyer hatte zwei Kinder — hatte keinerlei Versorgung, keine Witwen- und keine Waisenrente. Die Kinder bekamen auch keine Schulspeisung und wurden von Verwandten versorgt.[1]

Literatur

  • Case No. 000-50-2 (US vs. Martin Gottfried Weiss et al) Tried 13 Dec. 45
  • Holger Lessing: Der Erste Dachauer Prozess (1945/46), Baden-Baden 1993

Fußnoten

  1. Heinrich Pflanz: Die Hingerichteten von Landsberg und der Spöttinger Friedhof, Beltheim-Schnellbach 2010, S. 63