Offenmarktpolitik

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Offenmarktpolitik ist ein Instrument der Geldpolitik, mit der eine Notenbank (Zentralbank) die Geldmenge steuern kann. Die Notenbank tritt offen am Geldmarkt auf, kauft festverzinsliche Wertpapiere der Geschäftsbanken oder bietet den Geschäftsbanken selber Wertpapiere an. Der Kauf von Wertpapieren durch die Notenbank führt zur Verringerung der verfügbaren Geldmenge für die Kreditvergabe bei den Geschäftsbanken; der Verkauf erhöht den Kreditspielraum der Geschäftsbanken, die dafür Geld von der Notenbank erhalten. Der Name bezieht sich auf das offene Auftreten der Zentralbank am Geldmarkt.

Beispiele für Offenmarktpolitik der Deutschen Bundesbank - Tenderverfahren

Beim Mengentender legt die Zentralbank im Voraus den Zinssatz fest, zu dem Offenmarktgeschäfte abgeschlossen werden können. Übersteigen die Gebote der Geschäftsbanken das beabsichtigte Geldvolumen werden die Gebote anteilig im Verhältnis des vorgesehenen Zuteilungsbetrages zum Gesamtbietungsaufkommen zugeteilt (Repartierung). Hierbei besteht die Gefahr der bewußten Überbietung durch die Geschäftsbanken, um sich durch die Zuteilung ein größeres Volumen zu sichern.

Beim Zinstender müssen die Geschäftsbanken den Gesamtbetrag sowie den Zinssatz nennen, zu dem sie bereit sind, Geschäfte mit der Zentralbank abzuschließen. Die Notenbank kann die Zuteilung entweder mit einem einheitlichen Satz oder zu den individuellen Bietungssätzen vornehmen. Erfolgt die Zuteilung nach den individuellen Bietungssätzen spricht man vom amerikanischen Zuteilungserfahren; die Zuteilung über den einheitlichen Zinssatz nennt man holländisches Zuteilungsverfahren. Hier erfolgt die Zuteilung zum niedrigsten, akzeptierten Zinssatz. Diese Instrumente sind von der Deutschen Bundesbank bis zur Einführung des Euro unabhängig durchgeführt worden.

Die Geldpolitik der EZB

Haupttender

Der Haupttender stellt das zentrale geldpolitische Instrument der Geldmarktsteuerung durch das ESZB dar. Die Regellaufzeit beträgt eine Woche und deckt rund 75% des Zentralbankgeldbedarfes.

Basistender

Der Basistender dient der Kontinuität der Zentralbankgeldzufuhr für die Geschäftsbanken. Die Laufzeit beträgt 3 Monate und wird von den Zentralbanken der EU-Staaten durchgeführt.

Schnelltender

Dient der Überbrückung sehr kurzfristiger Liquiditätsengpässen oder Geldüberschüssen der Geschäftsbanken. Der Abschluß erfolgt innerhalb einer Stunde, die Laufzeit beträgt nur wenige Tage. Dieser Tender umfasst nicht zwangsläufig alle Geschäftsbanken.

Standardtender

Die Durchführung erfolgt innerhalb von 24 Stunden, die Teilnahme ist allen Geschäftsbanken möglich.

Verweise