Schützenpanzerwagen

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Panzerspähwagen „Puma“(Sd.Kfz. 234/2) 5 cm KWK 39/1 L/60

Ein Schützenpanzerwagen (SPW), auch Radpanzer, Panzerspähwagen, ist ein leichter gepanzerter Kraftwagen, der zumeist ohne Ketten nur mit Gummibereifung oder mit Halbketten fortbewegt wird und vorrangig zur Gefechtsfeldaufklärung dient.

Entwicklung

Wie in vielen anderen Bereichen wurden 1918 auch dem deutschen Heer militärische Beschränkungen durch die Bedingungen des Versailler Diktates auferlegt. Insbesondere gab es betriebliche Begrenzungen bei gepanzerten Fahrzeugen. Das Diktat gestattete Deutschland lediglich, gepanzerte Räderfahrzeuge für Polizeikräfte und zur militärischen Verteidigung herzustellen. Panzer, ja gepanzerte Kettenfahrzeuge aller Art, waren ausdrücklich verboten. Nur die Herstellung und Nutzung von Raupenfahrzeugen für landwirtschaftliche Zwecke und als Baumaschinen waren erlaubt.

Erst im Jahre 1935, als Adolf Hitler – gegen das bestehende Diktat – die Wiedereinführung der Wehrpflicht verkündete, kam es zu schnellen Entwicklungen von gepanzerten Fahrzeugen (Räder- und Kettenfahrzeugen) aller Art. Durch Anwendung der damals neuesten technischen Erkenntnisse wurde damit die Wehrmacht eine der modernsten Armeen der Welt.

Am Ende des Ersten Weltkrieges baute Deutschland den ersten Straßenpanzer. Die Bezeichnung drückt die beschränkten Einsatzmöglichkeiten nur auf Straßen aus. Die unförmigen, auf verstärkten LKW-Fahrgestellen gebauten Fahrzeuge, besaßen teilweise eine Höhe von drei Metern. Nahezu völlig aus zusammengenieteter Eisenblech-Panzerung hergestellt, war ihr Leistungsgewicht (PS pro Tonne) so ungünstig, daß ihre Höchstgeschwindigkeit nur 20 km/h betrug. Sie fanden bis zur Wiederherstellung der Wehrfähigkeit Deutschlands in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts ihre Verwendung.

Die dann folgenden gepanzerten Fahrzeuge waren kleine Zwei-Achs-(4-Rad)-Fahrgestelle, vorgesehen für Aufklärungszwecke. Ihre Panzerung bestand nur aus Leichtmetallplatten. Sie erhielten die Bezeichnung Kfz. 13 „Maschinengewehr-Kraftwagen“ und Kfz 14 „Funk-Kraftwagen“. Ihre dünne Panzerung gab nur wenig Schutz. Sie wurden anfangs in Kraftfahrabteilungen bis zu deren Umbenennung in Panzer- oder Panzeraufklärungsabteilungen zusammengefaßt. Einige von ihnen wurden noch während des Polenfeldzuges eingesetzt, später jedoch nur noch für Ausbildungszwecke verwendet. Gleichzeitig mit der Entwicklung der 4-Rad-Spähwagen arbeitete das deutsche Heer an einem Standard-6-Rad-Fahrgestell für ein gepanzertes Fahrzeug. Dieses Fahrzeug wurde mit einem Daimler-Benz-G3-Fahrgestell ausgerüstet und war um einiges schwerer gepanzert als das Kfz. Der einzige große Nachteil dieses Fahrzeuges und seiner Nachfolger war der schwache 65-PS-Motor, der die über 5 Tonnen des Fahrzeuges zu bewegen hatte. Abgesehen von diesen Einschränkungen erhielt das deutsche Heer mit diesem gepanzerten Fahrzeug das Gerät, mit dem es eine ernsthafte Ausbildung für den Kriegsfall beginnen konnte: einen Krieg, in dem bekanntlich gepanzerte Aufklärungsfahrzeuge eine bedeutende Rolle spielen sollten.