Papstname

Aus Metapedia
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Papstname wird von einem neu gewählten Papste anstelle seines Taufnamens angenommen und verbleibt ihm, wie im Falle des Papstes Benedikt XVI., auch nach einem Amtsverzichte (→ Emeritierung). Seinen Namenstag begeht der Papst hingegen unverändert nach seinem Taufnamen. Der Papstname wird der in Rom versammelten Menge am Ende eines Konklaves vom Kardinalprotodiakon auf Lateinisch verkündet:

Annuntio vobis gaudium magnum: Habemus Papam! Eminentissimum ac Reverendissimum Dominum, Dominum XXX, Sanctae Romanae Ecclesiae Cardinalem XXX, qui sibi nomen imposuit XXX.“
Ich verkünde euch eine große Freude: Wir haben einen Papst! Seine Eminenz den hochwürdigsten Herrn, Herrn [Taufname des Gewählten], der Heiligen Römischen Kirche Kardinal, [Familienname des Gewählten], welcher sich den Namen [Papstname] gegeben hat.“

Sollte ein Angehöriger einer der unierten Ostkirchen zum Papste erkoren worden sein, entfällt das Wort „Romanae“. Ist der Gewählte nicht im Kardinalsrange, entfällt der entsprechende Abschnitt.

Die Tradition, bei der Wahl zum Papste einen neuen Namen anzunehmen, reicht zwar bei weitem nicht bis zu den Ursprüngen des Papstamtes zurück, aber durch Abstimmung der Namen der modernen Päpste mit denen des Altertums – und durch eine Namensgebung von frühen Zeiten an bis heute – trägt er auf seine Art zum Fortbestande dieses Brauches bei. Sehr frühe Päpste trugen noch heidnische Namen, die später als unschicklich galten und ungebräuchlich wurden.